Höherer Offizier für Panzerartillerie - Dienstanweisung

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: Allgemeine Heeresmitteilung


    Dienstanweisung für den „Höheren Offizier für Panzerartillerie“


    I. Der „Höhere Offizier für Panzerartillerie“ ist der Sachbearbeiter für Panzerartillerie. Die Bezeichnung Panzerartillerie umfasst: Sturmartillerie, Artillerie auf Sf.(Sonderführer mit militärischer Befehlsbefugnis), Artillerie der Panzer- und Panzer-Grenadier-Divisionen.


    Der Höh. Offz. f. Pz. Art. untersteht dem General der Artillerie beim Chef Generalstab des Heeres. Er hat die Disziplinarstrafgewalt eines Brigade-Kommandeurs gegenüber seinem Stab und truppendienstlich unmittelbar unterstellten Truppenteilen.


    II. Aufgaben nach den Weisungen des Gen d Art b Chef d H :


    1. Vorantreiben der Entwicklung und Fertigung der Panzerartillerie. Hierzu legt er seine Forderungen für die technische Weiterentwicklung der Waffe, Geräte und Ausrüstung vor.


    2. Bearbeitung der Gliederung, Organisation und Ausrüstung der Panzerartillerie.


    3. Überwachung der Ausbildung der Panzerartillerie im Feldheer. Hierzu hat er das Recht, als Vertreter des Generals des Artillerie alle Panzerartillerie-Einheiten und Schulen des Feldheeres im Einvernehmen mit den zuständigen Kommandostellen aufzusuchen und ihrem Dienst beizuwohnen.


    Beratung in der Ausbildung mit Einverständnis Chef H Rüst u. BdE (Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres) in den Panzerartillerie-Ersatz-Einheiten, der Sturmgeschützschule und der Artillerieschule II.


    Seine Wahrnehmungen und Erfahrungen trägt er dem General der Artillerie vor und bringt sie den beteiligten Kommandobehörden bzw. Dienststellen zur Kenntnis, soweit sie Panzerartillerie-Ersatz-Einheiten der Panzerverbände betreffen, auch dem Generalinspekteur der Panzertruppen.


    4. Überwachung der truppendienstlichen Betreuung der zu den Heerestruppen gehörenden Teile der Panzerartillerie.


    5. Betreuung der Neuaufstellungen und der zur Auffrischung herausgezogenen Teile der Panzerartillerie im Einvernehmen mit den beteiligten Kommandobehörden und örtlichen Dienststellen.


    6. Auswertung der Kriegserfahrungen der Panzerartillerie hinsichtlich Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung. Bearbeitung der sich hieraus ergebenen Vorschriften, Merkblätter und Weisungen in Zusammenarbeit mit dem General-Inspekteur der Panzer-Truppen.


    7. Bearbeitung der Personal-und Ersatzfragen der Sturmartillerie.


    III. Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen:


    1. In allen Fragen der technischen Weiterentwicklung der Panzerartillerie ist er berechtigt, im Einverständnis mit Chef H Rüst u. BdE und mit Gen Insp d Pz Tr — soweit dessen Befehlsbereich betroffen ist — mit den zuständigen Dienststellen unmittelbar in Verbindung zu treten. An Versuchen des Wa. A. (Wehrmachtabnahme-Amt), welche die Panzerartillerie betreffen, nimmt er im Auftrage des Generals der Artillerie teil. Er ist weiterhin berechtigt, im Auftrage des Generals der Artillerie und Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres und General Inspekteur der Panzer-Truppen die Durchführung von Versuchen bei den Lehrtruppen und Schulen anzuordnen.


    2. Der Höhere Offizier der Panzerartillerie nimmt im Rahmen seiner Dienstanweisung als Vertreter des General der Artillerie die Zusammenarbeit mit dem General Inspekteur der Panzer-Truppen wahr und steht ihm als Sachberater zur Verfügung.


    3. Der Höhere Offizier für Panzerartillerie steht dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres als Sachbearbeiter zur Verfügung.


    O.K.H., 19.07.44

    — II/35406/44 g — Gen St d H/Org Abt.



    Gruß Marga