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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Berlin, den 04.05.1944
Der Reichsminister der Luftfahrt
Az. 40 a Nr. 12535/43 g (LD Ag III 8/9)
— Geheim ! —
50 Ausfertigungen
27. Ausfertigung
Betr. : Unbrauchbarmachung von Flugbetriebsflächen
Bezug : Ohne
An
Verteiler
Die nachhaltige Zerstörung von Flugbetriebsflächen wie Rollfeldern, befestigte Startbahnen, Rollstraßen usw. in der meist nur kurzen verfügbaren Zeit erfordert rechtzeitige Planung und Vorbereitung.
Dies gilt neben den wichtigen planungsmäßigen Vorbereitungen, Bereitstellung von Sprengstoffen, Geräten, Einteilung von Durchführungskommandos sowie deren Unterrichtung und Übung, insbesondere für die an den befestigen Flugbetriebsflächen bereits bei Herstellung zu treffenden baulichen Maßnahmen, entsprechend den nachfolgenden Richtlinien. Die Entscheidung bei welchen Bauvorhaben diese Vorbeitungsmaßnahmen durchzuführen sind, treffen die Luftflottenkommandos. Die Ausführung hat unter sinngemäßer, den jeweiligen örtlichen Verhältnissen angepasster Anwendung der nachstehenden Richtlinien zu erfolgen. Hierbei sind alle in Frage kommenden Dienststellen zu beteiligen. Die getroffenen Entscheidungen über Art und Umfang müssen in schriftlicher Festlegung bei den befehlenden wie bei den ausführenden Dienststellen vorhanden sein.
Bei Unbrauchbarmachung von Rollfeldern durch Sprengungen sind zwei Gesichtspunkte zu unterscheiden:
A) Der taktisch-planmäßige
B) Der technisch-ausführungsmäßige.
Zu A)
Die Planung hat davon auszugehen, dass die Wiederaufnahme des Flugbetriebes möglichst lange verhindert werden soll und die Wiederherstellung einen möglichst großen Einsatz an Arbeitskraft, Material und Gerät erfordert. Dieses Ziel soll mit einem Mindestmaß an eigenen Aufwand erreicht werden.
Die Gesamtflugbetriebsfläche ist nicht durchweg gleich wichtig für den Flugbetrieb. Start- und Landeflächen bestimmter Lage sind im Hinblick auf vorherrschende Windrichtungen, Hindernisfreiheit in den Anflugsektoren (insbesondere auch Schlechtwetterlandefähigkeit) besonders wichtig bzw. für einen unbehinderten Flugbetrieb unentbehrlich. Andere Flächen sind dagegen weniger wichtig oder sogar bedeutungslos. Weiter spielt die mehr oder weniger günstige Beschaffenheit der Oberfläche wie z.B. gute und feste Rasendecke eine Rolle.
Es ist also zuerst festzustellen, welche Start- und Landeflächen besonders wichtig sind. Auf diesen sind die Zerstörungsmaßnahmen in erster Linie und besonders wirksam und nachhaltig vorzusehen bzw. durchzuführen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Geräte und Sprengstoffe sind sie Zug um Zug auf die übrigen Flugbetriebsflächen in der Reihenfolge gemäß deren fliegerischer Bewertung auszudehnen.
Fortsetzung folgt
Gruß Marga