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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Berlin NW7. Pp. Februar 1945
Stellv. Gen.Kdo.III A.K.
Höherer Landesbau-Pionierführer
Kampfanweisung für den Brücken-Kommandanten
1.) Der Brücken-Kommandant ist dem örtlichen taktischen Führer für sämtliche Maßnahmen an der Brückenstelle verantwortlich und unterstellt.
2.) Ihm stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die Brückenbesatzung in Stärke von etwa 20 bis 30 Mann (örtlich verschieden) zur Verfügung, bestehend aus dem Sicherungstrupp (8 bis 10 Mann), dem Sperrtrupp (6 bis 10 Mann) und den Zündtrupp (2 bis 5 Mann).
3.) Der Brücken-Kommandant befindet sich im Alarmfall an der Zündstelle. Durch Melder hält er dauernd die Verbindung zum örtlichen taktischen Führer. Ein Vertreter muss eingeteilt sein.
4.) Die Stellungen des Sicherungstrupps sind so auszuwählen, dass aus ihnen gutliegendes Feuer auf die Brückenstelle und ihre nächste Umgebung möglich ist. Sie sind schon jetzt aufzubauen und zu tarnen (Deckung gegen Sicht und Feuer-Wechselstellungen).
5.) Einsatz:
a) Einsatz des Sicherungstrupps (8-10 Mann):
Der Sicherungstrupp besetzt die auf dem freundwärtigen Ufer vorbereiteten und ausgebauten Stellungen und deckt den Einsatz des Sperr- und Zündtrupps an der Brückenstelle durch Feuer. Eine Nahsicherung in Stärke von 2-4 Mann ist auf das feindwärtige Ufer Ende der Brücke vorzuschieben, um einzelne bis an die Brücke vorführende Panzer und Schützen zu vernichten und gleichzeitig die gesamte Brückenbesatzung zu alarmieren (Ausstattung mit Panzernahkampfwaffen, Maschinenwaffen, evtl. Schnellsperren).
b) Einsatz des Sperrtrupps (6-10 Mann):
Rechtzeitiges Schließen der an der Brücke befindlichen Sperren, anschließend Einsatz als Sicherungstrupp (vorbereitete und eingewiesene Stellungen.)
c) Einsatz des Zündtrupps (2-5 Mann):
Einführung der Sprengkapseln, Überprüfung der Ladung. Zündung nur auf Befehl des Brücken-Kommandanten..
Für das Stellv. Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
I.A.
gez. Unterschrift
Oberst
Gruß Marga
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