Kuraufenthalt und Urlaub kranker oder erholungsbedürftiger Offiziere

  • Guten Tag zusammen,



    hier ein Hinweis für die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Regelung des Kuraufenthaltes und den Urlaub kranker oder erholungsbedürftiger Offiziere.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheime Kommandosache


    H.Qu.OKH., den 04.10.1942


    Oberkommando des Heeres

    GenStdH/Gen.Qu.

    Der Heeres-Sanitäts-Inspekteur

    Nr. 15673/42 g. Kdos.


    Nur durch Offizier


    An alle Heeresgruppen

    A.O.K.,

    Pz. A.O.K.


    Verschiedene Vorfälle und die augenblicklich geringe Belegung der Kurlazarette geben Anlass, eine grundsätzliche Regelung betr. Kuraufenthalts kranker oder erholungsbedürftiger Offiziere (insbesondere Stabsoffiziere und Generalstabsoffiziere) zu treffen. Oberstes Gesetz ist stets bei derartigen Beurlaubungen, die restlose Einsatzbereitschaft, die bei langdauernden Einsatz oft durch chronische Krankheitszustände (nervöse Erschöpfung, rheumatische Infektionen, gastro-intestinale Störungen, vasomotorische Schädigungen, sympathikonische Störungen) in Frage gestellt ist, wieder vollherzustellen. Auf Potenzstörungen, die sich besonders bei dem Ostheer durch die lange Enthaltsamkeit im erhöhten Maße einstellen, ist aus völkischen und rassischen Gründen ein besonderes Augenmerk zu richten. Die Festsetzung der Kurdauer ist immer der fachärztlichen Entscheidung überlassen und soll aus obigen Gründen nicht zu knapp bemessen sein.


    Der große Mangel an Generalstabsoffizieren macht eine besondere Beachtung dieser Offizier-Gruppe erforderlich. Bei ihr ist besonders großzügig zu verfahren, um gleichzeitig der Gegenauslese des Krieges durch Förderung der Fortpflanzung der Hochbegabten, zu begegnen. Der Weg der häufigen Beurlaubung scheint hierbei der geeignetste.


    Überhaupt ist eine gewisse Großzügigkeit bei der Beurlaubung im Interesse der Erhaltung des inneren Lebendigkeit in der inneren freudigen Einsatzbereitschaft den Heeresgruppen- und Armeeärzten nahegelegt.


    Bei der Härte des Einsatzes im Osten und bei den unzähligen Widrigkeiten, die allein durch klimatische und hygienische Verhältnisse bedingt an den Einzelnen herantreten, ist das Ostheer in allen Fällen zuerst zu berücksichtigen und alle Anträge anderer Heeresteile sind denen der Ostarmee nachzustellen.


    Da in vielen Fällen leichte Krankheitszustände von den Truppenärzten bagatellisiert wurden, Entscheidungen, die teils zu schwersten Schädigungen der Betroffenen führten, sieht sich der Heeres-Sanitäts-Inspekteur gezwungen, besondere nähere Ausführungsbestimmungen für Kurgenehmigungen zu erlassen. Die Armeeärzte haben sich schärfstens für die exakte Durchführung in ihren Armeebereichen einzusetzen. Erfahrungsberichte sind vierteljährlich von den Armeeärzten über die Heeresgruppen dem OKH vorzulegen.


    Aufzählung anscheinend leichter Erkrankungsfälle, die besondere Aufmerksamkeit erforderlich machen, mit Angabe der zweckmäßigsten Kurorte und durchschnittlich zu gewährenden Kuraufenthalts. Zusammengestellt nach den Erfahrungen des bisherigen Krieges von Generalstabsarzt Prof. Dr. Hugermüller - San. Inspektion. Die zu befürchtenden Spätfolgen bei Nichtbehandlung der Erkrankten sind unter „Spätschäden“ geklammert angegeben.


    Fortsetzung nächste Seite

  • Fortsetzung


    1.) Rheumatische und arthritische Infektionen (Besonders Ostgebiet).


    Geringgradiges Ziehen in Fingerspitzen und Großzehen. Leichte Spannungszustände in Gesäßgegend bei gestrecktem Anheben eines Beines. Geringe Schmerzanzeichen und Ziehen in Schulter-, Hüft-, Knie- und Armgelenken bei der Morgengymnastik.


    (Spätschäden: Versteifung von Gliedern, bei denen ein derartiger Zustand nicht erwünscht ist.)


    Kurorte: Gastein, Salzschlürf, Teupliz-Schönau.


    Kurdauer: 8 Wochen. Anschließend gymnastische Heilbehandlung im Familienkreis.



    2.) Nervöse Erschöpfungszustände.


    Unlustgefühle bei nächtlichen Bombenangriffen und Flakfeuer. Unleidigkeit im Umgang mit untergeordneten Diensträngen und Dienststellen, die zu Missstimmungen führen. Seelische Depressionen, die auf langdauernden Aufenthalt in Feindländern (Osten) zurückzuführen sind.


    (Spätschäden: Fixierung derartiger Zustände, auch in Friedenszeiten, die eine geregelte Besiedlung und Verwaltung der Ostgebiete in Frage stellen.)


    Kurorte: Davos, Nizza, St. Moritz.


    Kurdauer: 4 Wochen. Nachtkur: 2 Wochen Rheinland zur Stählung der bereits gefestigten Nerven.



    3.) Gastro-intestinale und entero-colitische Störungszustände (besonders Ostheer).


    Leichte Magen-Darmstörungen, die nach Genuss von zu fetten Speisen, Sahne, Eiern usw. gehäuft auftreten. Unlustgefühle bei der Nahrungsaufnahme. Völlegefühl im Magen nach zu reichlichem Essen.


    (Spätschäden: Allergische Zustände, die zu einer Abneigung gegen den Genuss gewisser Speisen führt (Eier, Butter, Fleisch.)


    Kurorte: Karlsbad, Wildungen, Baden-Baden.


    Kurdauer: 6 Wochen. Nachkur: Hungerkuren mit Einlage von Dursttagen. Sexuelle Betätigung hat zu unterbleiben.



    4.) Potenzstörungen geringen Grades.


    Abnahme der Libido trotz völliger geschlechtlicher Enthaltsamkeit (Osten) oder bei sexueller Überbeanspruchung (Westen).


    (Spätschäden: Unfruchtbarkeit mit ihren schwerwiegenden Folge auf Psyche und Bevölkerungspolitik.)


    Kurorte: Gastein, Garmisch, Reichenhall (möglichst mit Gattin).


    Kurdauer: 6 Wochen. Anschließend 4 Wochen Arbeitsurlaub mit systematischer sexuell sich steigender Betätigung.



    5. Vasomotorische Störungen.


    Leichtes Erröten bei unbilligen Anforderungen. Gefäßstörung bestimmter vorspringender Gesichtsteile und Gleichgewichtsstörungen mit psychischen Depressionen nach ausgiebigem Genuss von Alkohol.


    (Spätschäden: Organische Veränderungen im Rückenmark, die sich physisch wie psychisch schwerst auswirken.)


    Kurorte: Wildungen,, Baden-Baden.


    Kurdauer: 5 Wochen. Alkoholentziehungskur, sexuelle Betätigung als Ablenkung und Ausgleich erwünscht.



    6. Schädigung durch Tabakismus.


    Leichte Störungen, die bereits beim alleinigen Genuss der Empfangsrauchwaren auftreten. Kalte Füße, Kribbeln in der Zungenspitze, Tabakgeschmack im Munde.


    (Spätschäden: Völlige Verräucherung der Lunge und des Magens, die den Konsum der nach dem Kriege anfallenden Rauchwaren in Frage stellen.)


    Kurorte: Entziehungskur in einem Spezial-Tabakentziehungsheim (Auskunft San. -Inspektion).


    Kurdauer: Wird von Fall zu Fall vom Entziehungsarzt festgesetzt.



    Es ist in allen militärischen Machtmitteln zu vermeiden, dass diese Vorschrift in Feindeshand fällt, da sonst mit einer Übervölkerung der Kurorte durch Überläufer und Kommissare zu rechnen ist, ein Umstand, der unbedingt verhindert werden muss.



    Gruß Marga