Pflichtschutzbehandlung nach Geschlechtsverkehr

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Marine-Flak-Abteilung 239

    07.01.1942


    Pflichtschutzbehandlung:


    1) Es ist Pflicht eines jeden Soldaten, sich sofort nach dem Geschlechtsverkehr bei seiner zuständigen Sanitätsdienststelle der Pflichtschutzbehandlung zu unterziehen. Soldaten, die keine Sanitätsdienststelle haben, können die Pflichtschutzbehandlung im Abteilungsrevier Reval, Uusstr. 19 vornehmen lassen.


    2) Jeder Soldat, der mit einem Mädel Geschlechtsverkehr ausübt, hat sich genauen Namen, Straße und Hausnummer der betreffenden Person aufzuschreiben und diese Notiz wenigstens 4 Wochen bei sich zu tragen.


    3) Es wird dringend empfohlen nur mit Schutzmitteln (Gummi) Geschlechtsverkehr auszuüben. Auch nach Geschlechtsverkehr mit Gummischutzmitteln muss eine Pflichtschutzbehandlung vorgenommen werden.


    4) Ein Soldat, der an einer Geschlechtskrankheit erkrankt ist und keine Pflichtschutzbehandlung genommen hat wird bestraft wegen Nichtausführung eines Befehles, desgleichen ein Soldat, der die Personalien der Partnerin nicht angeben kann.


    Hierüber hat jeden Monat entsprechende Belehrung der Soldaten durch die Scheinwerferführer zu erfolgen.


    Handschriftliche Notiz: Bekanntgabe monatlich, Meldung bis zum 15. jeden Monats.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando des Heeres

    Generalstab des Heeres

    Generalquartiermeister

    Az.: 1271 IVb (IIa)

    Nr. I. / 16 611 / 42


    Hauptquartier Oberkommando des Heeres, den 06.04.1942


    Urlaubssperre nach überstandener Geschlechtskrankheit, Untersuchungen von Urlaubern auf Geschlechtskrankheiten


    Zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Geschlechtskrankheiten in die Heimat dürfen Tripperkranke erst 8 Wochen nach Beendigung der ärztlichen Behandlung und Luetiker, nach Lage des Falles bei früh erfaßten Kranken und günstigem Erfolg der Behandlung, nicht vor Beendigung der 2. Kur beurlaubt werden.


    Dringender Sonderurlaub, soweit er zulässig ist, wird hiervon nicht berührt.


    Gemäß AHM 1940 Seite 384, Ziffer 873, wird auf die ärztliche Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten vor Urlaubsantritt und nach Rückkehr vom Urlaub bei allen Unteroffizieren und Mannschaften, auch den verheirateten, hingewiesen.


    I.A.

    gez. Baentsch


    F.d.R.

    ….

    Oberfeldarzt


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    ich habe einen Zusatz vom 02.05.1942 zu dem letzten Absatz gefunden:


    Der Herr Oberbefehlshaber hat hierzu angeordnet, dass aus der 16. Armee Tripperkranke erst 4 Monate nach Beendigung der ärztlichen Behandlung in die Heimat beurlaubt werden dürfen.


    SS-Totenkopf-Division


    Für das Divisions-Kommando

    Der 2. Generalstabsoffizier


    I.A.


    ….

    SS-Sturmbannführer


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    ich weiß wir sind hier in dem Bereich Marine, aber ich finde wir sollten das gebündelt lassen…


    Gruß

    Antje



    Abschrift und Bearbeitung!


    Feldkommandantur Niort

    Niort, den 16.10.1942


    Standortbefehl Nr. 109


    5. Truppenärztliche Betreuung


    Bezüglich des Bordellwesens im Bereich der Feldkommandantur 564 tritt folgende Änderung ein:


    Die Wehrmachtbordelle sind von jetzt ab Werktags von 15.00 bis 23.00 Uhr, Sonntags von 14.00 bis 23.00 Uhr geöffnet.


    Wer außerhalb dieser Zeit an Mannschaften und Unteroffizieren in einem der Häuser angetroffen wird, setzt sich der Bestrafung aus, auch wenn er im Besitze einer Urlaubskarte ist.


    Es ist strengstens verboten, ohne Sanierkarte Geschlechtsverkehr im Bordell auszuüben. Die Sanierkarten sind in der Sanierstube neben den Wehrmachtbordellen gegen Hinterlegung der Erkennungsmarke erhältlich. Nach Verlassen des Bordells ist sofort die Sanierstube zwecks Schutzbehandlung aufzusuchen. Den Anordnungen des ausführenden Sanitäts-Dienstgrades ist hierbei unbedingt Folge zu leisten.


    Quelle: germandocsinrussia

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    VII. Bestrafung bei Nichtanwendung der Schutzbehandlung gegen Geschlechtskrankheiten


    Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Wehrmacht-Sanitätsvorschrift Teil 3 Seite 14 Abschnitt V Ziffer 22 die Schutzbehandlung gegen Geschlechtskrankheiten bei der Kriegsmarine für alle Soldaten Pflicht und ihre Nichtanwendung unter Strafe gestellt ist.


    (H 25357 G)


    Quelle: Nordsee-Tagesbefehl; Wilhelmshaven, den 23.12.1942; Nr. 225


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: