Erholungswerk für Gefolgschaftsmitglieder der Kriegsmarine

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    IX. Erholungswerk für Gefolgschaftsmitglieder der Kriegsmarine


    Unter Bezugnahme au NTB 1944 Seite 142 Ziffer VIII, Seite 235 Ziffer IV wird nochmals auf folgendes hingewiesen:


    a) Zur Erholung können nur solche Gefolgschaftsmitglieder (Arbeiter und Angestellte) verschickt werden, die durch die gesteigerten Anforderungen des Kriegseinsatzes oder durch sonstige Kriegseinwirkungen besonders erholungsbedürftig sind, d. h. solche, die durch, Überbeanspruchung im Dienst, durch Fliegerschäden oder kürzlich überstandene Krankheit nicht voll arbeitsfähig sind und zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit der Erholung unbedingt bedürfen, nicht dagegen Erkrankte (für diese kommt ein Kur- oder Heilverfahren in Frage);


    b) Ehegatten der Gefolgschaftsmitglieder;


    c) langjährige Gefolgschaftsmitglieder (Arbeitsveteranen) als Anerkennung für treue Dienste.


    Die für die Verschickung in Frage kommenden Gefolgschaftsmitglieder sind durch den Gefolgschaftsführer vorzuschlagen. Gefolgschaftsmitglieder können sich selbst für die Verschickung melden.


    In erster Linie werden die unter a) aufgeführten Gefolgschaftsmitglieder ausgewählt, und zwar durch den Betriebsarzt oder Standortarzt.


    Verschickt werden sollen nur in Leistung und Führung einwandfreie Gefolgschaftsmitglieder. Dies wird vom Betrieb im Einvernehmen mit dem zuständigen Betriebsobmann oder der Betriebsfrauenwalterin beurteilt.


    Es ist unzulässig und widerspricht der kameradschaftlichen Verbundenheit mit den außerhalb der Wehrmacht stehenden Arbeitskameraden, dass sich Gefolgschaftsmitglieder für die Verschickung melden, nur um in den Genuss des Jahresurlaubs zu kommen.


    Die Meldungen der Teilnehmer sind laufend, jedoch spätestens 15 Tage vor Beginn jeder Kur listenmäßig unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdaten, Beruf und Untersuchungsbefund an die Gefolgschaftsabteilung der Kriegsmarinewerft zu geben, die die endgültige Auswahl der zu Verschickenden nach Maßgabe der Dringlichkeit und der verfügbaren Plätze vornimmt.


    Marine-Dienststellen und -betriebe erhalten von der Gefolgschaftsabteilung der Kriegsmarinewerft Mitteilung, welche Gefolgschaftsmitglieder verschickt werden.


    NTB 1944 Seite 142 Ziffer VIII mit Hinweis versehen. (VIC)


    Quelle: Nordsee-Tagesbefehl; Wilhelmshaven, den 03.02.1945; Nr. 13


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: