A.O. Kraft - Vorläufige Dienstanweisung

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara T-312 R-1397


    Abschnittsstab Staufen den 7.5.1941


    Geheim :


    „Vorläufige Dienstanweisung für den A.O. Kraft“.


    I.) Der A.O.Kraft ist Bearbeiter des A.O.K. In allen Angelegenheiten des Kraftfahrwesens.



    II.) Der A.O. Kraft wird auf folgenden Gebieten unterstellt:


    a) dem Oberquartiermeister:


    1. Überprüfung der Truppe in Bezug auf kraftfahrtechnische Ausbildung: Fahren, Pflege, Instandhaltung (Zusammenarbeit mit Ia).


    2. Überprüfung der Truppe in Bezug auf Kfz.- Gerätsbewirtschaftung. Überwachung des Kfz.- Dienstes, Benutzung, Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltung des Kfz.- Gerätes.


    3. Beratung der Kommandeure der mit Kraftfahrzeugen ausgestatteten Dienststellen und Einheiten der Armee in Bezug auf kraftfahrtechnischen Dienst


    Die Tätigkeit gemäß 1 — 3 übt der A.O.Kraft im persönlichen Auftrage des Armeeoberbefehlshabers aus.


    4. Bearbeitung von Angelegenheiten des Kfz.- Verkehrs und der Kfz.- Unfälle.


    5. Sonderaufgaben auf dem Gebiet des Kraftfahrwesens im Feindgebiet, die von Fall zu Fall befohlen werden.


    6. Personelle Angelegenheiten (in Zusammenarbeit mit IIa und IVa) der Offiziere (Ing.) sowie technischen Beamten (K) der höheren, des mittleren gehobenen und des mittleren technischen Dienstes.


    b) dem Gruppenleiter Qu. 1:


    7. Kfz.- Ergänzung.


    8. Kfz.- Instandsetzung, - Ersatzteile, - Bereifung.


    9. Versorgung mit Betriebsstoff.


    10. Einsatz von Betriebstoff-Untersuchungstrupps.


    11. Erkundung und Erfassung bzw. Sicherstellung von Kfz.- Gerät, kraftfahrtechnischen Anlagen und Betriebstoff im Feindgebiet (Zusammenarbeit mit IV Wi.).


    12. Kraftfahrtechnische Ausbildung der Versorgungstruppen (Armee- Korps- und Divisionen).


    13. Aus- und Weiterbildung des Personals für die Kfz.- Geräteverwaltung.


    14. Gegebenenfalls kraftfahrtechnische Belange der Verbände der Luftwaffe (Zusammenarbeit mit Koluft bzw. Qu. 1)




    III.) Vorträge finden statt:


    a) gem. IIa) beim Chef des Generalstabes nach vorheriger Unterrichtung des O. Qu.,


    b) gem. IIb) beim O. Qu. nach vorheriger Unterrichtung des Qu. 1.




    IV.) Verfügungen, +), die an die Verbände und Einheiten der Armee erlassen werden, und Schriftwechsel +) an vorgesetzte Dienststellen werden angefertigt:


    O.Qu. / A.O. Kraft.


    Sie werden unterschrieben:


    a) gem. IIa) vom Chef des Generalstabes oder O.Qu.

    b) gem. IIb) von O.Qu. Oder Qu.1.


    Laufende Angelegenheiten von nicht grundsätzlicher Bedeutung können vom A.O. Kraft unterschrieben werden.




    V.) Der A.O. Kraft untersteht in disziplinarer Hinsicht dem Chef des Generalstabes. — Soweit der Dienststellenleiter dienstälter ist als der Chef des Generalstabes, untersteht er dem Oberbefehlshaber der Armee.


    Für den Abschnittsstab Staufen.


    Der Chef des Generalstabes


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    Gruß Marga