Gerät - Notprogramm

  • Hallo Allerseits,


    anbei ein Schreiben zu Geräten die zur Erhaltung der Kampfkraft notwendig sind und somit weiterhin produziert werden sollen.


    Aber lest selbst.


    Eine Auflistung dieser Gerätschaften würde den Rahmen sprengen.


    Quelle: Nara T-78 R-617


    Gruß

    Antje

  • Hallo Antje,


    vielen Dank für dieses Schreiben!

    Mich würde aber, trotz Deines Hinweises auf den offensichtlichen Umfang der Auflistung, interessieren, um welche Gerätschaften es sich handelt.

    Vielleicht läßt sich ja ein kurzer Auszug darstellen?!


    Viele Grüße

    Horst

  • Hallo Horst,


    von über 40 Seiten erhältst du 3. Ich hoffe das reicht dir um einen Überblick zu bekommen? :/


    Quelle: Nara T-78 R-617


    Gruß

    Antje

  • Hallo Antje,


    wie bereits geschrieben, komme ich jetzt erst dazu, Dir zu antworten! Ich war eine Woche unterwegs und konnte nicht schreiben.


    Ja, vielen Dank für Deine obige Antwort. das reicht mir für einen Überblick!

    Wenn das ja wenigstens alles gekommen wäre, ...!


    Viele Grüße

    Horst

  • Hallo Horst,


    du hattest mir ja schon geschrieben, sonst hätte ich mir ernsthafte Sorgen gemacht. Ich hoffe du hattest eine schöne erholsame Woche.


    Ich bin erleichtert, dass dir die drei Seiten als Anhalt reichen. :S


    Grüße

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    anbei ein Dokument mit was sich die Soldaten „Begnügen mussten“, da es nicht mehr produziert wurde….


    Abschrift und Bearbeitung!


    Besondere Verwaltungs-Anordnungen


    V. Gerätewirtschaft


    In Verfolg des mit Oberkommando der Wehrmacht Erlass 63 o 1063 V 2 (IVc) 383.8.43 vom 28.08.1943 gegebenen Hinweises, dass die Industrie nur kriegswichtige und kriegsentscheidende Aufgaben erfüllen soll, hat das Oberkommando der Wehrmacht mit Verfügung 63 o 1060 V 2 (IVc) 150.9.43 vom 13.09.1943 die Fertigung einer Reihe weiterer Geräte verboten.


    Hierzu gehört insbesondere das gesamte bisherige Offizierunterkunfts- und Geschäftszimmergerät. Von sonstigen bisher allgemein gebräuchlichen Geräten, deren Herstellung nicht mehr erfolgen darf, werden nachstehend einige angegeben:


    Aktenböcke, Zugtafeln, Zeigestöcke, Briefwaagen, Fischlöffel, Vorlegelöffel, Vorratsdosen, Seifenschalen, Gemüse-Zerkleinerungsmaschinen, Kartoffelschälmaschinen, elektrische Fleischwölfe, Gewürzbehälter, Fleischklötze,Brotkästen, Fischkocher, Kasserollen, Bücherschränke*, Büfettschränke*, Geschirrschränke*, Anrichten*, Sessel, Reinigungsschränke, Bänke, Papierkästen usw. (* für Offizier- und Soldatenheime)


    Die Fertigung der noch zugelassenen Unterkunftsgeräte erfolgt nur in genormter Form einfachster Art.


    Sonderanfertigungen (Tische, Schränke usw. in besonderer Größe) sind verboten, da gemäß AMA/CII (e) Nr. 15104 vom 23.09.1943 die vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Entlastung der Industrie angeordneten Maßnahmen nicht durchkreuzt werden dürfen. In verstärktem Maße müssen Behelfsgeräte eingesetzt werden. So sind z. B. statt der Schulbänke gemäß Oberkommando der Wehrmacht-Verfügung 63 o 1060 V 2 (IV) 10.10.42 vom 10.10.1942 R.A.D. Tische und Stühle zu verwenden.


    Zweifelsfälle, ob die zu beschaffenden Geräte von kriegswichtiger oder kriegsentscheidender Bedeutung sind, müssen dem Oberkommando der Marine gemäß Verfügung MWaWi IIIa 42505 vom 16.05.1942 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Kriegsnotwendigkeit ist in diesen Fällen vom Kommandeur der beantragenden Einheit oder von dem Dienststellenleiter zwecks Vorlage beim Oberkommando der Marine zu bescheinigen.


    Die Beschaffung von Unterkunftsgeräten wird ab 01.01.1943 nur noch vom Wehrmacht-Beschaffungsamt durchgeführt. Jede unmittelbar beschaffende Tätigkeit der Wehrmachtteile ist verboten. Das Oberkommando des Heeres weist mit V. Nr. 118110-3523 vom 05.10.1943 auf die großen Beschaffungsschwierigkeiten hin und hat verfügt, dass ein R.A.D-Geräte-Abruf bis auf weiteres nicht erfolgen soll.


    Künftig dürfen an Unterkunftsgeräten nur noch bereitgestellt werden für:


    1. Offiziere:

    • 1 R.A.D. Führerschrank,
    • 1 eiserne Bettstelle,
    • 1 Matratze,
    • 1 Einheitstisch mit Schublade,
    • 2 Stühle, 1 Schemel,
    • 1 Waschbecken,
    • 1 Wasserkanne,
    • 2 Handtücher,
    • Bettwäsche.

    Herstellung von Waschtischen, Nachttischen, Schreibtischen, Schreibtischsesseln, Kommoden, Bücherschränken ist verboten.


    2. Portepee-Unteroffiziere:

    • 1 R.A.D. Führer-Schrank oder 1 Mannschafts-Doppelschrank,
    • 1 R.A.D. Mannschafts-Doppelbett (für je 2 Portepee-Unteroffiziere),
    • 1 Tisch für 2 bis 4 Mann,
    • 1 Stuhl,
    • 1 Schemel,
    • 1 Waschbecken,
    • 1 Wasserkanne,
    • 1 Strohsack,
    • 2 Handtücher,
    • Bettwäsche.

    3. Unteroffiziere und Mannschaften:

    • 1 R.A.D. Kleiderriegel (nur in besonders begründetem Bedarfsfall: 1 R.A.D. Mannschafts-Doppelschrank für je 2 Mann),
    • 1 R.A.D. Mannschafts-Doppelbett (für je 2 Mann),
    • 1 Stuhl (für Unteroffiziere),
    • 1 Schemel (für Mannschaften),
    • 1 Tisch für 2 bis 4 Mann oder 5 bis 10 Mann je nach Belegungsstärke,
    • 1 Wasserkanne (für je 10 Köpfe),
    • 1 Waschbecken (für je 2 Köpfe),
    • 1 Strohsack mit Kopfpolster,
    • 2 Handtücher,
    • Bettwäsche.

    Zu den Ausstattungen 1 bis 3 tritt noch das erforderliche Klein- und Feuerlöschgerät.


    Die Unterkunftsgeräte sind ausschließlich bei der zuständigen Standortverwaltung anzufordern.


    Die Mannschaften sind in kurzen Zeitabständen auf größte Sorgfalt im Gebrauch der Geräte hinzuweisen.


    VG 8001/72 V III E 1


    Der Chef des Oberverwaltungsstabes

    Burmeister


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Kiel, den 26.11.1943; Nr. 176


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: