Merkblatt für Bekleidungsanforderungen

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Für den General in Serbien

    Besondere Anordnungen für die Truppen

    Belgrad, den 30.10.41



    Merkblatt für Bekleidungsanforderungen


    Die starken Anforderungen des Ostfeldzuges erfordern eine peinliche Einhaltung der für die Bekleidungswirtschaft gegebenen Bestimmungen. Jede einzelne Anforderung und Ausgabe ist daher auf ihre Notwendigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen.


    Der Nachweis ausgegebener Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ist auf das strengste zu überwachen.


    Wegen des Verbots von Umtausch oder Rückruf getragener Bekleidungsstücke für Selbsteinkleider wird auf Erlass OKH vom 24.09.1941 (B.A. Nr. 7 Anlage 2) verwiesen. Zulässigkeit und Ordnungsansässigkeit der Ausgabe von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken aus Truppenbeständen an Selbsteinkleider ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu überprüfen. Das gleiche gilt für die Ausstellung von Bezugscheinen für Spinnstoffe und Lederwaren.


    Bekleidungsstücke müssen bis zur Unbrauchbarkeit aufgetragen werden, bevor sie ersetzt werden können. Es ist daher für rechtzeitige und sachgemäße Instandsetzung mit allen Mitteln zu sorgen, ebenso für sachgemäße, sichere Lagerung, ferner Bergung der Bekleidung und Ausrüstung Gefallener und Verwundeter.


    Es darf nicht mehr vorkommen, dass Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke und Geräte zurückgelassen werden.


    Unbrauchbare Stücke dürfen unter keinen Umständen verloren gehen. Rückführung und Wiederverwertung selbst unscheinbarer Mengen muss sichergestellt werden. Es muss endlich auch bei der Truppe die Erkenntnis Allgemeingut werden, dass unbrauchbare Stücke unter keinen Umständen weggeworfen werden oder anderweitig verloren gehen dürfen.


    Altbekleidung ist von den Wirtschaftstruppenteilen fallweise anlässlich des Empfanges von Bekleidung in das Heeresbekleidungslager Belgrad abzuführen.


    Die Rohstofflage ist derart angespannt, das die Rückführung und Wiederverwertung selbst der unscheinbarsten Mengen an Lumpen unbedingt gefordert werden muss.


    Da vielfach Ersatz für die zu Verlust geratenen Geräte wie auch für verlorene oder beschädigte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke jedenfalls auf längere Zeit hinaus nicht möglich werden kann, ist bei Verlusten oder Beschädigungen gegen Schuldige unnachsichtlich vorzugehen.


    Die peinliche Einhaltung der gegebenen Anordnungen und für die Bekleidungswirtschaft geltenden Bestimmungen ist von Kommandeuren und Einheitsführern zu überwachen.



    Gruß Marga