Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
15.02.1939 geheime Kommandosache
Dienstanweisung für den Chef des Heeres-Justizwesens
1.) Der Chef des Heeres-Justizwesens untersteht dem Befehlshaber des Ersatzheeres.
2.) Er ist Fachvorgesetzter aller Justizbeamten des Feld- und Ersatzheeres und ihr Dienststrafvorgesetzter im Sinne der Reichsdienst-Strafordnung vom 21.01.1937 (RGBl. I Seite 71).
3.) Er gibt die Richtlinien in Verwaltungsangelegenheiten des Heeres-Justizdienstes, leitet die Ausbildung der unterstellten Beamten und überwacht ihre Tätigkeit in fachlicher Hinsicht.
4.) Ihm obliegen im Bereiche der Heeres-Justiz die Regelung der Stellenbesetzung, die Ergänzung und der Ausgleich des Personalbestandes und der Vorschlag für Ernennungen und Beförderungen.
5.) Zur Erledigung seiner Aufgaben ist er auf die Heeres-Rechtsabteilung im AHA angewiesen, deren Chef er gleichzeitig ist.
In der Anlage befindet sich noch ein Dienstplan.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje