Kommandeur der Panzerzüge - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    07.12.1944


    Dienstanweisung für den Kommandeur der Panzerzüge


    1.) Der Kommandeur der Panzerzüge ist eine Dienststelle des General-Inspekteurs der Panzer-Truppen (Gen.Insp.d.Pz.Tr.).

    • Er hat die Befugnisse eines Divisions-Kommandeurs.
    • Sein Dienstsitz ist beim General-Inspekteur der Panzer-Truppe.

    2.) Der Kommandeur der Panzerzüge ist Truppen-Vorgesetzter aller Panzerzüge einschließlich der im Heimatkriegsgebiet eingesetzten Panzerzüge.


    Die in Heimat-Instandsetzung bzw. Auffrischung befindlichen Panzerzüge unterstehen dem Inspekteur der Panzertruppen/In 6.


    3.) Die Aufgaben des Kommandeurs der Panzerzüge sind:


    a) Beratung des General-Inspekteurs der Panzer-Truppen in allen Fragen des Einsatzes, der Organisation und der Ausbildung der Panzerzüge.


    b) Überwachung des Einsatzes, des Zustandes und des Ausbildungsstandes der Truppen der Panzerzüge,


    aa) durch enge Verbindung mit den zuständigen Abteilungen des General-Stab des Heeres und den Kommandobehörden, denen Panzerzüge unterstellt sind,


    bb) durch Frontreisen und persönliche Verbindung mit der Truppe.


    c) Bearbeitung aller Fragen der Gliederung, Bewaffnung, Ausrüstung und Organisation der Panzerzüge nach den Weisungen des General-Inspekteurs der Panzer-Truppen.


    d) Auswertung der Kriegserfahrungen für Kampfführung, Bewaffnung, Organisation und Ausbildung der Panzerzüge.


    e) Bearbeitung sämtlicher Vorschriften für Panzerzüge nach den Weisungen des General-Inspekteurs der Panzer-Truppen, Unterrichtung der Truppe durch Merkblätter und Beiträge im Nachrichtenblatt der Panzer-Truppe.


    Dabei ist vor Herausgabe von Vorschriften, die die taktische Führung und das Zusammenwirken mit anderen Waffen betreffen, durch General-Inspekteur der Panzer-Truppen das Einverständnis des Chefs General-Stab des Heeres herbeizuführen.


    4.) Zur Durchführung seiner Aufgaben stehen dem Kommandeur der Panzerzüge Regimentskommandeure z.b.V. zur Verfügung.


    5.) Im Rahmen der vom General-Inspekteur der Panzer-Truppen gegebenen Richtlinien erteilt der Kommandeur der Panzerzüge Weisungen an den Inspekteur der Panzer-Truppen/In 6 hinsichtlich:


    a) Durchführung der Ausbildung,


    b) Heranbildung voll brauchbaren Ersatzes,


    c) Neuaufstellung und Auffrischung von Panzerzügen,


    d) der Verteilung des bereitgestellten Nachschubgeräts.


    Quelle: Nara T-78 R-419


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: