Flugunbedenklichkeitsbescheinigung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    79. Infanterie-Division

    Abteilung IIa


    Divisions-Gefechtsstand, den 17.05.1944


    Divisionstagesbefehl


    2. Flugunbedenklichkeitsbescheinigung


    Ab sofort bedürfen Angehörige aller Wehrmachtteile bis einschließlich Stabsoffiziere bei Reisen (gleich welcher Art) mit dem Flugzeug außer den vorschriftsmäßigen Reisepapieren einer Flugunbedenklichkeitsbescheinigung.


    Diese Bescheinigung, die von einem Vorgesetzten mit mindestens den Befugnissen eines Kommandierenden Generals bzw. bei Armee- und unmittelbar unterstellten Heeres-Truppen vom Oberbefehlshaber zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen ist, muss folgenden Wortlaut haben:


    (Siehe Anlage!)


    Reisende, die nicht im Besitz dieses Ausweises sind, werden vom Flugplatz-Streifendienst angehalten.


    Sachbearbeiter von Stäben müssen sich bei Reisen auch innerhalb des eigenen Dienstbereiches jederzeit ausweisen können.


    Bei Verlegung von Truppen oder Truppen-Teilen im Lufttransport genügt es, wenn der Führer des Transportes im Besitze eines von einem Vorgesetzten mit mindestens den Befugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestellten Ausweises ist, aus dem die Stärke des Transportes (aufgeschlüsselt nach Offizieren, Unteroffizieren, Mannschaften, Beamten usw.) hervorgeht.


    Anträge auf Erteilung der Flugunbedenklichtkeitsbescheinigung sind über Divisions-Abteilung Ila zu stellen.



    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje