Blutspendewesen

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    3. Panzer-Division

    Ib

    Divisions-Gefechts-Stand, den 06.09.1944


    Soldbuchvermerk für die als Blutspender nicht geeigneten Soldaten


    Auf Heeres-Verordnungs-Blatt 1940, A, Blatt 4 vom 01.04.1940 Ziffer 22 wird hingewiesen.


    Bei Soldaten, die eine Syphilis oder eine Malaria überstanden haben, ist im Soldbuch und im Gesundheitsbuch in der Spalte Blutgruppe außer der Bezeichnung der Blutgruppenzugehörigkeit einzutragen: "als Blutspender nicht geeignet."


    Für das Division-Kommando

    Der erste Generalstabsoffizier

    I.V.

    ...

    Major im Generalstab


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    650. Blutspenden


    Blutspenden von Wehrmachtangehörigen für andere Wehrmachtangehörige sind soldatische Pflichtleistungen der kameradschaftlichen Hilfe. Sie sind für den Spender gefahrlos und wirken oft lebensrettend.


    Jeder Wehrmachtangehörige, der nach wehrmachtärztlichen Urteil als geeignet angesehen wird, kann daher im Bedarfsfalle auf Anordnung eines Sanitätsoffiziers als Blutspender herangezogen werden.


    Solche Anordnungen eines Sanitätsoffiziers sind Befehle in Dienstsachen im Sinne der Vorschriften der §§ 92, 94 StGB.


    Die Blutübertragung wird nicht vergütet.


    Oberkommando der Wehrmacht, 02.07.1942


    49 n 32 10/12 1140/42 AHA/S Jn/Wi G (1).


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: