Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Verfügungen des Oberkommandos der Wehrmacht und Zusätze des Oberkommandos der Marine zu den Führerbefehlen und zu den Verfügungen des OKW.
47. Entlassung kriegsbeschädigter und arbeitsverwendungsfähiger Soldaten - Meldung beim Arbeitsamt
Alle Soldaten, die aus der Wehrmacht entlassen werden, haben sich zukünftig ausnahmslos unmittelbar im Anschluss an die Entlassung bei dem für den Heimatort zuständigen Arbeitsamt zu melden.
Durchführung dieser Meldung ist durch die Wehrmachtteile durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Oberkommando der Wehrmacht 19.01.1945.
WFSt/Org. II Nr. 213/45,
Quelle: Marine Verordnungsblatt Heft Nr. 15, vom 15.02.1945
Gruß
Antje