Raumbeheizung - Brennstoffversorgung 1942/43

  • Hallo Allerseits,


    aus aktuellem Anlass „Raumwärme in Bürogebäuden“…


    Abschrift und Bearbeitung!


    1. Brennstoffversorgung 1942/43 und Raumbeheizung


    Nach dem in der Presse veröffentlichten Erlaß des Generalbevollmächtigten für den Vierjahresplan ist zur Einsparung von Kohle äußerste Maßhaltung bei jeder Versorgung, die Kohle erfordert, unbedingt notwendig. Dies gilt auch für die Dienstgebäude des Oberkommandos der Marine.


    Hierzu wird auf folgendes noch besonders hingewiesen:


    1. Die Jahresmengen an Brennstoffen sind für das Heizjahr 1942/43 gegen früher ganz erheblich gekürzt worden; ihre Erhöhung ist unmöglich. Das bedingt späteren Beginn und frühere Einstellung der Beheizung aller Dienstgebäude als sonst üblich.


    2. Die Temperatur in den Geschäftszimmern soll + 18° Celsius nicht überschreiten.


    3. In den mit Dampfheizung versehenen Gebäuden sind die Heizkörper in den nichtbenutzten Räumen abzustellen. Bei Warmwasserheizung ist wegen Einfriergefahr nur Drosselung möglich.


    4. Die Heizkörperventile sind beim Lüften der Räume zu schließen. Langes Öffnen der Fenster ist zu vermeiden. Kurzes und öfteres Lüften ist während der Wintermonate zweckmäßiger.


    5. Etwa erforderliche Abdichtung von Fenstern und Türen gegen kalte Zugluft ist rechtzeitig zu beantragen.


    6. Das Anheizen von Einzelöfen in den Geschäftszimmern geschieht nur durch Personal der Hausverwaltung.


    7. Elektrische Heizkörper können nur noch in Ausnahmefällen und nur in beschränktem Umfange auf eingehend begründete Anträge zur Verfügung gestellt werden; hierbei muss ein sehr strenger Maßstab zugrunde gelegt werden. Die Verwendung eigener elektrischer Heizkörper in den Diensträumen ist streng verboten.


    8. Der Anschluss privater Kochapparate an das Stromnetz muss auf begründete und besonders genehmigte Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Auf keinen Fall dürfen elektrische Kochgeräte etwa zur zusätzlichen Beheizung der Diensträume benutzt werden, wie das bereits mehrfach beobachtet ist.


    Es wird erwartet, dass diese Einschränkungsmaßnahmen im Interesse einer geregelten Brennstoff- und Stromversorgung von jedem Angehörigen des Oberkommandos der Marine genau befolgt werden.


    Dieser Befehl ist in den Wintermonaten an jedem Monatsersten im Umlaufwege erneut bekanntzugeben.


    (MAllg V 3458 vom 03.10.1942)


    Quelle: Laufende Befehle OKM; Berlin, den 08.10.1942; Blatt 68


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo zusammen,


    in diesem Zusammenhang möchte ich gerne nochmal auf folgendes Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    XII. Dienststundenregelung


    Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Reichsmarschall Göring, hat folgende Anordnung über die Arbeitszeit für den öffentlichen Dienst erlassen:


    Anordnung über die Dienstzeitregelung für den öffentlichen Dienst:


    Die dringend gebotene Einsparung von Kohle und Strom lässt eine schematische Durchführung der Anordnung über die Mindestarbeitszeit für den öffentlichen Dienst während des Krieges vom 10.04.1942 nicht mehr zu. Ihre Anwendung wird daher bis auf weiteres ausgesetzt.


    Die Leiter, der Behörden und Betriebe sind voll dafür verantwortlich, dass die von ihren Dienststellen anfallenden Arbeiten wie bisher ordnungsgemäß erledigt werden. Sie werden zu diesem Zwecke ermächtigt, je nach den dienstlichen Notwendigkeiten im Bedarfsfall für ihre Dienststelle eine längere Arbeitszeit festzusetzen, als in dem § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten vom 13.05.1938 Reichsgesetzblatt I Seite 593 vorgeschrieben ist. Die übergeordneten Stellen bzw. Aufsichtsbehörden können nähere Weisungen erteilen.


