Chef des Deutschen Verbindungsstabes zu einem verbündeten AOK - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Anlage zu Oberkommando des Heeres / General-Stab des Heeres / Organisations-Abteilung (II) Nr. 2447/42 geheime Kommandosache vom 09.06.1942


    Dienstanweisung für den Chef des Deutschen Verbindungsstabes zu einem verbündeten Armee-Oberkommando


    1. Der Chef des Deutschen Verbindungsstabes untersteht mit Eintreffen im Operations-Gebiet der dem betreffenden verbündeten Armee-Oberkommando vorgesetzten deutschen Kommando-Behörde Er hat die Stellung des Chefs des General-Stabes einer Kommando-Behörde und ist Truppenvorgesetzter seines Stabes einschließlich der zugeteilten Einzelgruppen und unterstellten Einheiten. *)


    Er hat die Disziplinarbefugnis eines Regiment-Kommandeurs.


    2. Der Chef des Deutschen Verbindungsstabes steht dem verbündeten Armee-Oberkommando in allen Fragen der Führung, Ausbildung und Versorgung als Berater zur Verfügung und vertritt bei diesem die Belange der deutschen Führung auf allen Gebieten. Er stellt sicher, dass die von der vorgesetzten Kommando Behörde gegebenen Befehle unter Berücksichtigung der Sprachunterschiede und der Eigenart der Befehlsgebung richtig aufgefasst und dementsprechend durchgeführt werden. Er sorgt für enge Verbindung zwischen dem verbündeten Armee-Oberkommando und der vorgesetzten deutschen Kommando Behörde sowie mit den benachbarten Kommando-Behörde und den sonstigen deutschen Dienststellen.


    3. Weiterhin gehört zu den Aufgaben des Deutschen Verbindungsstabes im einzelnen:


    a) Übermittlung der im Kampf gegen Sowjetrußland gemachten Erfahrungen und Beratung hinsichtlich der Umsetzung dieser Erfahrungen auf die Ausbildung und den Einsatz der Truppe.


    b) Sicherstellung des Karten-Nachschubs für die verbündeten Kommando-Behörden und Verbände und Eingliederung der verbündeten Armeen in das System des deutschen Kriegskarten- und Vermessungswesens. **)


    c) Mitwirkung in der Bearbeitung der Versorgung, soweit sie Aufgabe der deutschen Kommando-Behörden ist.


    d) Zur Bearbeitung von Transportfragen steht ihm der Bevollmächtigte Transport-Offizier (Bv.T.O.) beim deutschen Verbindungsstab zur Verfügung, der nach den Weisungen des Generals des Transportwesens der vorgesetzten deutschen Kommando-Behörden handelt.


    e) Übermittlung der Richtlinien für Sicherung rückwärtiger Gebiete, Partisanenbekämpfung und Kriegsgefangenenwesen.


    f) Sicherstellung der Einheitlichkeit in der Verwaltung des Armee-Gebietes und in dessen wirtschaftlicher Ausnutzung nach den grundsätzlichen Bestimmungen und nach den Weisungen des Oberkommandos des Heeres.


    g) Beratung auf dem Gebiet der Propaganda und der geistigen Truppenbetreuung sowie bei den Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Manneszucht im Operations-Gebiet.


    h) Vermittlung und Zusammenarbeit mit der deutschen Luftwaffe. Hierzu steht ihm der Verbindungs-Offizier der deutschen Luftwaffe, der dem Deutschen Verbindungsstab zugeteilt wird, zur Verfügung.


    i) Betreuung deutscher Truppen, die dem verbündeten Armee-Oberkommando unterstellt werden und Vorschläge für deren Einsatz im Benchen mit den Führern dieser Truppen.


    4.) Der Chef des Deutschen Verbindungsstabes ist berechtigt, im Benehmen mit den vorgesetzten Dienststellen die dem verbündeten Armee-Oberkommando unterstellten deutschen Truppen und Dienststellen aufzusuchen und sich über ihre Verwendung und ihre Versorgung zu unterrichten.


    5.) Der Chef des Deutschen Verbindungsstabes führt Kriegs-Tagebuch sinngemäß nach den für Höhere Kommando-Behörden geltenden Bestimmungen. Er sammelt die Erfahrungen über Organisation, Ausbildung und Einsatz der verbündeten Armee und über die Zusammenarbeit mit den verbündeten Kommando-Behörden und Dienststellen.


    I. A.


    Halder


    *) Der Bevollmächtigte Transport-Offizier (Bv.T.O.) des Verbindungsstabes untersteht dem General des Transportwesens bei der vorgesetzten deutschen Kommando-Behörde. Er ist wirtschaftlich dem Verbindungsstab zugeteilt. Für ihn gilt die Dienstanweisung für Bv.T.O. vom September 1938.


    **) Der deutsche Verbindungsstab zum königlich-ungarischen Armee-Oberkommando 2 übernimmt darüber hinaus alle Aufgaben einer Armee-Kartenstelle für die königlich-ungarische 2. Armee.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: