Brücken-Kommandanten - Kampfanweisung

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Berlin NW7. Pp. Februar 1945

    Stellv. Gen.Kdo.III A.K.

    Höherer Landesbau-Pionierführer


    Kampfanweisung für den Brücken-Kommandanten


    1.) Der Brücken-Kommandant ist dem örtlichen taktischen Führer für sämtliche Maßnahmen an der Brückenstelle verantwortlich und unterstellt.


    2.) Ihm stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die Brückenbesatzung in Stärke von etwa 20 bis 30 Mann (örtlich verschieden) zur Verfügung, bestehend aus dem Sicherungstrupp (8 bis 10 Mann), dem Sperrtrupp (6 bis 10 Mann) und den Zündtrupp (2 bis 5 Mann).


    3.) Der Brücken-Kommandant befindet sich im Alarmfall an der Zündstelle. Durch Melder hält er dauernd die Verbindung zum örtlichen taktischen Führer. Ein Vertreter muss eingeteilt sein.


    4.) Die Stellungen des Sicherungstrupps sind so auszuwählen, dass aus ihnen gutliegendes Feuer auf die Brückenstelle und ihre nächste Umgebung möglich ist. Sie sind schon jetzt aufzubauen und zu tarnen (Deckung gegen Sicht und Feuer-Wechselstellungen).


    5.) Einsatz:


    a) Einsatz des Sicherungstrupps (8-10 Mann):

    Der Sicherungstrupp besetzt die auf dem freundwärtigen Ufer vorbereiteten und ausgebauten Stellungen und deckt den Einsatz des Sperr- und Zündtrupps an der Brückenstelle durch Feuer. Eine Nahsicherung in Stärke von 2-4 Mann ist auf das feindwärtige Ufer Ende der Brücke vorzuschieben, um einzelne bis an die Brücke vorführende Panzer und Schützen zu vernichten und gleichzeitig die gesamte Brückenbesatzung zu alarmieren (Ausstattung mit Panzernahkampfwaffen, Maschinenwaffen, evtl. Schnellsperren).


    b) Einsatz des Sperrtrupps (6-10 Mann):

    Rechtzeitiges Schließen der an der Brücke befindlichen Sperren, anschließend Einsatz als Sicherungstrupp (vorbereitete und eingewiesene Stellungen.)


    c) Einsatz des Zündtrupps (2-5 Mann):

    Einführung der Sprengkapseln, Überprüfung der Ladung. Zündung nur auf Befehl des Brücken-Kommandanten..


    Für das Stellv. Generalkommando

    Der Chef des Generalstabes

    I.A.

    gez. Unterschrift

    Oberst



    Gruß Marga



    Die Abschrift des Merkblattes zum Thema erfolgt auf der nächsten Seite.

  • Abschrift , 13. April 1945


    Stellv. Generalkommando III. A.K.

    Höherer Landesbau- Pionierführer



    Brücken - Merkblatt


    Der örtliche taktische Führer an den Brücken bestimmt einen Brücken-Kommandanten, der für das rechtzeitige Schließen der Sperre, die Nahsicherung und das Sprengen der Brücken sowie für das einwandfreie Zusammenwirken der einzelnen Truppe verantwortlich ist.


    Gesprengt soll erst werden, wenn die Wegnahme der Brücke durch den Feind nicht anders zu verhindern ist.


    Die Brückenbesatzung ist bodenständig und besteht aus:


    a) Sperrtrupp: Bei Feindannäherung auf Befehl des Brücken-Kommandanten rechtzeitiges Schließen der Brückensperre. In Überraschungsfällen selbstständiges und selbstverantwortliches Handeln ! Vorbereitende Maßnahmen für Wiederöffnen der Sperre, Meldung über erfolgte Brückensperrung an örtlichen taktischen Führer.


    b) Zündtrupp: Bei Zuspitzung der Lage auf Befehl der höheren Truppenführung Einführung der Zündungen in die Ladungen. Ständige Überwachung und Überprüfung der Zündleitungen. Sprengung der Brücke bei stärkerem Feindruck auf Befehl des örtlichen taktischen Führers. Selbstverantwortliches Handeln in Ausnahme- und Überraschungsfällen.


    Brücke mit lebenswichtigen Versorgungsleitungen (Strom, Gas und Wasser) sowie alle Eisenbahnbrücken nur im äußersten Notfall sprengen.


    Es darf nicht zu früh und nicht zu spät gezündet werden ! Erfolgte Sprengung sofort dem örtlichen taktischen Führer melden.


    c) Sicherungstrupp: Sicherung der Brücke und der Brückenbesatzung nach besonderen Weisungen des örtlichen taktischen Führers und Bestellung des Brücken-Wachkommandos, das für ständige Sicherung und Bewachung der Brücke einschließlich der Sprengladungen und Zündladungen verantwortlich ist.


    Die Aufstellung gegebenenfalls je nach Gelände und Wichtigkeit der Brücke weiter vorzuschiebender Sicherungen (kleiner Brückenkopf) ist Sache des örtlichen taktischen Führers.



    Besondere Anweisungen für den Zündtrupp:


    a) Der Zündtrupp übernimmt verantwortlich die mit Ladungen und Zündleitungen versehene Brücke im Sinne der allgemeinen Einweisung und ist damit für sachgemäße Instandhaltung der Ladungen und Zündleitungen sowie für Ausführung der Sprengung zum richtigen Zeitpunkt verantwortlich.


    b) Übergabe bzw. Übernahme werden schriftlich niedergelegt.


    3 Ausfertigungen:


    Abschnitts-Pi.Kommandeur

    Abschnitts-TN.-Führer

    Zündtruppführer


    c) Der Zündtruppführer erhält eine genaue Skizze der Brücke mit Ladungsanordnung und Zündchema.


    d) Einweisung des Zündtrupps erfolgt durch den zuständigen Abschnitts-TN.-Führer unter Beihilfe desjenigen Sprengmeisters, der die Brücke bearbeitet hat.


    e) In regelmäßigen Zeiträumen (zur Zeit täglich) hat der Zündtrupp die Ladungen und Zündleitungen zu prüfen, insbesondere auf Feuchtigkeitsgehalt. Vorbeugende Maßnahme durch rechtzeitiges Abdecken der Ladungen mit Pappe, Holzverschalung und dergleichen sind vorzusehen. Prüfungsergebnisse in ein Kontrollbuch eintragen.


    f) Veränderung bzw. Neuanordnen der Ladung oder Zündleitung sind sofort dem Abschnitts-TN.-Führer zu melden. In jedem Falle ist der örtliche taktische Führer ebenfalls rechtzeitig zu unterrichten.


    Zeitpunkt der Veränderung oder Neuanordnung ist in das Kontrollbuch einzutragen.


    g) Nach erfolgter Sprengung tritt der Zündtrupp zu den anderen Kämpfern an der Brücke.



    Dieses Merkblatt ist zum Gegenstand ständiger Unterweisungen der gesamten Brückenbesatzung zu machen.



    Berlin, im Februar 1945

    Friedrichstr. 120


    Für das Stellv. Generalkommando

    Der Chef des Generalstabes

    I.A.


    Lohbeck




    Gruß Marga



  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Abschrift von Abschrift


    Gefechtsstand, den 12.04.1945

    Festungsabschnittskommando 51

    Abschnitt G

    Abschnitt Pi.Kdr.


    Betr.: Besichtigungen von zur Sprengung vorbereiteten Brücken

    Bezug: Vert. B.B. vom 06.04.45


    Besichtigungen vor zur Sprengung vorbereiteten Brücken durch Militär- oder Zivilpersonen sind verboten. Für alle Offiziere, die im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an den Brücken zu tun haben, stellt das Abschnittskommando Sonderausweise aus und zwar je Regiment zwei — für den Regiment-Kommandeur und für den Pionier-Offizier.


    Die Posten sind anzuweisen, jede Einsichtnahme in die Art der Anbringung von Sprengladungen an den Brücken — wenn nötig mit Waffengewalt, — zu verhindern und jede Auskunft abzulehnen.


    Verdächtige Personen sind festzunehmen.


    Abschnitts-Pi.Kommandeur

    gez. Grünewald

    Major



    F.d.R.

    ………………………….

    Btls. -Schreiber


    Verteiler:

    An 1. u. 4. Kompanie

    zur umgehenden Belehrung der Posten.



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    O.U., den 12.04.1945


    Kampfbataillon Graupmann C/B

    Heiligensee


    Betr.: Sperre an der Havelbrücke

    Bezug: Telefonisch voraus


    An

    1. Kompanie


    Wie bereits mündlich befohlen, ist die Vorsperre nördlich der Havelbrücke in Henningsdorf bis zum 14.04.1945 - 18:00 Uhr fertigzustellen.


    Die Pioniere (Führer der Zündtrupps) sind zu diesen Arbeiten mit heran zu ziehen.


    Vollzugsmeldung telefonisch bis 14.04.1945 - 19:00 Uhr.


    Befehl wurde telefonisch voraus gegeben.



    Graupmann

    Der Führer des Bataillons



    Gruß Marga