    Am Sonnabendnachmittag und Sonntag wird eine Dienstleistung nur noch in soweit gefordert, als kriegswichtige Aufgaben zu erfüllen sind. Jeder Behörden- und Betriebsleiter ist persönlich dafür verantwortlich, dass durch diese Erleichterung keinerlei Stockung in der Erledigung bzw. Bearbeitung kriegswichtiger oder sonstiger dringlicher Aufgaben eintritt. Sofern einzelne Dienststellen Sonnabendnachmittag oder Sonntag nicht besetzt sind, muss Gewähr für eine jederzeitige Erreichbarkeit des Leiters oder eines Vertreters gegeben sein.


    Diese Anordnung tritt mit dem 01.11.1942 in Kraft. Sie ist für alle öffentlichen Verwaltungen und Betriebe verbindlich.


    Berlin, den 23.10.1942


    Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung


    gez.

    Göring


    Die mit obigem Schreiben bekanntgegebene Anordnung des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung vom 23.10.1942 über die Dienstzeitregelung gilt sinngemäß auch für die Kommando- und Verwaltungsdienststellen der Wehrmacht. Die Arbeitszeiteinteilung bei den Kommando- und Verwaltungsbehörden der Wehrmacht hat sich wie bisher ausschließlich nach den militärischen Erfordernissen zu richten; sie kann nicht auf bestimmte Dienststunden begrenzt werden. Es ist jedoch erforderlich, eine allgemeine Mindestarbeitszeit festzusetzen. Diese beträgt bei allen Kommando- und Verwaltungsbehörden der Wehrmacht in den Orten mit durchgehender Arbeitszeit 48,5 Stunden, in allen anderen Orten des Reichsgebiets 51 Stunden wöchentlich. Die Gewährung freier Wochennachmittage mit Ausnahme des Sonnabendnachmittags bleibt nach wie vor untersagt. Außer dem Sonnabendnachmittag kann ein freier Wochennachmittag nur im Einzelfall bei besonderer Veranlassung gewährt werden. Berücksichtigung sollen dabei vor allem Frauen finden, die einen Haushalt zu versorgen haben. Die Mindestarbeitszeit gilt für Angestellte als regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 2 Absatz 1 T.O.A. mit A.D.O. Nr. 1 zu § 2 T.O.A. (Überstundenberechnung). Im Interesse der Zusammenarbeit der Oberkommandos und mit den anderen Obersten Reichsbehörden werden ab sofort als Mindestarbeitszeit folgende allgemeine Dienststunden bestimmt:


    Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr,

    Sonnabend von 08.00 bis 14.00 Uhr.


    Von der Festsetzung „allgemeiner Dienststunden" an Sonnabendnachmittagen und Feiertagen wird abgesehen. Die Dienststellenleiter haben in dieser Zeit und nach Schluss der allgemeinen Dienststunden an Wochentagen die zur Sicherung des geregelten Ablaufs dringender Dienstgeschäfte erforderlichen Dienstkräfte" ständig heranzuziehen. Hierbei ist maßgebend, dass auf militärischen Gebieten jederzeit dringende Dienstgeschäfte auftreten können.


    Entsprechende Anordnungen treffen die Oberkommandos der Wehrmachtteile für ihren Bereich, im Bereich des Oberkommandos der Wehrmacht die Amts- und Abteilungschefs.

    (Oberkommando der Wehrmacht AWA/WV (1b) 13 n 4520 vom 05.11.1942)


    Die Änderung der Mindestarbeitszeit tritt ab sofort in Kraft.

    (Oberkommando der Marine AMA/MWehr IIb 10646 vom 12.11.1942).


    Auf Grund dieses Erlasses wird ab sofort die Dienstzeit für das Stationskommando wie folgt festgesetzt:


    Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr *

    Sonnabend von 08.00 bis 14.00 Uhr *

    Sonntagsdienst wie bisher

    * Hierin liegt 1/2 Stunde Mittagszeit


    Die Heranziehung von Teilen der Gefolgschaft über die festgesetzte Zeit hinaus und am Sonnabendnachmittag bzw. Sonntag bleibt bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses den Gruppenleitern vorbehalten. Eine Überstundenvergütung findet nicht statt.


    Die Standortältesten treffen für ihre Bereiche gleichartige Anordnungen und haben besonders dafür Sorge zu tragen, dass für alle Dienststellen desselben Standortes die Dauer des Dienstes gleichartig geregelt wird. Ausnahmen sind nur insoweit zulässig, als die Eigenart des Dienstbetriebes einer Dienststelle eine Sonderregelung erfordert.


    Der Ostsee-Tagesbefehl 1942 Seite 425 ist hierdurch überholt.


    54560 R


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Kiel, den 18.11.1942; Nr. 192


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: