Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
OKH/GenStdH/Org.Abt. Nr. II/20063/43 geheim vom 04.09.1943
Dienstanweisung für den
Kommandeur der Feldgendarmerie beim Armee-Oberkommando (Panzer - AOK)
1.) Der Kommandeur der Feldgendarmerie gehört zum Stabe des AOK und untersteht dem Chef des Generalstabes. Er ist Fachbearbeiter für alle Angelegenheiten der Feldgendarmerie und des Verkehrswesens.
2.) Er ist Fachvorgesetzter der den AOK und Divisionen unterstellten Einheiten der Feldgendarmerie und Truppenvorgesetzter der den AOK unterstellten Feldgendarme. Diesen gegenüber hat er die Befugnisse eines Brigade-Kommandeurs und die Befugnisse gemäß AHM 40, Bl. 9, Ziff. 480, Abschn. II, 2.
3.) Seine Aufgaben im Einzelnen sind:
a) Verkehrsregelung (Beiträge zu den besonderen Anordnungen für die Verkehrsordnung, ortsfeste Beschilderung),
b) Marschüberwachung,
c) Zustandsberichte über Wege, Straßen und Brücken für die Führungsabteilung als Erkundungsergebnisse,
d) Einsatz der Feldgendarmerie und ihre Zusammenarbeit untereinander, insbesondere zur Durchführung der Verkehrsregelung,
e) Einsetzen von Verkehrsabschnitts- und Straßen-Kommandanten,
f) Überwachung der Ausbildung der Feldgendarmerie - Zustandsberichte -
g) Personalbearbeitung einschließlich der mit AHM 42, Ziffer 976, Teil A, II, Nr. 1 und Teil IV, Nr. 2b befohlenen Beurteilungen für alle im Bereich des AOK eingesetzten Feldgendarmerie-Einheiten,
h) Verbindung zu Dienststellen außerhalb der Feldgendarmerie, insbesondere der Geheimen Feldpolizei und der Sicherheits- und Ordnungspolizei.
4.) Diese Dienstanweisung gilt sinngemäß für den Höheren Kommandeur der Feldgendarmerie.
Quelle: Nara T-78 R-419
Gruß
Antje