Uhreninstandsetzungstrupps

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt, Wehrkreis XI , den 20.05.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    261. Uhreninstandsetzungstrupp


    Bezug: AHM. 1943, S. 245, Nr. 399,


    1. Die Instandsetzung der bei der Truppe befindlichen Uhren ist durch HM. 1943, S. 245, Nr. 399, grundsätzlich geregelt.


    2. Der nach Abschnitt II b dieser Verfügung für den Wehrkreis XI vorgesehene


    — Uhrmachertrupp —


    in Stärke von 5 Mann ist bei der Nachrichten-Ersatzabteilung 13 eine Werkstatt aufzustellen. Er wird ihr in jeder Hinsicht unterstellt. Die Uhrmacher werden vom Stellvertretenden-Generalkommando XI. A.K. zugewiesen.


    3. Für den Uhrmachertrupp ist durch Nachrichten-Ersatzabteilung 13 eine Werkstatt in Anlehnung an die Nachrichten-Werkstatt einzurichten. Die Anforderung des Werkzeuges und der Ersatzteile erfolgt durch Stellvertretendes-Generalkommando XI. A.K. beim OKH/AHA/Fz/In . Der spätere laufende Bedarf an Ersatzteilen ist durch Nachrichten-Ersatzabteilung 13 beim Stellv. Gen.Kdo. XI. A.K. anzufordern. Eine Beschaffung bei Privatfirmen ist verboten.


    4. Die bei den Truppenteilen befindlichen instandsetzungsbedürftigen Privatuhren sind bei den Wehrmacht-Kommandanturen bzw. Wehrmacht-Standältesten zu sammeln und im unmittelbaren Einvernehmen mit Nachrichten-Ersatzabteilung 13 dieser zur Durchführung der Reparatur anzubieten. Nachrichten-Ersatzabteilung 13 ruft die Uhren bei den Wehrmacht-Kommandanturen bzw. Wehrmacht-Standältesten ab und sorgt nach erfolgter Reparatur für die Rücksendung.


    5. Über die Abgabe der Uhrmachertrupps und den Umfang der Instandsetzungen s. Bezirks-Verfügung Abschnitt III.


    6. Die bei Truppenteilen des Wehrkr. XI bisher ohne Genehmigung eventuell eingerichteten Uhrmacherwerkstätten sind aufzulösen. Durch die Auflösung freiwerdende Uhrmacher sind dem Stellvertretenden-Generalkommando XI. A.K., Abt. IIb, unmittelbar sofort zu melden.


    7. Nachrichten-Ersatzabteilung 13 meldet zum 10.Juni 1943 dem Stellvertretenden-Generalkommando XI. A.K. die Beendigung der Aufstellung des Uhrmachertrupps und die Arbeitsbereitschaft der Werkstatt.


    Abt. Ib A.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M. V.Bl. vom 01.02.1943

    Quelle: germandocsinrussia


    67. Reparatur von Taschen- und Armbanduhren der Fronttruppen in Heimatwerkstätten


    Zur Behebung der Schwierigkeiten auf dem Gebiet der Uhrenreparatur ist vom Reichsminister für Bewaffnung und Munition und dem Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks im Einvernehmen mit den Wehrmachtteilen die Kennzeichnung von Uhrmacherwerkstätten in der Heimat als


    — Wehrmacht-Uhrmacherwerkstatt der Fronttruppe —


    und die bevorzugte Reparatur von Taschen- und Armbanduhren der Fronttruppe vereinbart worden.


    Die Wehrmacht-Uhrmacherwerkstätten der Fronttruppe werden durch ein entsprechend weißes Schild gekennzeichnet. Sie sind zur Annahme von Reparaturen gemäß den folgenden Bestimmungen verpflichtet:


    Zur Reparatur werden nur Taschen- und Herrenarmbanduhren (nicht Wecker und sonstige Großuhren) angenommen, die der Werkstatt mit einer Reparaturbescheinigung gemäß nachstehendem Muster von Angehörigen der Fronttruppe vorgelegt werden.


    Von der Reparatur sind ausgeschlossen Uhren, die zerstört sind; Uhren, für die Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können; Uhren billiger Art, deren Werke ausgelaufen sind.


    Die mit Reparaturbescheinigung vorgelegten Uhren werden bevorzugt vor anderen Aufträgen in der Reihenfolge des Eingangs repariert und zurückgegeben.


    Die Reparaturbescheinigung wird nach Durchführung der Arbeit von der Werkstatt einbehalten.


    Bei Ablehnung der Reparatur wird der Grund bescheinigt und die Bescheinigung dem Einlieferer zurückgegeben.


    Die vorstehenden Einrichtung ist nur für die Fronttruppe geschaffen und muss ausschließlich ihr vorbehalten bleiben. Reparaturbedürftige Uhren der Heimattruppe dürfen nicht mit dieser Reparaturbescheinigung in Auftrag gegeben werden, sie können einer nicht gekennzeichneten Uhrmacherwerkstatt in der Heimat zurückgeführt werden, die die Reparatur nach der vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks festgelegten Dringlichkeitsverordnung übernimmt.


    Zur Ausstellung der Reparaturbescheinigung sind im Bereich der Kriegsmarine nur die Kommandos schwimmende Einheiten sämtlicher in den besetzten Gebieten eingesetzten Einheiten und Dienststellen und — in der Heimat — die Einheiten berechtigt, die eine Feldpostnummer führen. Um eine vermeidbare Belastung der Heimat und unnötigen Postversand zu ersparen, sind die in besetzten Gebieten vorhandenen, zum Teil erheblich reichlicheren Reparaturmöglichkeiten von den dort liegenden Einheiten und Dienststellen in erster Linie auszunutzen.


    Bei der Ausstellung der Reparaturbescheinigung ist zu beachten:


    Sie ist sorgfältig auszufüllen, die Uhr ist nach Art, Taschen- oder Armbanduhr, zu bezeichnen. Falls eine Markenbezeichnung vorhanden, ist auch diese und die nach außen eingeprägte Gehäusenummer anzugeben.


    Soweit die Kommandos mit Feldpostnummer ausgestattet sind, dürfen nur diese bei der Ausstellung angegeben werden; weitere Zusätze, namentlich solche, die auf eine besondere Dringlichkeit hinweisen sollen, z. B. nähere Angaben über bevorstehenden Einsatz, sind verboten.



    Gruß Marga



    Anhang:


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