Chef des Ausbildungsverbandes - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Abschrift zu B. Nr. Skl Qu A II 2450/42


    Dienstanweisung für den Chef des Ausbildungsverbandes


    Der Chef des Ausbildungsverbandes untersteht dem Flottenchef.


    I. Dem Chef des Ausbildungsverbandes sind die Ausbildungskreuzer und Ausbildungsschiffe der Flotte unterstellt. Einzelheiten siehe Kriegs- bzw. Friedensgliederung. Er ist Gerichtsherr für seinen Verband und hat Disziplinarbefugnisse nach § 25 I, 2 und 25 II der Marine-Disziplinar-Straf-Ordnung


    II. Der Hauptliegehafen des Chefs des Ausbildungsverbandes wird durch die Indiensthaltungsbestimmungen festgesetzt.


    III. Die Aufgaben des Chefs des Ausbildungsverbandes sind insbesondere:


    1. Leitung der Ausbildung der auf den Ausbildungskreuzern und Schiffen eingeschifften Bordrekruten.


    2. Aufstellung der hierfür benötigten Ausbildungsrichtlinien, die dem Flottenkommando zur Genehmigung vorzulegen sind.


    3. Besichtigung der Bordrekruten am Ende der Ausbildungsabschnitte.


    4. Aufstellung der Zeiteinteilung der ihm unterstellten Schiffe. Die Zeiteinteilung ist dem Flottenkommando zur Genehmigung vorzulegen.


    5. Führung der Personalwirtschaft des Verbandes nach folgenden Grundsätzen:


    a) Grundsätzliche Fragen des Stellenwechsels der Ausbildungskreuzer und -Schiffe regelt der Chef des Ausbildungsverbandes mit den Stationskommandos und 2. Admiralen selbständig.


    b) Der Personalwechsel wird im einzelnen zwischen den 2. Admiralen und den Schiffskommandos unmittelbar geregelt,


    6. Urlaubsregelung gemäß Ziffer.... der Urlaubsordnung (O.B. Heft 7, laufende Nr. .....) und Urlaubsregelung während des Krieges gemäß ..... (MWehr II bitte einsetzen).


    7. Weitere Aufgaben siehe O.B.B. § 2, IV und V.


    IV. Zur Durchführung seiner Aufgaben steht dem Chef des Ausbildungsverbandes sein Stab, ferner nebendienstlich die Offiziere des Schiffsstabes seines Flaggschiffes zur Verfügung.


    V. Befindet sich das Flottenkommando nicht in den heimischen Gewässern und sind auch die Befehlshaber der Schlachtschiffe und Kreuzer nicht in der Heimat, so vertritt er als ältester Seebefehlshaber die Belange der Seestreitkräfte der Flotte im Heimatraum.


    Es übernimmt damit die Betreuung der Ausbildung für die ihre Kriegsbereitschaft herstellenden Schiffe und Boote der Flotte und regelt Schiffsgestellungen, Organisation der Artillerie- und Torpedo-Schießabschnitte, Verbandsübungen usw..


    Der Chef des Ausbildungsverbandes bleibt dabei Truppen-Vorgesetzter nur der ihm unterstellten Einheiten. Eine truppendienstliche Unterstellung anderer Einheiten wird von Fall zu Fall befohlen.


    MWa Stb 2138/42 geheim, Januar oder Februar 1942


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: