Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
SS-Kavallerie Regiment 1
R./Ia/Wd
Az. 13-b-14
Siegesstraße 3a
Warschau, den 25.05.1941
Dienstanweisung für den Führer der Ronde (F.d.R.)
1. Allgemeines:
Als Führer der Ronde (F.d.R.) werden alle Zugführer und portepeetragenden Unterführer des Regiments eingeteilt.
Bei Erkrankung oder sonstigen Verhinderung hat die abstellende Einheit unter gleichzeitiger Meldung an das Regiment einen Vertreter zu stellen.
Der F.d.R. untersteht in Ausübung seines Dienstes unmittelbar dem Regiment und erhält vom Regiment seine Befehle.
Der F.d.R. ist Vorgesetzter aller Wachen.
2. Aufgaben:
- Der F.d.R. kontrolliert im Auftrage des Regiments die Wachen und Posten zu besonders befohlenen Zeiten.
- Um 13.00 Uhr meldet sich der F.d.R. beim F.v.D. und nimmt das F.d.R.-Buch, Dienstanweisung und Rondebefehl in Empfang.
- Es sind die Wachen und alle Posten zu kontrollieren.
- Besondere Vorkommnisse und alle Wachvergehen sind in das F.d.R.-Buch einzutragen.
- Rondebefehl und F.d.R.-Buch sind um 12.30 Uhr beim Regiments-Adjutanten oder dessen Vertreter abzugeben.
- Zu den befohlenen Kontrollen sind die Fahrräder der Schwadronen zu benützen.
3. Dienstzeit
- Die Dienstzeit des F.d.R. läuft von 13.00 bis 13.00 Uhr.
- Von Tagesbeginn des Dienstantritts bis zur Beendigung seines Dienstes hat der F.d.R. Alkoholverbot.
4. Anzug:
Feldanzug, umgeschnallt, Pistole, Stahlhelm.
Der F.d.R. macht außer zu den vom Regiment befohlenen Zeiten Dienst bei seiner Einheit und wohnt in seiner Wohnung.
Fegelein
SS-Standartenführer und Kommandeur
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje