Richtlinien für die Auswahl des fliegendes Personals

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    Quelle: germandocsinrussia


    Bezug: L.V.Bl. 1942 vom 04.05.1942


    Richtlinien für die Auswahl des fliegenden Personals


    A. Laufbahnen



    1. Flugzeugführer


    Der Flugzeugführer muss einen einwandfreien Charakter besitzen. Sensationslüsterne Jungen, die sich als Flugzeugführer später wichtig tun wollen, Augenblicksnaturen, die heute hell begeistert sind und morgen Angst vor der eigenen Courage haben, oder solche, die im Beruf nichts Ordentliches gelernt haben und bei der Luftwaffe eine Lebensversorgung suchen oder solche, die später nach Erreichung ihres Zieles bequem leben wollen, sind unbrauchbar. Willensstärke, Selbstzucht sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sind Voraussetzung. Von Gewissenhaftigkeit und Umsicht hängt nicht nur der militärische Erfolg, sondern auch das Schicksal der Besatzung und des Flugzeuges ab. Mangel an Selbstvertrauen führt im Ernstfall zu einem schnellen Kräfteverbrauch, während ein Übermaß leicht zum Angeben und fliegerischer Zuchtlosigkeit verleitet. Der angehende Flugzeugführer muss in soldatischer Haltung und Auffassung aus der Masse hervorragen. Er muss deshalb auch die Eignung zum Unteroffizier besitzen. Fliegen ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Kampf. Daher ist auch der Flugzeugführer in erster Linie Soldat. Auch für ihn ist die höchste soldatische Tugend der mit Disziplin und Verantwortungsbewusstsein gepaarte kämpferische Einsatz. Gute geistige Veranlagung ist die Voraussetzung für die navigatorische und technische Führung neuzeitlicher Flugzeuge sowie für einen erfolgreichen Einsatz. Selbstständigkeit sowie geistige Beweglichkeit und schnelle Auffassungsgabe sind unerlässlich.


    Hinsichtlich der körperlichen Eignung sind die Bestimmungen für die ärztliche Untersuchung auf Wehrfliegertauglichkeit maßgebend. Der zukünftige Flugzeugführer muss gesund sein und sowohl körperlich als auch seelisch besondere Belastung ertragen können. Körperlich weiche und seelisch widerstandslose Naturen selbst bei guter geistiger Veranlagung, sind nicht zu gebrauchen.


    Seine Ausbildung erstreckt sich unterrichtsmäßig auf:


    — Navigation,


    — Taktische Grundkenntnisse (Heer, Kriegsmarine, Luftwaffe),


    — Nachrichtenwesen,


    — Techn. Flugbetriebsdienst,


    — Wetterkunde,


    — Schiffstypenkunde,


    — Luftbildwesen.



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  • 2. Kampfbeobachter


    Der Kampfbeobachter ist in den Kampfflugzeugen meist der Gehilfe des Flugzeugführerkommandanten oder selbst Kommandant. Die Anforderungen an ihn sind die gleichen wie die an den Flugzeugführer. Das Ziel seiner Ausbildung ist:


    a) Verwendung als Bomben- und Fliegerschütze mit der Befähigung, die gesamte Navigation während des Fluges durchzuführen.


    b) Verwendung als Hilfsflugzeugführer mit der Befähigung ein Flugzeug mit eingeschalteter Kurssteuerung nach Instrumenten im Horizontal-, Steig- und Gleitflug bei jeder Wetterlage von seinem Sitz aus zu steuern und in der Überwachung der Instrumente während des Fluges den Flugzeugführer zu unterstützen.



    3. Beobachter


    Beobachter gibt es bei


    — Aufklärerverbänden H,


    — Aufklärerverbänden F der Luftwaffe,


    — Aufklärerverbänden F des Gen. d. Lw. bei Ob. d. H.,


    — Aufklärerverbänden F des Gen. d. Lw. bei Ob. d. M.


    Hilfsbeobachter gibt es nicht mehr.


    Anforderungen die gleichen wie an den Kampfbeobachter. Offizier-Qualitäten nicht erforderlich.


    Ausbildungsziel:

    Einsatz zur Gefechtsaufklärung, zur taktischen und operativen Luftaufklärung, Einsatz als Artillerieflieger.


    Die Ausbildung erstreckt sich auf:

    — Erdtaktik,

    — Lufttaktik,

    — Seetaktik,

    — Wetterkunde,

    — Luftbildwesen,

    — Nachrichtenverbindungswesen,

    — Technik,

    — Flugbetriebsdienst

    — Schiffstypenkunde,

    — Artilleriefliegerdienst,

    — Waffen und Bombenwesen,

    — Beherrschung der gesamten Navigation.


    Ein großer Teil der Beobachter ist im Hinblick auf die bei den Frontverbänden durchgeführte Ausrüstung mit Me 110 und Ju 88 im Nachrichtenverbindungsdienst so weit zu schulen, dass sie nach weiterer Ausbildung bei den Erg. Aufkl. Gruppen und im Frontverband die Aufgaben des Bordfunkers mit übernehmen können.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga

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    Quelle: germandocsinrussia



    4. Bordfunker


    Ausbildungsziel: Verantwortliche Aufrechterhaltung der Nachrichtenverbindungen vom Flugzeug zum Boden und von Flugzeug zu Flugzeug. Durchführung der für Navigation und Schlechtwetterlandungen erforderlichen Peilungen. Während des Kampfes Einsatz am M.G. als Bordschütze. Die Bewerber für die Bordfunkerlaufbahn müssen Soldaten sein, die die Eignung zum Unteroffizier besitzen, fliegerschützentauglich sind und geistig wie körperlich über dem Durchschnitt stehen. Schnelle Auffassungsgabe, Gefühl für Rythmus und gute Schießleistungen sind Voraussetzung.


    5. Bordmechaniker


    Ihm obliegt verantwortlich die technische Betreuung und Pflege des Flugzeuges. Bei der Kompliziertheit der neuzeitlichen Kampfmaschinen erfordert diese Arbeit nicht nur gutes und umfassendes handwerkliches Können, sondern auch ein beachtliches Maß an allgemeinem technischen Verständnis.


    Zur Erfüllung der Aufgaben als Fliegerschütze sind notwendig: körperliche Gewandtheit, schnelle Aufnahmefähigkeit und gute Schießleistungen. Es wird von ihm zusätzlich zu seinen technischen Kenntnissen verlangt, Kenntnisse des gesamten Waffendienstes sowie die Beherrschung der Sichtnavigation.


    6. Bordschützen


    Er ist in erster Linie Fliegerschütze. Als solcher ist von ihm ein gewisses Maß an Intelligenz und Beweglichkeit zu fordern. Er muss wach, lebendig und frisch sein. Schlafmützen und Phlegmatiker sind nicht zu gebrauchen. Beherrschung der Bordwaffen und ein sicheres Schießen aus der Luft sind ebenso wichtig wie technische Kenntnisse zur Hilfeleistung bei Wartung des Flugzeuges.


    7. Fallschirmschützen


    Es kommen nur körperlich kräftige, zähe und ausdauernde, charakterlich einwandfreie Soldaten mit abgeschlossener militärischer Ausbildung in Frage, die das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, voll fallschirmschützentauglich und nach Führung und Leistung zum Unteroffizier geeignet sind, soweit sie diesen Dienstgrad noch nicht besitzen. (s. L.V.Bl. 1941 Nr. 27 Ziffer 748)


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  • B. Auswahl



    I. Allgemeines


    1. Die bisher geübte Auswahl muss einfacher werden. Sie muss wirklichkeitsnahe, fern von Spitzfindigkeiten, allein auf die späteren praktischen Anforderungen zugeschnitten werden.


    2. Bei den Fl.Ausb.Regt. sind in erster Linie — unter Zugrundelegung der durch die Kompanie-Chefs ermittelten Prüfergebnisse — die Bataillon-Kommandeure für die Auswahl verantwortlich.


    Die Verantwortlichen müssen sich über die Laufbahnen sowie über die Anforderungen an das fliegende Personal klar sein. (Siehe Abschnitt A.).


    Diese sind folgende:


    — a) Höchstalter bei Ausbildungsbeginn 26 Jahre.


    — b) Körperliche, geistige Frische und Regsamkeit in jeder Lebenslage.


    — c) Gute charakterliche und hinreichende geistige Veranlagung, besonders bei Soldaten der jüngsten Jahrgänge, Persönlichkeitsentwicklung.


    — d) Einsatzwillen, Zähigkeit, Ausdauer.


    — e) Gehorsam, auch ohne Aufsicht, Vertrauenswürdigkeit.


    — f) Kameradschaftsgeist und Empfinden für Fliegerschaft.


    — g) Gesunder Ehrgeiz und Zielstrebigkeit.


    — h) Frühere segelfliegerische Tätigkeit ist positiv zu werten. Sie beweist, dass das Interesse für die fliegerische Laufbahn nicht erst plötzlich hervorgetreten ist.


    Besonders eingehend zu beurteilen sind:


    — i) Soldaten mit gesteigertem Geltungsbedürfnis und Eitelkeit, welche sich anscheinend mit Rücksicht auf die besondere Anerkennung und Laufbahn des fliegenden Personals melden.


    — k) Verschlossene, undurchsichtige Einzelgänger.


    — l) Soldaten, welche die Laufbahnen lediglich im Hinblick auf spätere Versorgung (Verwendung bei der Luftfahrt, Luftwaffen-Industrie usw.) anstreben.


    3. Die Auswahl unter den Rekruten ist wegen der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit schwierig. Die rein fliegerärztliche Untersuchung der Freiwilligen ist zu beschleunigen, damit die Untauglichen möglichst frühzeitig ausgeschaltet werden, für welche die Tauglichen in Frage kommen. Der nach der ärztlichen Untersuchung für die Auswahl Verantwortliche muss wissen, dass Flugzeugführer, Beobachter- und Kampfbeobachter wehrfliegertauglich, Fallschirmschützen fallschirmschützentauglich sein müssen. Wer nur Fliegerschützentauglich ist, kann nur Bordfunker, Bordschütze oder Bordmechaniker werden.


    4. Für die Auswahl unter den Rekruten ergeben sich folgende Notwendigkeiten:


    — a) Eingehende werbende Belehrung durch den Kompaniechef über die verschiedenen Möglichkeiten und Laufbahnen des fliegenden Personals und über die jeweiligen besonderen Anforderungen derselben.


    — b) Freiwillige Meldung der Rekruten zum fliegenden Personal unter Angabe der gewünschten Laufbahn(en).


    — c) Möglichst rasche Durchführung der fliegerärztlichen Untersuchung.


    — d) Sportprüfung zur Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Gewandtheit, Zähigkeit und mutigen Einsatzbereitschaft.


    — e) Ermittlung der notwendigen geistigen Fähigkeiten und Allgemeinbildung.


    — f) Ständige Beobachtung und Beurteilung der Gemeldeten durch alle Vorgesetzten bezüglich Charakter, Persönlichkeitswert, soldatischer Haltung und Leistung.


    — g) Einzelgespräch des Kompanie- usw. Chefs vor Abgabe der Meldung mit den nach den bisherigen Prüfungen für geeignet erachteten Freiwilligen.


    5. Unter sinngemäßer Berücksichtigung obiger Forderungen ist die Auswahl bei länger dienenden Soldaten einfacher. Nach genauer Durcharbeiten der Personalakte, Rücksprache mit dem unmittelbaren Vorgesetzten, persönlicher Aussprache lässt sich im allgemeinen ein gutes Bild über Charakter, soldatische Haltung und Einsatzfreudigkeit des Freiwilligen gewinnen. Weitere Unterlagen für diesen Fall sind:


    — a) Freiwillige Meldung des Antragstellers unter Angabe der fliegerischen Verwendung (diese Meldung gilt als Verpflichtung für die fliegerische Ausbildung).


    — b) Eingehende Beurteilung des Disziplinar-Vorgesetzten, wobei auf die für seine Eignung notwendigen Forderungen eingegangen werden muss.


    — c) Auszug aus der Kriegsstammrolle.


    — d) Stellungnahme des nächstübergeordneten Disziplinar-Vorgesetzten auf Grund eigenen Urteils.


    — e) Auszug aus dem Strafbuch bzw. Hinweis, dass Strafen nicht bekannt sind.


    — f) Fliegerärztliches Untersuchungsergebnis.


    6. Die abschließende Feststellung des Eignungsgrades und Verwendungsvorschlages erfolgt nach folgenden Abstufungen:


    — a) geeignet

    — b) nicht geeignet.


    7. Für die Schlussbeurteilung über die Eignung zum fliegenden Personal muss die Überzeugung des Kommandeurs und Kompaniechefs ausschlaggebend sein: Dieser Junge ist oder wird ein ganzer Kerl. (Anlage 1)



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  • II. Praktische Durchführung


    1. Bei Angabe der gewünschten Laufbahn sind von nicht eindeutig entschlossenen mehrere Laufbahnen mehrere Laufbahnen anzugeben, damit bei Mehrbedarf einzelner Laufbahnen die nötige Verfügungsfreiheit besteht. Die Abgabe der schriftlichen Meldung erfolgt zweckmäßig ein bis zwei Tage nach der Belehrung durch den Kompaniechef, damit der Rekrut noch Zeit zur Überprüfung seines Entschlusses hat.Auf die Unwiderruflichkeit der nun erfolgten schriftlichen Meldung ist ausdrücklich hinzuweisen.


    2. Zur Durchführung der fliegerärztlichen Untersuchung haben die Untersuchungsstellen ihre genauen Anweisungen. Besonders wird bemerkt, dass Brillenträger in jede fliegerische Ausbildung genommen werden dürfen, wenn sie den „Bestimmungen für die ärztliche Untersuchung auf Wehrfliegertauglichkeit, Fliegerschützentauglichkeit und Fallschirmschützentauglichkeit im Kriege“ entsprechen.


    3. Durchführung der Sportprüfung ist den örtlichen Möglichkeiten anzupassen. Sie kann mit der üblichen Rekruteneinstellung verbunden werden.


    Wichtiger als Punktwertung ist dabei das Maß des jeweiligen persönlichen Einsatzes.


    Zweckmäßig bei der Prüfung erscheint:


    a) ein Hindernislauf,

    b) 100 m Lauf,

    c) Klimmziehen (so oft der einzelne kann),

    d) Mutübungen, z. B.


    — Abgang über das Hochreck,


    — Freisprung über den Kasten oder über das Pferd,


    — Tiefsprung aus 3 m Höhe in lockeren Sand,


    — Gehen über Schwebebaum.


    4.) Die Ermittlung der notwendigen geistigen Fähigkeiten wird in Kürze der Zeit und den beschränkten Raumverhältnissen (Abschreiben !) besondere Schwierigkeiten bereiten. Zweck dieser zumeist schriftlichen Prüfung ist die Feststellung der Auffassungsfähigkeit, der Lernwilligkeit und Lernfähigkeit, des Merkens und Behaltens (Gedächtnisübung), der Findigkeit und Wachheit.


    Für die Durchführung kommen in Betracht:


    — a) Ausfüllung eines Personalbogens (Anlage 2) an Stelle eines Lebenslaufes, der meist doch nur schematisch niedergeschrieben wird.


    — b) Rechenaufgaben (die Ausrechnungen sind restlos mit anzugeben). Prüfung in der Beherrschung der Grundrechnungsarten sowie eingekleideter Aufgaben.


    — c) Kurze Überprüfung des navigatorischen Vorstellungsvermögens:


    1. Beispiel: Sie fliegen nach Osten. Über welche Tragfläche gesehen befindet sich die Richtung „Süd“?


    2. Beispiel: Eine Stadt wird vom Flugzeug aus in südwestlicher Richtung gesichtet. In welcher Richtung wird das Flugzeug von der Stadt aus gesehen?


    3. Beispiel: Man sichtet von einem im Flug befindlichen Flugzeug über die linke Tragfläche einen hohen Turm immer in der gleichen Richtung. Wie fliegt das Flugzeug?


    — d) Aufsatz zur Prüfung der Allgemeinbildung, des Ausdruckvermögens und der Rechtschreibung. Das übliche Thema „Mein Lebenslauf“ ist dafür nicht geeignet.


    — e) Überprüfung des technischen Vorstellungsvermögens durch Beschreibung einer einfachen technischen Zeichnung oder eines praktischen Vorganges, z. B. der elektrischen Fahrradbeleuchtung.


    — f) Überprüfung der Zuverlässigkeit und Konzentrationsfähigkeit des Gedächtnisses (durch Wiederholung einer längeren Meldung). Der an das Fluganw. Batl. weiterzugebende Personalbogen ist nach durchgeführter Intelligenzprüfung mit folgendem Stempel zu versehen:


    — Intelligenzprüfung durchgeführt — .


    5. Ständige Beachtung und Beurteilung des Gemeldeten ist von den einzelnen Führern und Unterführern zu fordern. Sie haben stichwortartig kurze Beurteilungsnotizen über die Einzelnen zu führen, damit deren Verwertung in der Schlussbesprechung mit dem Kompaniechef erfolgen kann.


    Der R. d. L. u. Ob. d. L., 1.5.1942

    Nr. 7000/42 Chef AW. (Ausb.Abt.).



    Anlagen siehe nächste Seite

  • Die Abschriften der Anlagen ähneln den Originalen


    Anlage 1


    — — — Muster —— —


    für die Beurteilung der Überprüfung und Feststellung des Eignungsgrades



    ………………………………………………………………………

    ( Dienststelle )



    ………………………………………………………………………

    ( Ort und Datum )


    Der ………………………………………………………………………………………….

    ( Dienstgrad, Vor- und Zuname )


    geb. ………………………………………………. ist durch mich auf Eignung


    zum fliegenden Personal überprüft und zum …………………………..


    geeignet / nicht geeignet befunden worden.




    …………………………………………………………………………..

    ( Kommandeur )




    Anlage 2


    Personalbogen


    1. Dienstgrad : …


    2. Name und Vorname : …


    3. Truppenteil : …


    4. Geburtstag und Geburtsort ( Provinz ) …



    5. Schulbildung ( Angabe des Entlassungsjahres, bei Mittel- und bzw. Höherer Schule Abschlussklasse ) …



    6. Erlernter Beruf ( mit Berufsausbildung und abgelegten Prüfungen ) …



    7. Ausgeübter Beruf : …


    8. Sportabzeichen : …


    9. Freischwimmer : …


    10. Kraftfahrzeugführerscheine : …


    11. Schießen : …


    12. Funkzeugnisse der H.J. : …


    13. Segelflieger

    — a) welche Scheine : …

    — b) wo und wann erworben : …


    14. Politische Betätigung ( Zugehörigkeit zur NSDAP. und ihren Gliederungen, welche Stellung ) …



    15. Alter und Beruf des Vaters : …


    16. Anzahl und Alter der Geschwister

    — a) männliche …

    — b) weibliche …


    17. Welche fliegerische Ausbildung wird erstrebt : …




    ——————————


    Gruß Marga