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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: AHM
500. Bezeichnung: „ortsfeste“ und „fahrbare“ Stellungsartillerie
Zur >ortsfesten< Stellungsartillerie rechnen die Geschütze, welche von ihren Fahrgestellen abgenommen und in Bunkern und Befestigungswerken eingebaut worden sind.
Unter der Bezeichnung >fahrbare< Stellungsartillerie sind die Geschütze zu verstehen, welche in der Landesbefestigung eingesetzt sind, jedoch auf ihren Fahrgestellen verbleiben (also >verfahrbar < sind). Eigene Zugmittel besitzen diese Geschütze nicht.
Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u. BdE), 05.04.1940
— 73 f — AHA/In 4 (IV).
Gruß Marga