Marsch-Bataillone

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    46. Karteimittel bei Marsch-Bataillonen


    Marsch-Bataillone, für den Transport von Ersatz zusammengefasste Feldersatz- Bataillone, Genesenen-Bataillone, Genesenen-Marsch-Kompanien usw. gelten nicht als Einheiten des Feldheeres im Sinne der Heeres Dienstvorschrift 75 Anlage 9 Ziffer 1, sondern als „zusammengefasste Ersatztransporte“.


    Führung von Kriegsstammrollenblättern hat daher zu unterbleiben. Es genügt, wenn vom Ersatztruppenteil für jeden Ersatzmann dem Wehrpaß auf losem Blatt eine kurze Beurteilung des Disziplinarvorgesetzten und gegebenenfalls der Strafbuchauszug beigefügt werden. Handelt es sich um einen Soldaten ohne irgendwelche Vorstrafen, so ist auf der Rückseite der Beurteilung ausdrücklich zu vermerken: „Strafen - keine“.


    Außerdem ist jedoch von jedem Marsch-Bataillon bzw. von dessen Einheiten ein Personen-Verzeichnis (Verleseliste, Anwesenheitsliste) - unterteilt in


    a) Begleitpersonal,

    b) Ersatzmannschaften - nach folgendem Muster (Beispiel siehe Anlage) zu führen


    Diese Liste ist nach Auflösen des Marsch-Bataillons demjenigen Ersatztruppenteil, der mit Zusammenstellung des Bataillons beauftragt war, zurückzugeben.


    Scheidet ein Soldat während des Transports durch Verwundung, Krankheit, Tod oder Vermißtsein aus, so ist vom Marsch-Bataillon


    a) dem zuständigen Ersatztruppenteil des erkrankten usw. Soldaten umgehend zu melden, wann und wo Lazaretteinlieferung bzw. Beerdigung usw. erfolgte (Behandlung des Wehrpasses im Todesfall siehe Heeresmitteilungen 1941 Nr. 489 und 1240);


    b) dem aufnehmenden Kriegslazarett mitzuteilen, für welche Dienststelle (Division usw.) der eingelieferte Soldat als Ersatzmann vorgesehen war (wichtig z. B. bei Wiederherstellung vor Ablauf von 4 Wochen). Steht noch nicht fest, auf welche Division oder Divisionen das Marsch-Bataillon im einzelnen aufgeteilt werden wird, so muss dem Lazarett zum mindesten die den Ersatz empfangende Armee oder Heeresgruppe mitgeteilt werden (z. B. wenn es sich um einen erkrankten Soldaten eines „Feldersatz-Bataillons für Nachrichtentruppen“ handelt);


    c) der den Ersatz empfangenden Dienststelle des Feldheeres die Anzahl der unterwegs eingetretenen Abgänge zu melden unter genauer Angabe, wann und wo der betreffende Soldat Lazarettaufnahme gefunden hat (gefallen ist, beerdigt worden ist).


    Bei vorstehendem Verfahren erübrigt sich Anfertigung und Mitgabe von Auszügen aus der Truppenstammrolle, da Wehrpaß, Soldbuch und V-Karte alle weiteren für die Feldeinheit wissenswerten Personalangaben enthalten.


    Die Zugehörigkeit zu einer Marscheinheit ist im Wehrpaß (Feld 19) und im Soldbuch (Seite 4 bzw. 17 unter C.) für jeden Angehörigen der Marscheinheit einzutragen. Läßt sich das Ende der Zugehörigkeit zu einer Marscheinheit bei der ersten Aufteilung eines Marsch- (Genesenen) Bataillons noch nicht übersehen, so ist die Spalte „bis“ im Feld 19 des Wehrpasses unausgefüllt zu lassen. Diese ist alsdann von der empfangenden Feldeinheit bzw. der nächsten Dienststelle, der der Mann angehört, so auszufüllen, daß eine lückenlose Dienstzeit entsteht.


    Oberkommando des Heeres (Chef Heeres Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 13.01.1942


    5062/42 AHA/Ag/H (V).


    Quelle: AHM, 21.01.1942, Ausgabe 2


    Gruß

    Antje

  • Hallo Antje,


    vielen Dank für diese Information!

    Ich musste sie zweimal lesen, bevor ich alles verstanden habe, aber das ist m.E. eine durchaus notwendige und sinnvolle bürokratische Anweisung!


    Viele Grüße

    Horst

  • Hallo Horst,


    bürokratisch ist das richtige Wort. Es zieht sich vom dritten Reich bis heute fort.


    Diese Anweisung erklärt so einiges, z.B. warum in den letzten Kriegswochen die Einheiten nicht mehr angegeben wurden, bzw. Angegeben werden konnten.


    Lg

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: