Inspekteur, Chef Wehrmacht-Nachrichten-Verbindungen - Dienstanweisungen

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    01.03.1939


    Dienstanweisung für den Inspekteur der Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen (Insp.WNV) und die Abteilung Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen (WNV)


    Der Inspekteur der Wehrmachtnachrichten-Verbindungen (Insp.WNV) ist auf dem Gebiet der Reichsverteidigung für alle Fragen des Nachrichtenverbindungswesens der Berater des Amtschefs des Wehrmacht-Führungsamtes (WFA), dem er unterstellt ist.


    Er hat jedoch das Recht des unmittelbaren Vortrags beim Chef Oberkommando der Wehrmacht. Sofern er dienstälter ist als der Amtschef WFA, ist er für seine Person dem Chef OKW unmittelbar unterstellt.


    Er hat das Recht, im Einvernehmen mit dem Chef des WFA Weisungen an die Abteilung Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen in dem WFA zu geben.


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    Der Chef der Abteilung Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen (WNV)


    Der Chef der Abteilung Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen (WNV) ist dem Chef des Wehrmacht-Führungsamtes unterstellt.


    Er bearbeitet nach dessen Weisungen und nach den Weisungen des Inspekteurs der Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen alle Fragen des Nachrichten-Verbindungswesens und im Einvernehmen mit Amt Ausland/Abwehr die Fragen der Aufklärung durch Nachrichtenmittel sowie die nachrichten-technischen Fragen betreffend Überwachung des Nachrichtenverkehrs.


    Er ist zugleich der ständige Vertreter des Inspekteurs der Wehrmacht Nachrichten-Verbindungen.


    Ihm ist die Dienststelle Kriegs-Fernmeldeabteilung (KFA) unterstellt.


    Die Nachrichten-Kommandanturen sind den Wehrkreiskommandos unterstellt.


    Der Chef der Abteilung WNV hat das Recht, an die Nachrichten-Kommandanturen unmittelbar Weisungen zu erteilen.


    Die Nachrichten-Kommandanturen sind zu unmittelbarem Schriftwechsel mit der Abteilung WNV in grundsätzlichen Fragen befugt.


    Im einzelnen hat die Abteilung WNV folgende Aufgaben:


    1.) Sicherstellung des reibungslosen Zusammenarbeitens aller an der Reichsverteidigung beteiligten Dienststellen des Staates, der Partei und der Wehrmacht auf dem Gebiete des Nachrichten-Verbindungswesens.


    2.) Bearbeitung und Sicherstellung der Nachrichten-Verbindungen des Führers und Obersten Befehlshabers für die Führung der Reichsverteidigung, vom Oberkommando der Wehrmacht zu den Oberkommandos der drei Wehrmachtteile und zu den Obersten Reichsbehörden, ferner der Verbindungen der Oberkommandos der drei Wehrmachtteile untereinander.


    3.) Vorschläge für Einsatz und Organisation von Nachrichten-Verbänden, soweit sie die Gesamtkriegführung oder die Führung der Wehrmacht betreffen.


    4.) Sicherstellung eines reibungslosen Zusammenarbeitens der Wehrmachtteile auf dem Gebiet des Nachrichten-Verbindungswesens und der Aufklärung durch Nachrichtenmittel.


    5.) Ausnutzung von behördlichen und privaten Nachrichten-Anlagen und -Mitteln für die Gesamtkriegführung und die Wehrmacht. Erforderlichenfalls Entscheidung über die Zuteilung von Verbindungen und Frequenzen.


    6.) Sicherstellung der Auswertung der Aufklärung durch Nachrichtenmittel für das Oberkommando der Wehrmacht auf Grund der vom OKW (Wehrmacht-Führungsamt und Amt Ausland/Abwehr) gestellten Forderungen.


    7.) Regelung des Funkverkehrs des Führers und Obersten Befehlshabers und des Oberkommandos der Wehrmacht zu den Wehrmachtteilen und den Organen der übrigen Staatsführung, einschließlich Zuteilung der Schlüsselmittel.


    8.) Verwendung von besonderen Geldmitteln und Einsatz von Rohstoffen für Zwecke der Reichsverteidigung auf dem Gebiete des Nachrichten-Verbindungswesens im Benehmen mit Landesverteidigung und Wirtschaftsstab.


    9.) Vertretung der Belange der Reichsverteidigung:


    a) bei Errichtung behördlicher und privater Nachrichten-Anlagen;

    b) bei Gesetzen und Bestimmungen, die das Arbeitsgebiet der Abteilung berühren;

    c) bei allen Fragen des Einsatzes und der Verwendung von Nachrichten-Mitteln und Verbindungen für die Zwecke der Presse und Propaganda im Kriege in Benehmen mit OKW/WFA/L.


    10.) Sicherstellung der nachrichten-technischen Maßnahmen für die Abschirmung, Unterbrechung und Überwachung des Nachrichtenverkehrs in Zusammenarbeit mit Abteilung Abwehr.


    11.) Steuerung der Entwicklung und Beschaffung des Wehrmacht-Nachrichtengeräts.


    Für die Gruppe Chiffrier-Stelle (Chi) der Abteilung WNV, für die Kriegs- Fernmeldeabteilung sowie für die Nachrichten-Kommandanturen gelten besondere Dienstanweisungen.


    Anlage: Arbeitsplan


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje