Dienstunfähigkeit in der Wehrmacht

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Verfügungen des Oberkommandos der Wehrmacht und Zusätze des Oberkommandos der Marine zu den Führerbefehlen und zu den Verfügungen des OKW.


    47. Entlassung kriegsbeschädigter und arbeitsverwendungsfähiger Soldaten - Meldung beim Arbeitsamt


    Alle Soldaten, die aus der Wehrmacht entlassen werden, haben sich zukünftig ausnahmslos unmittelbar im Anschluss an die Entlassung bei dem für den Heimatort zuständigen Arbeitsamt zu melden.


    Durchführung dieser Meldung ist durch die Wehrmachtteile durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.


    Oberkommando der Wehrmacht 19.01.1945.

    WFSt/Org. II Nr. 213/45,


    Quelle: Marine Verordnungsblatt Heft Nr. 15, vom 15.02.1945


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift!


    25. Dienstunfähigkeits-Entlassung geisteskranker Soldaten


    Für die Entlassung geisteskranker Soldaten gelten künftig folgende Bestimmungen:


    1. Ist bei Soldaten Geisteskrankheit fachärztlich oder bei Epilepsie der organische Charakter der Anfälle einwandfrei festgestellt, so hat der Facharzt auf Anordnung des Chefarztes sofort ein DU-Zeugnis auszustellen.


    Schon bei der Aufnahme eines Soldaten, der Merkmale einer geistigen Erkrankung zeigt, hat das Lazarett die für die Beurteilung unbedingt notwendigen Unterlagen für das DU-Verfahren nach Heeres-Verordnungsblatt 1939 Teil C Nr. 1026 Ziffer 5 beizuziehen. Zur Vereinfachung des Verfahrens können Krankenblätter zunächst in Urschrift zu den Krankenpapieren genommen werden.


    2. Der Chefarzt des Lazaretts legt das DU-Zeugnis mit den gehefteten Unterlagen unmittelbar dem Wehrkreisarzt vor, der das DU-Zeugnis im Benehmen mit der Wehrkreisfürsorge- und Versorgungsabteilung prüft. Ist der Soldat wehrunfähig (w.u.), so hat das stellvertretende General-Kommando die Genehmigung zur Entlassung dem Chefarzt und der zuständigen Heeres-Entlassungsstelle mitzuteilen. Die DU Akten sind sofort dem WFVA (Wehrmacht-Fürsorge und Versorgungs-Amt) zu übersenden.


    3. Der Chefarzt hat gleichzeitig mit der Vorlage des DU-Zeugnisses an den Wehrkreisarzt, den Ersatztruppenteil, die zuständige Heeres-Entlassungsstelle, den Truppenarzt beim WFVA und den gesetzlichen Vertreter von der beabsichtigten Entlassung zu benachrichtigen. Der Ersatztruppenteil versetzt den Soldaten daraufhin zur Heeres-Entlassungsstelle.


    Das Muster c auf Seite 62 der „Anweisungen für die Sanitätsoffiziere zum DU-Verfahren im Heere und in der Luftwaffe“ - grünes Heft ist entsprechend zu ändern.


    Ebenso stellt der Chefarzt vorsorglich fest, in welcher Heil- und Pflegeanstalt der Geisteskranke nach der Entlassung aus der Wehrmacht aufgenommen werden kann.


    4. Nachdem der Chefarzt die Genehmigung zur Entlassung des Geisteskranken erhalten hat, bestimmt er den Entlassungstag, der im Regelfalle der Tag der Überführung in die Heil- und Pflegeanstalt sein wird.


    Der Tag der Entlassung ist möglichst frühzeitig der Heeres-Entlassungsstelle, dem Truppenarzt WFVA, dem Gesundheitsamt und dem gesetzlichen Vertreter mitzuteilen.


    5. Die Heeres-Entlassungsstelle regelt die Abfindung mit Gebührnissen usw.


    6. Der Truppenarzt beim WFVA stellt den Kostenträger für die Verwahrung in der Heil- und Pflegeanstalt fest oder bewilligt die Heilfürsorge, wenn diese im Ausnahmefalle zusteht. Ferner erledigt er beschleunigt etwaige Prüfungsbemerkungen des Wehrkreisarztes und gibt seine abschließende Stellungnahme an das WFVA, das über Fürsorge und Versorgung entscheidet.


    Falls sich bei den Fürsorge und Versorgungs-Akten Krankenblätter in Urschrift befinden, sind diese an das Zentralarchiv für Wehrmedizin abzugeben. Ob Photoabzüge erforderlich sind, entscheidet der Truppenarzt beim WFVA.


    7. Bei geisteskranken Berufssoldaten, die binnen kurzem, längstens jedoch innerhalb 3 Monaten, ein Dienstjahr vollenden, das zu höheren Versorgungsgebührnissen berechtigen würde, kann der Entlassungstag aus Fürsorgegründen entsprechend hinausgeschoben werden. Ein Hinausschieben der Entlassung genehmigt das stellvertretende General-Kommando nach Prüfung durch die Wehrkreis-Fürsorge und Versorgungs-Abteilung.


    8. Alle beteiligten Dienststellen haben die Entlassungsangelegenheiten Geistestranker als „Sofortsache“ zu behandeln.


    9. Vorstehende Bestimmung findet auch auf geisteskranke Wehrmachtbeamte (aktive Wehrmachtbeamte und Ergänzungs-Wehrmachtbeamte) sinngemäß Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, daß die Befundscheine vor Einleitung des DU-Verfahrens

    • den stellvertretenden General-Kommandos für die Truppenbeamten,
    • den Wehrkreis-Verwaltungen für die Verwaltungsbeamten,
    • dem zuständigen Feldbischof (ev. oder kath.) für Beamte der Wehrmachtseelsorge - Heer -
    • dem dienstaufsichtführenden Oberstkriegsgerichtsrat für die Heeresjustizbeamten

    vorzulegen sind, die darüber entscheiden, ob ein DU-Verfahren einzuleiten ist.


    Für die Beamten beim Oberkommando des Heeres und Oberkommando der Wehrmacht und für die Beamten der dem Oberkommando des Heeres bzw. Oberkommando der Wehrmacht unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sind die Befundscheine auf dem Dienstwege dem Oberkommando des Heeres (für Beamte des Reichskriegsgerichts dem Oberkommando der Wehrmacht / Wehrmachts-Recht) vorzulegen.


    Über die Einleitung des DU-Verfahrens, die Entlassung bzw. Inruhestandsetzung der aktiven Wehrmachtbeamten entscheidet das Oberkommando des Heeres bzw. Oberkommando der Wehrmacht (Nähere Verfügung ergeht in Kürze durch Heeres-Verordnungsblatt - Teil B -.)


    10. Die Ziffer 34 im Heeres-Verordnungsblatt 1939 Teil C laufende Nr. 1053, in Verbindung mit Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil C laufende Nr. 343, tritt außer Kraft.


    Oberkommando des Heeres (Chef des Heeres Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 13.12.1941


    49 n 11 AHA/S In/Wi G (IIc).


    Quelle: AHM, 07.01.1942, Ausgabe 1


    In diesem Thread findet ihr das gleiche Thema nur zur SS: RE: Dienstunfähigeit bei SS-Angehörigen


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: