Guten Tag zusammen,
hier ein Hinweis für die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Regelung des Kuraufenthaltes und den Urlaub kranker oder erholungsbedürftiger Offiziere.
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Geheime Kommandosache
H.Qu.OKH., den 04.10.1942
Oberkommando des Heeres
GenStdH/Gen.Qu.
Der Heeres-Sanitäts-Inspekteur
Nr. 15673/42 g. Kdos.
Nur durch Offizier
An alle Heeresgruppen
A.O.K.,
Pz. A.O.K.
Verschiedene Vorfälle und die augenblicklich geringe Belegung der Kurlazarette geben Anlass, eine grundsätzliche Regelung betr. Kuraufenthalts kranker oder erholungsbedürftiger Offiziere (insbesondere Stabsoffiziere und Generalstabsoffiziere) zu treffen. Oberstes Gesetz ist stets bei derartigen Beurlaubungen, die restlose Einsatzbereitschaft, die bei langdauernden Einsatz oft durch chronische Krankheitszustände (nervöse Erschöpfung, rheumatische Infektionen, gastro-intestinale Störungen, vasomotorische Schädigungen, sympathikonische Störungen) in Frage gestellt ist, wieder vollherzustellen. Auf Potenzstörungen, die sich besonders bei dem Ostheer durch die lange Enthaltsamkeit im erhöhten Maße einstellen, ist aus völkischen und rassischen Gründen ein besonderes Augenmerk zu richten. Die Festsetzung der Kurdauer ist immer der fachärztlichen Entscheidung überlassen und soll aus obigen Gründen nicht zu knapp bemessen sein.
Der große Mangel an Generalstabsoffizieren macht eine besondere Beachtung dieser Offizier-Gruppe erforderlich. Bei ihr ist besonders großzügig zu verfahren, um gleichzeitig der Gegenauslese des Krieges durch Förderung der Fortpflanzung der Hochbegabten, zu begegnen. Der Weg der häufigen Beurlaubung scheint hierbei der geeignetste.
Überhaupt ist eine gewisse Großzügigkeit bei der Beurlaubung im Interesse der Erhaltung des inneren Lebendigkeit in der inneren freudigen Einsatzbereitschaft den Heeresgruppen- und Armeeärzten nahegelegt.
Bei der Härte des Einsatzes im Osten und bei den unzähligen Widrigkeiten, die allein durch klimatische und hygienische Verhältnisse bedingt an den Einzelnen herantreten, ist das Ostheer in allen Fällen zuerst zu berücksichtigen und alle Anträge anderer Heeresteile sind denen der Ostarmee nachzustellen.
Da in vielen Fällen leichte Krankheitszustände von den Truppenärzten bagatellisiert wurden, Entscheidungen, die teils zu schwersten Schädigungen der Betroffenen führten, sieht sich der Heeres-Sanitäts-Inspekteur gezwungen, besondere nähere Ausführungsbestimmungen für Kurgenehmigungen zu erlassen. Die Armeeärzte haben sich schärfstens für die exakte Durchführung in ihren Armeebereichen einzusetzen. Erfahrungsberichte sind vierteljährlich von den Armeeärzten über die Heeresgruppen dem OKH vorzulegen.
Aufzählung anscheinend leichter Erkrankungsfälle, die besondere Aufmerksamkeit erforderlich machen, mit Angabe der zweckmäßigsten Kurorte und durchschnittlich zu gewährenden Kuraufenthalts. Zusammengestellt nach den Erfahrungen des bisherigen Krieges von Generalstabsarzt Prof. Dr. Hugermüller - San. Inspektion. Die zu befürchtenden Spätfolgen bei Nichtbehandlung der Erkrankten sind unter „Spätschäden“ geklammert angegeben.
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