General-Quartiermeister Luftwaffe - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Undatiert!


    Dienstanweisung für den General-Quartiermeister (Gen.Qu.L.) beim Reichsminister der Luftwaffe und Oberbefehlshaber der Luftwaffe


    Der General-Quartiermeister untersteht dem Chef des Generalstabes.


    Er hat unmittelbares Vortragsrecht beim Reichsminister der Luftwaffe und Oberbefehlshaber der Luftwaffe. Er hält den Chef des Generalstabes über die Nachschublage im Großen auf dem Laufenden. Er hat die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals der Luftwaffe gemäß Luftwaffen-Dienstvorschrift 31.


    1. Nach den Weisungen des Chefs des Generalstabes leitet und überwacht er die gesamte Versorgung der Luftwaffe in personeller und materieller Hinsicht. Durch vorausschauende Maßnahmen hat er dahin zu wirken, dass die Erhaltung der personellen und materiellen Schlagfertigkeit der Luftwaffe einschließlich der dem Heer und der Kriegsmarine taktisch unterstellten Teile durch ausreichende und rechtzeitige Versorgung gesichert ist. Ihm obliegt die Regelung aller auf dem Gebiet des Transportwesens für die Luftwaffe einschlägigen Fragen.


    Ferner schafft er nach den Weisungen des Chefs des Generalstabes der Luftwaffe, der Schwerpunktlage entsprechend, Ausgleich für den laufenden personellen und materiellen Nachschub zur Front sowie für Schulen, Ersatzeinheiten und Neuaufstellungen. Ihm obliegt nach den Weisungen des Chefs des Generalstabes die Durchführung der Mobilmachung und die Regelung aller Fragen der Organisation der Luftwaffe im Kriege.


    Der General-Quartiermeister überwacht den Stand der Bodenorganisation und regelt den weiteren Ausbau.


    <2. Im Auftrage des Chefs des Generalstabes erlässt er entsprechende Weisungen und Anordnungen an die einschlägigen Höheren Kommando-Behörden der Luftwaffe, den Chef der Luftwehr und an den General-Luftzeugmeister.


    Seine Anweisungen und Anordnungen verfügt er „I.A." des Reichsministers der Luftwaffe und Oberbefehlshaber.


    3. Der General-Quartiermeister regelt den Einsatz der besonderen rückwärtigen Dienste des Reichsministers der Luftwaffe und Oberbefehlshaber der Luftwaffe.


    Mit dem General-Quartiermeister Heer hält er Verbindung bezüglich Mitbenutzung rückwärtiger Heeres-Einrichtungen, ebenfalls, soweit erforderlich, mit dem Chef des Stabes der See-Kriegsleitung (A II).


    Stellenplan


    General-Quartiermeister - 1 General

    Vorzimmer - 2 Stabshelfer

    Registratur - 1 m. B., 1 Ordonnanz


    1 schweres Pkw.

    1 Kraftfahrer (A)


    Quelle: Ba


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: