Mindestalter von Freiwilligen- Waffen-SS

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    289. Einstellung von minderjährigen Freiwilligen in die Wehrmacht ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters


    Für die Dauer des Krieges können Freiwillige mit vollendetem 17. Lebensjahr auch ohne vorherige Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) angenommen und in die Wehrmacht und Waffen-SS einberufen werden. Die Bestimmung der Heeres-Dienstvorschrift 81/15 § 9 Absatz 3, 2. Satz wird hierzu für die Dauer dieses Krieges außer Kraft gesetzt.


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    Keitel



    12 i 10 4951/42 AHA/Ag/E (I)


    Quelle: AHM, 07.04.1942


    723. Mindestalter für die Annahme von Freiwilligen für die Wehrmacht und Waffen-SS

    (Abänderung der Bestimmungen der Heeres-Dienstvorschrift 81/15)


    Infolge der Herabsetzung der Altersgrenze für die Ableistung der Reichsarbeitsdienstpflicht auf 16½ Jahre ist es erforderlich, zur Sicherstellung einer Einberufung der Freiwilligen nach Ableistung des verkürzten 3-monatigen Arbeitsdienstes zur Wehrmacht oder Waffen-SS mit vollendetem 17. Lebensjahr die Altersgrenze für die Annahme neu festzusetzen.


    Im Einvernehmen mit dem Ergänzungsamt der Waffen-SS wird daher in Abänderung der Bestimmungen der Heeres-Dienstvorschrift 81/15, insbesondere des § 15 (1), allgemein angeordnet:


    1. Die Annahme als Freiwilliger der Wehrmacht oder Waffen-SS darf erfolgen, wenn der Bewerber 16½ Jahre alt geworden ist, damit eine Einberufung mit Vollendung des 17. Lebensjahres gewährleistet ist.


    2. Die Aushändigung des Wehrpasses und des Annahmescheines darf frühestens mit 16½ Jahren erfolgen.


    3. Für die Freigabe und Annahme bedarf es in sinngemäßer Auslegung der Verfügung Oberkommando der Wehrmacht AHA/Ag/E (I) Nr. 4951/42 vom 21.03.1942 (Heeres-Mitteilung 1942 Nr. 289) nach Erreichung des Alters von 16½ Jahren nicht der Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters, wenn die Einberufung erst mit vollendetem 17. Lebensjahr erfolgt.


    4. Die Durchführung der Werbung und Annahmeuntersuchung usw. vor dem Alter von 16½ Jahren wird hierdurch nicht berührt.


    Oberkommando der Wehrmacht, 01.09.1942


    17079/42 AHA/Ag/E (I a)


    Quelle: AHM, 07.09.1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: