Chef Heeres-Justizwesen - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    15.02.1939 geheime Kommandosache


    Dienstanweisung für den Chef des Heeres-Justizwesens


    1.) Der Chef des Heeres-Justizwesens untersteht dem Befehlshaber des Ersatzheeres.


    2.) Er ist Fachvorgesetzter aller Justizbeamten des Feld- und Ersatzheeres und ihr Dienststrafvorgesetzter im Sinne der Reichsdienst-Strafordnung vom 21.01.1937 (RGBl. I Seite 71).


    3.) Er gibt die Richtlinien in Verwaltungsangelegenheiten des Heeres-Justizdienstes, leitet die Ausbildung der unterstellten Beamten und überwacht ihre Tätigkeit in fachlicher Hinsicht.


    4.) Ihm obliegen im Bereiche der Heeres-Justiz die Regelung der Stellenbesetzung, die Ergänzung und der Ausgleich des Personalbestandes und der Vorschlag für Ernennungen und Beförderungen.


    5.) Zur Erledigung seiner Aufgaben ist er auf die Heeres-Rechtsabteilung im AHA angewiesen, deren Chef er gleichzeitig ist.


    In der Anlage befindet sich noch ein Dienstplan.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje