Frontbewährung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    794. Frontbewährung von kriegs-verwendungsfähigen (kv.)- und garnisons-verwendungsfähigen Feld (gv.F)-Soldaten der Geburtsjahrgänge 1907 und älter und von garnisons-verwendungsfähig Heimat (gv.H)-Soldaten aller Geburtsjahrgänge.


    Gerichtlich verurteilte Soldaten der Geburtsjahrgänge 1907 und älter mit den Tauglichkeitsgraden kv. und gv.F, denen unter voller oder teilweiser Aussetzung der Strafvollstreckung Gelegenheit zur Frontbewährung gewährt werden soll, sind zu Einheiten der fechtenden Truppe zu versetzen.


    Für gv.H Soldaten aller Geburtsjahrgänge gilt der Abschnitt II (1) der 2. Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Aufstellung einer Bewährungstruppe vom 15.10.1941 (Heeresmitteilung 1941 Nr. 1207) entsprechend.


    Die Entscheidung trifft der Befehlshaber oder Gerichtsherr, der die Strafaussetzung angeordnet hat oder sonst nach § 102 Absatz 2 KStVO hierfür zuständig ist.


    Oberkommando des Heeres (Chef Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 11.09.1942


    7526/42 g Tr Abt (IIa)


    Quelle: Allgemeine Heeresmitteilung; 9. Jahrgang; Berlin, den 21.09.1942; Ausgabe 21


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Antje611

    Hat den Titel des Themas von „Frontbewährung - Jahrgänge 1907 und älter“ zu „Frontbewährung“ geändert.
  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    888. Fronteinsatz vorbestrafter Soldaten


    Der Erlaß des Führers über Gnadenmaßnahmen bei hervorragender Bewährung während des Krieges (Heeres-Mitteilung 1942 Nr. 252) geht davon aus, daß jeder Wehrmachtangehörige seine früheren Verfehlungen durch Tapferkeit vor dem Feinde sühnen kann.


    Es ist dazu erforderlich, daß nicht nur Soldaten, die während ihrer Zugehörigkeit zur Wehrmacht bestraft worden sind, sondern auch solchen, die vor ihrem Eintritt in die Wehrmacht bestraft wurden, Gelegenheit gegeben wird, ihre Ehre durch Frontbewährung wiederherzustellen.


    Es wird deshalb angeordnet, daß auch vor ihrem Eintritt in das Heer bestrafte Soldaten, auch wenn sie nach ihrem Lebensalter für eine Verwendung bei der kämpfenden Truppe im allgemeinen nicht in Frage kommen, auf ihren Antrag zur kämpfenden Truppe (nicht Bewährungs-Bataillon) zu versehen sind, sofern ihr Tauglichkeitsgrad dies zuläßt. Dies gilt auch für Soldaten, die ihre Strafe voll verbüßt haben.


    Die Erlasse Heeres-Mitteilungungen 1941 Nr. 151 und Nr. 294 bleiben unberührt.


    Oberkommando des Heeres (Chef Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 10.10.1942


    14 t 51363/42 Tr Abt (I a).


    Quelle: AHM 1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Antje611

    Hat das Label Wissenswertes hinzugefügt.