Guten Abend zusammen,
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Berlin, den 02.05.1938
Der Oberbefehlshaber des Heeres
Gen St d H 9. Abt. Nr. 1230/38 geh. Mil Geo
Geheim !
Merkblatt Militärgeographie
1. Begriff. Die Militärgeographie (Militärische Landeskunde) hat die Aufgabe, die Truppenführung in Ergänzung der topografischen Kartenwerke über militärisch wichtige Eigenschaften des Marsch- und Kampfgeländes zusammenfassend zu unterrichten. Außer dem natürlichen Zustand des Geländes sind seine künstlichen Verbindungen und technischen Einrichtungen von Wichtigkeit.
Wirtschaftliche und bevölkerungsstatistische Angaben fallen nur insoweit unter den Begriff der Militärgeographie, als sie sich auf die eigentliche Kriegsführung (d. h. den Kriegsschauplatz) beziehen. Wehrpolitische Betrachtungen (Kriegsmöglichkeiten, Sicherheit, Rüstungsbelange) werden, sofern sie geographisch bedingt sind, als „Wehrgeographie“ bezeichnet.
2. Arbeitsweise und Gliederung. Zur Unterrichtung der Truppenführung geeignete und bestimmte Unterlagen militärgeographischer Art, die sich bei den anderen Dienststellen des Heeres befinden, werden nach fachseitiger Verarbeitung bzw. Mitprüfung — gegebenenfalls in gekürzter Form — den Mil.Geo.-Dienststellen laufend zugeleitet, von diesen gesammelt und nach einheitlichen Gesichtspunkten zusammengefasst für den Gebrauch der Truppenführung dargestellt.
Mil.Geo.-Dienststellen befinden sich
— für das Inland: beim GenStdH 9. Abt. und bei den Generalkommandos I—XIII, XVII und XVIII,
— für das Ausland: (im allgemeinen nur für die an Deutschland angrenzenden Länder) beim GenStdH 9. Abt.
Der Sammlung dienen nachstehende Einrichtungen:
a) Einheitsobjektkartei (EOK). Die Einheitsobjektkartei wird beim GenStdH 9. Abt. und bei den Generalkommandos (bei letzteren für deren Wehrkreisgebiete) geführt. Sie enthält die militärisch wichtigen ortsfesten Objekte und bestimmte Geländestellen mit militärisch wichtigen Eigenschaften. Hierzu rechnen:
1. Verkehrsobjekté (Bahnhöfe, Kunstbauten, Brücken, Tunnel, Sperrstellen — an Eisenbahnen, Autobahnen, Straßen, Gewässern — Fernsprecher-, Funkanlagen u.a.).
2. Wirtschaftsobjekte (wichtige Fabriksbetriebe, Elektrizitätswerk-, Gas-, Wasserwerke, Stauanlagen, Grubenbetriebe, Niederlagen von Rohstoffen, Fabrikaten u.a.),
3. Militärische Anlagen ( Kasernen, Flugplätze, Munitionsdepots, Befestigungsanlagen, Minenanlagen u.a.),
4. Sonstiges (öffentliche Gebäude, Geländehindernisse u. a.)
Jedes Objekt führt eine bodenständige Nummer aus 2 Zahlen — Blattbereich 1 : 100 000*) (Teilblatt, nicht mehr Einheits- bzw. Großblatt) und Ordnungszahl im Blattbereich, z. B. BB 433 — Nr. 35 . Es wird seiner topografischen Lage entsprechend in einer Karte festgelegt. Die Objekte im Ausland werden nach den entsprechenden Blattbereichen des betr. Auslandkartenwerkes bezeichnet.
(* in Östereich 1 : 75 000
Fortsetzung nächste Seite
Gruß Marga