Höheren Feldgendarmerie-Offizier - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    OKH/GenStdH/Org.Abt. Nr. II/20063/43 geheim vom 04.09.1943


    Dienstanweisung für den


    Höheren Feldgendarmerie-Offizier (Stabsoffizier der Feldgendarmerie beim territorialen Befehlshaber)


    1.) Der Höhere Feldgendarmerie-Offizier (Stabsoffizier, der Feldgendarmerie) gehört zum Stabe seiner Kommando-Behörde und ist dem Chef des Generalstabes unterstellt. Er ist Fachbearbeiter für alle Angelegenheiten der Feldgendarmerie. Dem Leiter der Militär- Verwaltung steht er als Fachberater zur Verfügung.


    2.) Er ist Truppen-Vorgesetzter der seiner Kommando-Behörde unmittelbar unterstellten Feldgendarmerie.

    • Personalbearbeitung einschließlich Beurteilungsnotizen gemäß AHM 42, Ziffer 976, Absatz A, IV, für alle in seinem Bereich eingesetzten Feldgendarmerie-Kräfte erfolgen durch ihn.
    • Er schlägt den Einsatz der unterstellten Feldgendarmerie-Einheiten vor und überwacht im Auftrage seiner Kommando-Behörde ihren Einsatz.
    • Er ist für die Ausbildung, Ausrüstung usw. der Feldgendarmerie verantwortlich und erlässt die notwendigen Befehle.
    • Er ist verpflichtet, sich im Auftrage seiner Kommando-Behörde von der Dienstausübung zu überzeugen.

    3.) Er stellt die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, insbesondere der Geheimen Feldpolizei, sowie den vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei eingesetzten Dienststellen der Sicherheits- und Ordnungspolizei sicher.


    4.) Der Höhere Feldgendarmerie-Offizier (Stabsoffizier der Feldgendarmerie) hat gegenüber den unmittelbar unterstellten Feldgendarmerie-Einheiten die Befugnisse gemäß AHM 40, Ziffer 480, Abschnitt II, 2.


    5.) Vorstehende Dienstanweisung gilt sinngemäß für den Offizier der Feldgendarmerie (Stabsoffizier der Feldgendarmerie) bei der Feldkommandantur (Militär-Verwaltungs-Bezirk) und beim Kommandanten rückwärtiges Armeegebiet. Er führt die nach AHM 42, Ziffer 976, Teil A, II, Nr. 1 vorgeschriebenen Beurteilungsnotizen. Gegenüber unmittelbar unterstellter Feldgendarme hat er die Disziplinarbefugnisse des Kommandeurs eines selbständigen Bataillons.


    Quelle: Nara T-78 R-419


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: