Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Anlage 2 zu Oberkommando des Heeres/General-Stab des Heeres/Organisations-Abteilung (II) Nr. 1483/42 g. K. v. 04.1942
Dienstanweisung für den Kommandeur einer Nahaufklärungs-Gruppe und den Staffelkapitän einer Nahaufklärungs-Staffel
1. Der Kommandeur einer Nahaufklärungs-Gruppe hat die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines selbständigen Bataillons-Kommandeurs.
2. Eine Nahaufklärungs-Gruppe untersteht truppendienstlich und versorgungsmäßig einer Luftflotte, die sie im allgemeinen einem Flieger-Korps oder einem Nahkampf-Führer unterstellt.
Einsatzmäßig ist sie einer Heeres-Dienststelle, im allgemeinen einem Armee-Oberkommando (Armee-Korps mot.) unterstellt.
3. Einer Nahaufklärungs-Gruppe unterstehen 2 - 3 Nahaufklärungs-Staffeln. Diese sind nach den Weisungen des Armee-Oberkommandos (Armee-Korps mot.) mit Armee-Korps (Panzer-Division) auf Zusammenarbeit angewiesen.
4. Die Staffeln einer Nahaufklärungs-Gruppe sind im allgemeinen auf einem Flugplatz untergebracht. Die notwendige räumliche enge Verbindung zu der zuständigen Heeres-Kommandostelle ist durch Einrichtung von Gefechts-Landeplätzen sicherzustellen.
5. Flieger-Korps und Nahkampf-Führer stellen zu den Armee-Oberkommandos und den General-Kommandos Flieger-Verbindungsoffiziere, falls sich bei diesen Heeres-Dienststellen keine Luftnachrichten-Verbindungs-Trupps befinden, bzw. die Lage zusätzlich die Abstellung eines Flieger-Verbindungsoffiziers erfordert.
Die Verbindungsoffiziere haben die Verbindung zwischen Heeres-Dienststelle, Flieger-Korps, Nahkampf-Führer und der Nahaufklärungs-Gruppe sicherzustellen.
6. Der Auftrags- und Meldeweg für die Nahaufklärung wird wie folgt festgelegt.
a) Aufträge für die Luft-Nahaufklärung richten:
aa) die Armee-Korps über den bei ihnen befindlichen Verbindungsoffizier an die auf Zusammenarbeit angewiesene Nahaufklärungs-Staffel oder an den Gruppen-Stab, dem die Nahaufklärungs-Staffel unterstellt ist;
bb) die Armee-Oberkommandos über den bei ihnen befindlichen Verbindungsoffizier an die einsatzmäßig unterstellte Nahaufklärungs-Gruppe.
b) Luftaufklärungs-Ergebnisse der Nahaufklärung melden oder leiten weiter:
aa) die Besatzung des Flugzeuges der Nahaufklärungs-Staffel im Funkspruchwege an den Verbindungsoffizier beim Armee-Korps bzw. die sonstigen dem Funkspruch-Verkehr angeschlossenen Luftwaffen- und Heeres-Stellen;
bb) die Nahaufklärungs-Staffeln nach Landung der Besatzung an das auftragerteilende Armee Korps und an die Nahaufklärungs-Gruppe, der die Staffel unterstellt ist;
cc) die Nahaufklärungs-Gruppe an das Armee-Oberkommando, das Flieger-Korps und gegebenenfalls den Nahkampf-Führer.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje