Guten Tag zusammen,
Heeresverordnungsblatt vom 27.08.1943
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
475. Vorbehaltsschlafwagenabteile für die Wehrmacht
Die Zuteilung von Bettplätzen in den der Wehrmacht vorbehaltenden Schlafwagenabteilen erfolgt zur Beseitigung von Unstimmigkeiten in Zukunft nach folgenden Richtlinien:
1.) Die Vorbehaltsschlafwagenplätze für die Wehrmacht werden nur zur Verfügung gestellt, wenn Schlafwagenbenutzung aus dienstlichen Gründen notwendig und vom Disziplinarvorgesetzten befohlen ist.
2.) Nach Ermessen der zuteilenden Stelle kann schriftliche Vorlage der Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten verlangt werden.
3.) Die Vorbehaltsschlafwagenplätze für die Wehrmacht sind in erster Linie Wehrmachtsangehörigen zur Verfügung zu stellen. Angehörigen des Wehrmachtgefolges im allgemeinen also nur, soweit nach Deckung des Bedarfs von Wehrmachtangehörigen noch Betten unbelegt sind.
4.) Die Zuteilung der Schlafwagenplätze hat unter Berücksichtigung des Dienstgrades und der dienstlichen Stellung der Anfordernden zu erfolgen.
5.) Um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten, soll jedoch die Anwendung der Richtlinien gemäß 1.) bis 4.) in beweglicher Anpassung an die jeweils vorliegenden Verhältnisse erfolgen. Es kann danach unter Umständen ein Angehöriger des Wehrmachtgefolges, der in besonders verantwortlicher Aufgabe reist, vor einem Wehrmachtangehörigen berücksichtigt werden. Die Entscheidung hierüber haben die über die Vorbehaltsschlafwagenplätze verfügenden Dienststellenleiter fallweise in eigener Verantwortung zu treffen.
6. Den Gesichtspunkten unter 1.) bis 5.) entsprechend sind die Schlafwagenplätze im Zuge der Anforderungen zunächst nur unter dem Vorbehalt einer möglicherweise anderweitigen Zuteilung abzugeben.
Einsprüche gegen die nach vorstehenden Richtlinien vorgenommenen Zuteilungen bei den mit der Verteilung der Vorbehaltsschlafwagenplätze beauftragten Dienststellenleitern oder Eingriffe in deren Entscheidungen sind unzulässig.
Desgleichen sind Sicherstellungen für einen gegebenenfalls zu erwartenden Bedarf bestimmter Dienststellen oder Personen unstatthaft.
Anforderungen von Schlafwagenplätzen sind ausschließlich an die beauftragten Wehrmachtdienststellen zu richten. Für die Vergebung von Schlafwagenplätzen ab Berlin sind zuständig:
für das Heer:
Reisestelle O.K.H.,
Bendlerstraße
Fernsprecher 21 81 91,
App. 4425 oder 5711
für die Kriegsmarine:
Reisestelle O.K.M.,
Tirpitzufer (Shellhaus)
Fernsprecher 21 38 84
für die Luftwaffe:
Reisestelle R.L.M.
Reichsluftfahrtministerium,
Leipziger Straße;
Fernsprecher 12 00 47, App. 3780
für den O.K.W.-Bereich:
Reisestelle O.K.W.,
Graf-Spee-Straße 9
Fernsprecher 12 61 81
App. 61 532 oder 61 534
O.K.W., 23.07.43
— 4992/43 — W Allg (IIc) —
Bekanntgegeben
O.K.H., 06.08.43
— 43 s 12 — Gen St d.H/Chef Trspw/Verk Abt (IV3)
Gruß Marga