Erholungsheim für studentische Kriegsteilnehmer

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    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.04.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    201. Erholungsheim für studentische Kriegsteilnehmer


    Der Reichsstudentenführer hat die Abteilung Gesundheitsdienst des Reichsstudentenwerkes in Seeshaupt am Starnberger See ein Erholungsheim für studentische Kriegsteilnehmer einrichten lassen, in dem ihnen für die Dauer von vier Wochen ein Freiaufenthalt zur Verfügung gestellt wird. Bedingungen für die Aufnahme sind Teilnahme an einem Feldzug, Erholungsbedürftigkeit, Freisein von ansteckenden Krankheiten und eine wirtschaftliche Lage, die einen Kuraufenthalt aus eigenen Mitteln nicht gestattet.


    Die Wehrmachtfürsorgeoffiziere haben Studenten, die zur Entlassung aus dem Wehrdienst vorgesehen sind, auf diese Einrichtung hinzuweisen. Studenten, die von dieser Erholungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen, richten den Antrag an die Abteilung Gesundheitsdienst der für ihren Hochschulort zuständigen Dienststelle des Reichsstudentenwerks, nachdem vorher zweckmäßig bei ihrer Truppe festgestellt worden ist, ob sie mit einer entsprechenden Beurlaubung rechnen können.


    O.K.W. 19.2.41

    — Nr. 404/41 W Vers (IV a 2).



    Gruß Marga