Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Dienstanweisung für den Chef-Ingenieur
1.) Der Chef-Ingenieur ist der Berater des Chefs des Wa A für den Gesamtbereich der technischen Fragen des Wa A.
2.) Er bearbeitet die Richtlinien für die Arbeiten des technischen Personals des Wa A.
3.) Er bearbeitet die Angelegenheiten der Ausbildung und der Laufbahnbestimmungen der technischen Beamten des Wa A.
4.) Er bearbeitet federführend die Beamtenangelegenheiten des Wa A.
5.) Er wirkt mit in Personalangelegenheiten allgemeiner Art der technischen Angestellten des Wa A.
6.) Er wirkt mit bei fabrikatorischen Planungen,
7.) Er bearbeitet allgemeine technische Angelegenheiten und technische Sonderaufgaben.
8.) Er bearbeitet die Richtlinien für die Schulung der Ingenieure usw. der Rüstungsbetriebe.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje