Bezeichnung: „ortsfeste“ und „fahrbare“ Stellungsartillerie

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: AHM


    500. Bezeichnung: „ortsfeste“ und „fahrbare“ Stellungsartillerie


    Zur >ortsfesten< Stellungsartillerie rechnen die Geschütze, welche von ihren Fahrgestellen abgenommen und in Bunkern und Befestigungswerken eingebaut worden sind.


    Unter der Bezeichnung >fahrbare< Stellungsartillerie sind die Geschütze zu verstehen, welche in der Landesbefestigung eingesetzt sind, jedoch auf ihren Fahrgestellen verbleiben (also >verfahrbar < sind). Eigene Zugmittel besitzen diese Geschütze nicht.


    Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u. BdE), 05.04.1940

    — 73 f — AHA/In 4 (IV).



    Gruß Marga