Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
587. Dienststellenbezeichnung für den Führer einer Kompanie oder Batterie
1. Planmäßig kommandierte Führer einer Kompanie oder Batterie führen die Dienststellenbezeichnung:
- Kompanie- bzw. Batteriechef.
2. Fällt der Kompanie- bzw. Batteriechef durch Tod oder Verwundung aus, so übernimmt der dienstälteste Soldat die Führung der Kompanie bzw. Batterie. Er ist dann
- Kompanie- bzw. Batterieführer.
3. Wird der Kompanie- bzw. Batteriechef während eines Urlaubs, vorübergehender Krankheit usw. vertreten, so führt der gemäß Abteilungsbefehl bestellte Vertreter die Dienststellenbezeichnung: Vertreter des Kompanie bzw. Batteriechefs.
- Er vollzieht Unterschriften als Kompanie-, bzw. Batteriechef i. V.
(AMA/MWehr. IIb. Nr. 6530 vom 23.06.1942)
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje