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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
A.H.Qu., den 25.02.1940
Armeeoberkommando 1
Abt. IIb
Merkblatt
für die Überweisung von charakterlich minderwertigen Soldaten
(s. Allgemeine Heeresmitteilungen 1940, Ziffer 18) zur Feldsonderabteilung C , Feldpostnummer 31 909 , Fernruf: Zweibrücken 841 und 843
1. Prüfung, ob alle erzieherischen und disziplinären Mittel erschöpft.
2. Dienstgradherabsetzung muss vor Überweisung erfolgt sein.
3. Verwarnung: aktenkundig machen.
4. Antrag a.d.D. auf Versetzung in Feldsonderabteilung.
5. Entscheidung über Versetzungsantrag liegt bei Rgt. Kommandeur, bzw. bei dem Vorgesetzten mit mindestens gleicher Disziplinarstrafgewalt.
6. Verfügte Überweisung ist zu eröffnen und aktenkundig zu machen.
7. Anmeldung der bevorstehenden Überweisung bei Feldsonderabteilung.
8. Überweisung im Anschluss unverzüglich durchführen.
a.) Dem Transportbegleiter ist mitzugeben:
1 Auszug aus der Kriegsstammrolle
1 Auszug aus dem Strafbuch, sowie alle Vorgänge zu Ziffer 1-7
1 Beurteilung
1 Verzeichnis der mitgegebenen Sachen
1 Vergleichsmitteilung
1 Soldbuch und den Wehrpass
b.) dem Überwiesenen ist mitzugeben:
1 Feldmütze
1 Feldbluse
1 Unterjacke
1 Tuchhose
1 Mantel
1 Paar Stiefel
1 Paar Schnürschuhe
1 Drillichzeug
2 Hemden
2 Unterhosen
3 Paar Strümpfe
2 Kragenbinden
1 Zeltbahn mit Zubehör
1 Decke
1 Tornister (Bekl. Sack)
1 Kochgeschirr mit Besteck
1 Brotbeutel
1 Feldflasche
1 Handtuch
1 Kulturbeutel
1 Gasmaske
1 Eiserne Portion
1 Erkennungsmarke
Waffen und Munition dürfen nicht mitgegeben werden. Die zu Überweisenden sind vorher daraufhin zu untersuchen.
9. Dem Transportbegleiter und dem zu Überweisenden ist Verpflegung für mindestens 1 Tag ( je nach Entfernung ! ) mitzugeben.
10. Einlieferungsbescheinigung dem Transportbegleiter nach Rückkehr abzufordern.
Für das Armeeoberkommando
Der Chef des Generalstabes
J.A.
Borgmann
Major
Gruß Marga