Guten Tag zusammen,
Abschrift und Bearbeitung
St. Qu., den 30. April 1943
Der Chef der Luftflotte 4
und Befehlshaber Südost
Betr. Einrichtung der Dienststelle Flughafenbereichsintendant
Bezug: ohne
Anl. - 2 -
An das Luftgaukommando XXV
Nachr.: An den Herrn Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe - LD
Berlin
Um bei der Größe des Gebietes der Luftgaukommandos XXV und bei den bestehenden ungünstigen Verkehrsverhältnissen eine schlagkräftige Verwaltung und gute Betreuung der zugeteilten Einheiten und Dienststellen sicherzustellen, ist vom Luftgaukommando bei jedem Kommando Flughafenbereich die Dienststelle „Flughafenbereichsintendant“ einzurichten mit der Maßgabe, dass sie Verwaltungsaufgaben des Luftgaukommandos übernimmt und die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Befugnisse erhält.
„Vorläufige Dienstanweisung für die Flughafenbereichsintendanten im Bereich des Luftflottenkommandos 4“ siehe Anlage 1. Sie ist Rahmenanweisung und vom Luftgaukommando durch Ausführungsbestimmungen zu ergänzen. Bei dem Erlass der Ausführungsbestimmungen, die abschriftlich dem Luftflottenkommando vorzulegen sind, ist auf eine Verkürzung des Verwaltungsdienstweges und Personaleinsparung beim Luftgaukommando Bedacht zu nehmen.
Entwurf einer „Gliederung der Verwaltung des Kommandos Flughafenbereich“ siehe Anlage 2. Er gilt nur als Anhalt.
Die Stellenbesetzung der neuen Dienststellen ist vom Luftgaukommando — ggf. in unmittelbarem Benehmen mit dem Reichsminister der Luftwaffe und dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe — durchzuführen. Die erfolgte Stellenbesetzung ist unter Angabe der Namen der Bereichsintendanten zu melden.
Über die Bewährung der neuen Dienststellen ist zum 01.10.1943 zu berichten.
gez.: Richthofen
Generalfeldmarschall
Fortsetzung folgt.
Gruß Marga