Flugbetriebsflächen - Unbrauchbarmachung

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Berlin, den 04.05.1944


    Der Reichsminister der Luftfahrt

    Az. 40 a Nr. 12535/43 g (LD Ag III 8/9)


    — Geheim ! —


    50 Ausfertigungen

    27. Ausfertigung


    Betr. : Unbrauchbarmachung von Flugbetriebsflächen


    Bezug : Ohne


    An

    Verteiler


    Die nachhaltige Zerstörung von Flugbetriebsflächen wie Rollfeldern, befestigte Startbahnen, Rollstraßen usw. in der meist nur kurzen verfügbaren Zeit erfordert rechtzeitige Planung und Vorbereitung.


    Dies gilt neben den wichtigen planungsmäßigen Vorbereitungen, Bereitstellung von Sprengstoffen, Geräten, Einteilung von Durchführungskommandos sowie deren Unterrichtung und Übung, insbesondere für die an den befestigen Flugbetriebsflächen bereits bei Herstellung zu treffenden baulichen Maßnahmen, entsprechend den nachfolgenden Richtlinien. Die Entscheidung bei welchen Bauvorhaben diese Vorbeitungsmaßnahmen durchzuführen sind, treffen die Luftflottenkommandos. Die Ausführung hat unter sinngemäßer, den jeweiligen örtlichen Verhältnissen angepasster Anwendung der nachstehenden Richtlinien zu erfolgen. Hierbei sind alle in Frage kommenden Dienststellen zu beteiligen. Die getroffenen Entscheidungen über Art und Umfang müssen in schriftlicher Festlegung bei den befehlenden wie bei den ausführenden Dienststellen vorhanden sein.


    Bei Unbrauchbarmachung von Rollfeldern durch Sprengungen sind zwei Gesichtspunkte zu unterscheiden:


    A) Der taktisch-planmäßige

    B) Der technisch-ausführungsmäßige.


    Zu A)

    Die Planung hat davon auszugehen, dass die Wiederaufnahme des Flugbetriebes möglichst lange verhindert werden soll und die Wiederherstellung einen möglichst großen Einsatz an Arbeitskraft, Material und Gerät erfordert. Dieses Ziel soll mit einem Mindestmaß an eigenen Aufwand erreicht werden.


    Die Gesamtflugbetriebsfläche ist nicht durchweg gleich wichtig für den Flugbetrieb. Start- und Landeflächen bestimmter Lage sind im Hinblick auf vorherrschende Windrichtungen, Hindernisfreiheit in den Anflugsektoren (insbesondere auch Schlechtwetterlandefähigkeit) besonders wichtig bzw. für einen unbehinderten Flugbetrieb unentbehrlich. Andere Flächen sind dagegen weniger wichtig oder sogar bedeutungslos. Weiter spielt die mehr oder weniger günstige Beschaffenheit der Oberfläche wie z.B. gute und feste Rasendecke eine Rolle.


    Es ist also zuerst festzustellen, welche Start- und Landeflächen besonders wichtig sind. Auf diesen sind die Zerstörungsmaßnahmen in erster Linie und besonders wirksam und nachhaltig vorzusehen bzw. durchzuführen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Geräte und Sprengstoffe sind sie Zug um Zug auf die übrigen Flugbetriebsflächen in der Reihenfolge gemäß deren fliegerischer Bewertung auszudehnen.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    Die durch den Abstand der Sprenglöcher bedingten Ausmaße der unzerstörten Restflächen bemessen sich nach der Forderung, dass eine Landung oder ein Start innerhalb einer solchen Fläche nicht möglich sein soll. Hieraus ergeben sich naturgemäß unter Zugrundelegung verschiedener Flugzeuge verschiedene Maße. Je enger das Netz von Sprenglöchern ist, umso wirksamer und sicherer wird die Landung und Start von Flugzeugen aller Typen verhindert und umso größer ist die Anzahl der wiederherzustellenden Sprengstellen. Höchstlängen noch nutzbarer Flächen von 200 m dürften im allgemeinen Landung und Start der gebräuchlicheren Flugzeugtypen mit Sicherheit verhindern.


    Daraus ergibt sich, da die entsprechenden Diagonallängen zu Grunde zu legen sind, ein Netz von 200/1.42 * = rd. 150 m , dessen Linien aus Reihen von Sprenglöchern- bzw. Gräben, Furchen oder dergleichen bestehen. Die Sprenglöcher selbst dürfen unter sich nur einen solchen Höchstabstand aufweisen, dass eine Landung oder ein Start zwischen ihnen nicht möglich ist. Dies dürfte bei einem Höchstabstand von Trichtermitte zu Trichtermitte von 20 - 25 m gewährleistet sein. Dabei ist aber zu bedenken, dass bei diesen Höchstmaßen z. B. eine zur Not benutzbare Start-und Landefläche von ca. 100 x 600 m durch Beseitigung von im günstigsten Fall nur etwa 10 Trichtern herstellbar ist, während für ein ganzes Rollfeld insgesamt mindestens 6 - 700 Trichter notwendig sind. Bei einem Maschennetz von 50 x 50 m müssen dagegen 45 Trichter beseitigt werden, die erforderliche Gesamtzahl an Sprengstellen beträgt dabei jedoch mindestens 1700 - 1800 Stück, bei 25 x 25 m dementsprechend 57 St. und 2300 - 2400 St.


    In Bezug auf die Wiederherstellung ist eine große Anzahl eng liegender kleinerer Sprengtrichter mit weitgehender Verstreuung des Abwurfmaterials wesentlich ungünstiger als eine geringere Anzahl großer Trichter mit stärkeren Kraterwällen, da diese sich insbesondere unter Einsatz von Großgerät verhältnismäßig leicht und schnell beseitigen lassen. Eine große Zahl kleiner Trichter mit zerstreutem und nicht mehr verwendbarem Auswurf , erfordert dagegen in der Regel zeitraubende und umständliche Handarbeit. Hinzu kommt, dass im ersteren Fall eine erheblich weitergehende Auflockerung der Rollfeldoberfläche und ein viel häufigerer Wechsel von noch erhaltener alter zu neu wiederhergestellter Rollfeldoberfläche eintritt, was für den Flugbetrieb stets unerwünscht und hinderlich ist.


    Für die Zerstörung befestigter Flächen, insbesondere von Start- und Landebahnen gilt — um die Benutzbarkeit von Restflächen mit Sicherheit auszuschalten — sinngemäß das gleiche wie für Rollfeldflächen. Es darf also auch auf der befestigten Startbahn keine unzerstörte Fläche von größerer Länge als 200 m und flugbetiebstechnisch brauchbarer Breite verbleiben. Wegen der besondereren Wichtigkeit der befestigten Startbahnen für den Flugbetrieb ist die Zerstörung jedoch in der Regel besonders nachhaltig und weitgehend vorzunehmen bzw. sind auf jeden Fall die hierfür erforderlichen baulichen Vorkehrungen zu treffen. Hinsichtlich der entsprechenden Einzelmaßnahmen s. zu B) 4. Abschnitt. Die Wahl der Längsabstandsmaße richtet sich nach den jeweiligen taktischen Erfordernissen und ist i. E. mit den hierfür zuständigen Dienststellen von Fall zu Fall festzulegen.


    *

    200

    1,42




    Fortsetzung folgt


    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Fortsetzung


    Zu B.)

    Bei der Unbrauchbarmachung von Flugbetriebsflächen durch Sprengung soll mit einem Mindestaufwand an Arbeitsstunden, Sprengstoff und Verdämmungsmaterial ein Maximum an Wirkung erzielt werden. Dabei ist zu beachten:


    Bei unbefestigten Flächen müssen die Sprengungen so angeordnet werden, dass die Sprengtrichter sich gegenseitig nicht überschneiden, und die Aushubmassen auf dem Rollfeld weit verstreut werden. Dies wird durch Überbemessung der Landungen erreicht. Es verbleiben dann in dem gesprengten Bohrloch nur noch wenig gelockerte Erdmassen.


    Um die Sprengarbeiten mit einer Mindestzahl an Fachkräften ausführen zu können, ist es zweckmäßig, mit Flachsprengungen zu arbeiten und dafür eine größere Anzahl von Sprengungen anzuordnen. Hierfür sind Bohrlöcher von etwa 10 cm Durchmesser und je 1,20 - 1, 30 m Tiefe notwendig.


    Die Sprengung von befestigten Flächen (insbesondere Startbahnen und Rollstraßen) muss von langer Hand vorbereitet werden. Bei Neubauvorhaben sind die entsprechenden Vorkehrungen schon beim Bau zu treffen. Die Vorbereitungen umfassen die Erstellung von Brunnen unter dem Planum mit einem Durchmesser von etwa 30 cm und mit Tiefen von etwa 3 bis 5 m. Diese Brunnen sind mit Asbestzement-, Beton oder Steinzeugrohren auszukleiden und mit der Deckenoberfläche abschließenden Deckeln abzudecken. Ihre Lage ist so eindeutig zu kennzeichnen, (Eintragung in Lageplan mit genauen von Festpunkten ausgehenden Maßangaben und gegebenenfalls entsprechende Kennzeichnung der Lage in der Natur) dass sie im Bedarfsfall rasch und sicher auffindbar sind.


    Die Startbahnen von 40 bis 60 m Breite werden die Bohrlöcher zweckmäßig in der Mittelachse, sowie in 2 weiteren zu dieser Parallelen Reihen in jeweiligem Abstand von etwa 1/3 der Startbahnbreite mit Längsabständen von höchstens 50 m und mindestens 15 m in den einzelnen Reihen „versetzt“ angeordnet. Bei ausnahmsweise vorhandenen größeren Breiten über 60 bis 80 m sind 4 Reihen in sinngemäß entsprechender Anordnung vorzusehen. Damit ergibt sich bei 50 m Längsabstand und 50 m Startbahnbreite 1 Bohrloch auf rund 835 m2, bei 15 m Längsabstand auf rund 250 m2 .


    Bei der Sprengung befestigter Flächen wird weniger Wert auf die Erzielung großen Auswurfes gelegt, als auf weitgehende Lockerung des Untergrundes und Beschädigung der befestigten Flächen. (Verschiebungen, Verwerfungen, Anheben, Versacken von Teilen dieser Flächen.


    Der Sprengstoffbedarf errechnet sich nach der Sprengformel


    G (= Gewicht des Sprengstoffs in kg) = K. V3 ,


    dabei ist K schätzungsweise mit 2 zu wählen und V bedeutet den Abstand der Oberkante der Ladung von der Erdoberfläche in m. Die Art des Sprengstoffes richtet sich nach den Bodenarten. Im allgemeinen ist bei normalem Boden Ammonit zu wählen, bei felsigem oder felsartigem Untergrund dagegen muss hochbrisanter Sprengstoff z. B. Ekrasit verwendet werden.


    In jedem Einzelfall ist durch Versuchssprengungen die zweckmäßigste Sprengstoffart und Bohrlochtiefe zu ermitteln. Die Lichtweite der Bohrlöcher ist dem Durchmesser der zur Sprengung vorgesehenen Behälter und Ladungen (z. B. auch Bomben !) anzupassen !


    Die Lagerung des Sprengstoffes geschieht zweckmäßig in geschlossenen Hülsen, ähnlich wie man sie auch bei Unterwassersprengungen verwendet. Der Sprengstoff ist dann auch unter ungünstigen Verhältnissen lagerfähig. Zur Sprengung befestigter Flächen sind auch Bomben von etwa 250 kg Gesamtlänge geeignet.


    Zur Zündung sind Zündsätze mit Zündschnüren bereitzuhalten. Zur Verdämmung wird zweckmäßig feiner Sand verwendet, da sich dieser leicht einbauen lässt und fest lagert.



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  • Fortsetzung


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    Nachrichtlich:

    Gen.Qu.2.Abt.

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    Gen.d.Flieger-Bodenorganisation

    V 8/9 E



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    ………………………….



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