Maßnahmen für kinderreiche Rechtsanwälte und Notare

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    Abschrift und Bearbeitung

    Marineverordnungsblatt vom 01.06.1939

    Quelle: germandocsinrussia


    415. Maßnahmen für kinderreiche Rechtsanwälte und Notare


    RdErl. d. RMdF. zgl. i. R. sämtl. RM., d. PrMPräs. u. d. PrFM. v. 13.4.1939 — IVb 1064/39-1063.


    1. Die bevölkerungspolitische Lage des deutschen Volkes verlangt gebieterisch die Erhaltung, Mehrung und Sicherung des gesunden Erbgutes unseres Volkes. Die Sicherstellung der Familien, die diese Bedingungen erfüllen, ist vordringliche Pflicht.


    2. Zur Behebung der bei kinderreichen Rechtsanwälten und Notaren bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten erscheint es notwendig, dass die öffentlichen Dienststellen, die einen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch nehmen, bei der Auswahl des Rechtsanwalts oder Notars den bevölkerungspolitischen Gedanken besonders berücksichtigen. Als selbstverständlich ist hierbei vorauszusetzen, dass das Leistungsprinzip nach wie vor im Vordergrund zu stehen hat.


    3. Bei Beurkundungen ist in der Regel zur Einsparung von Kosten nach wie vor an der Beurkundung durch Gerichte oder durch eigene Urkundsbeamte der Verwaltung festzuhalten.


    4. Behörden, die bei der Vergebung von Aufträgen der öffentlichen Hand kinderreiche Rechtsanwälte und Notare bevorzugt berücksichtigen wollen, wenden sich an die für ihren Sitz zuständige Dienststelle der Reichsrechtsanwaltkammer bzw. Reichsnotarkammer (den Präs. der für den Bezirk eines Oberlandesgerichts gebildeten Rechtsanwalt- bzw. Notarkammmer), die ihnen eine Liste der kinderreichen Rechtsanwälte bzw. Notare übermitteln wird.


    Vorstehender Runderlass wird hiermit bekanntgegeben.


    (B.Nr.1587. MAllg. v. 12.5.39.)



    Gruß Marga