Verpflegungs-Inspekteur im OKH - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    1054. Aufstellung des Verpflegungs-Inspektors Oberkommando des Heeres


    1. Durch Chef der Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres / Beschaffungs-Amt wird mit sofortiger Wirkung der Verpflegungs-Inspekteur im Oberkommando des Heeres (Verpfl.Insp. O.K.H.) aufgestellt.


    2. Für die Tätigkeit des Verpflegungs-Inspekteurs Oberkommando des Heeres gilt folgende Dienstanweisung:



    Dienstanweisung für den Verpflegungs-Inspekteur Oberkommando des Heeres


    1. Der Verpflegungs-Inspekteur O.K.H. untersteht dem Chef des Heeres-Verwaltungsamts im O.KH. Chef der Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres (Chef H Rüst u. BdE).


    Er hat gegenüber den Angehörigen seines Stabes die Disziplinarbefugnisse eines Abteilungschefs des O.K.H.


    2. Dem Generalstab des Heeres / General-Quartier steht der Verpfl.Insp. O.K.H. für den Bereich des Feldheeres jederzeit auf Anforderung bei Beschaffungs-Amt zur Verfügung.


    3. Der Verpfl.Insp. O.K.H. erhält seine fachlichen Weisungen vom Chef H Rüst u. BdE / VA / Ag B III.


    4. Der Verpfl.Insp. O.K.H. unterrichtet sich über das Verpflegungswesen im gesamten Kriegsgebiet. Soweit für den Verpflegungsdienst der General-Quartiermeister (Heeres-Intendant) zuständig ist, ist dessen Zustimmung erforderlich.


    Der Verpfl.Insp. O.K.H. hat dem Beschaffungs-Amt auf Grund seiner Feststellungen zu berichten und Vorschläge für Aufbringung, Zusammensetzung, Lagerung und Bereitstellung der Verpflegung einschließlich des Futters und der Marketenderwaren zu machen.


    Alle einschlägigen Dienststellen haben dem Verpfl.Insp. O.K.H. Auskunft über das Verpflegungswesen und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu geben.


    In den Verpflegungsnachschub darf der Verpfl.Insp. O.K.H. ohne ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Stellen nicht eingreifen.


    Er berichtet, wenn er auf dem Nachschubgebiet Maßnahmen für erforderlich erachtet, dem Beschaffungs-Amt und, soweit dessen Zuständigkeit in Frage kommt, dem General-Quartiermeister (Heeres-Intendanten).


    5. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der Verpfl.Insp. O.K.H. alle Stellen im Heer, die Aufgaben auf dem Gebiet der Verpflegung haben, aufsuchen und ihrem fachlichen Dienst beiwohnen. Hierzu hat er sich mit den zuständigen militärischen und Verwaltungsvorgesetzten in Verbindung zu setzen.


    Ch H Rüst u. BdE., 25.11.1942


    27468/42 AHA/Ia II.


    Quelle: AHM, 07.12.1942 Nr. 582


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: