Erholungsheime der Allgemeinen Wehrmachtsstiftung

  • Guten Abend zusammen,



    hier habe ich noch etwas zum Thema Erholungsheim gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    352. Erholungsheime der Allgemeinen Wehrmachtsstiftung.


    Von den durch die Wehrkreisverwaltung XVII für die Allgemeine Wehrmachtstiftung (ehem. österreichischen Militärstiftungen) verwalteten Stiftungshäusern *) werden im Sommer 1941 vom 15. Mai ab bis Ende September (bei günstiger Witterung bis Ende Oktober) als Erholungsheime geöffnet sein:


    a) das Stiftungshaus in Bad Ischl, Kallenbachstraße 15 (ehem. Dumba -Stiftung). Das Haus enthält 9 Zimmer (3 Einbettung, 4 zweibettig und 2 dreibettig);


    b) das Stiftungshaus in Steinbach am Attersee (ehem. Bleibtreustiftung). Es ist von der Bahnstation Kammer-Schörfling mittels Schiff oder Auto zu erreichen. Das Haus enthält 6 zweibettige Zimmer, ist nahe der Schiffsstation am See gelegen mit eigener Badehütte und eigenem Boot.


    I. Allgemeines.


    In der Hauptsaison (Juli und August) soll der Aufenthalt nicht weniger als 14 Tage betragen, in der Vor- und Nachsaison können auch Ausnahmen von kürzerer Dauer stattfinden.


    Es kann nur Unterkunft angeboten werden. Auf Wunsch wird das Frühstück vom Hauswart besorgt.


    Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.


    II. Aufnahmen und Anmeldungen.


    Aufnahme können finden: Berufsoffiziere außer Dienst und Berufswehrmachtbeamte außer Dienst der ehemaligen österreichisch-ungarischen Wehrmacht, des ehem. österreichischen Bundesheeres und der Deutschen Wehrmacht; ferner aktive Offiziere und Wehrmachtbeamte der Großdeutschen Wehrmacht. Von Familienangehörigen können nur Ehefrauen und Kinder zugelassen werden.


    Aufnahmeantrag sind schriftlich unter Angabe der Bewerbungsberechtigung (bei Begleitpersonen mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses) und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer, möglichst vier Wochen vor Beginn der gewünschten Aufnahme, nur an die Wehrkreisverwaltung XVII in Wien, Stubenring 1, zu richten. In dem Antrag ist anzugeben, dass die Antragsteller bzw. die Begleitpersonen arischer Abstammung sind.


    Ein Anspruch auf Zuweisung bestimmter Zimmer kann nicht erhoben werden. Persönliche Vorsprachen bei der Wehrkreisverwaltung XVII sind zwecklos.


    Den Hauswarten in den beiden Stiftungshäusern ist es verboten, Personen aufzunehmen, für die keine Aufenthaltsgenehmigung der Wehrkreisverwaltung XVII vorliegt.


    III. Preisberechnung.


    Die Preise einschließlich Beleuchtung und Bettwäsche, jedoch ausschließlich von öffentlichen Abgaben (Kurtaxe oder Wohnungsabgaben) betragen für ein Zimmer:



    1 Bett
    RM
    2 Betten
    RM
    3 Betten
    RM
    a)

    Mai, Juni, September u. Oktober
    …………… täglich
    1,-

    1,50

    1,70

    b)Juli und August ………… täglich 1,502,-2,20
    c)

    Aufräumen der Zimmer usw.
    …………… wöchentlich
    2,-

    2.70

    3,40

    d)



    bei einer Aufenthaltsdauer bis
    zu 14 Tagen sowie für jeden
    besonders gewünschten Bett-
    wäschewechsel zusätzlich 1,- RM


    IV. Zahlungsbedingungen.


    Der für die Unterkunft in den Stiftungshäusern entfallende Betrag für 14 Tage ist im Voraus mit der , der Einweisung von der Wehrkreisverwaltung XVII beigefügten Zahlkarte innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bewilligung auf das Postcheckkonto „Wien 11439“ — Allgemeine Wehrmachtsstiftung — einzuzahlen. Ist der Betrag nicht bis zum 12. Tage nach der Genehmigung durch die Wehrkreisverwaltung XVII bei dem Konto eingegangen, so wird dieses als Absage betrachtet und über das Zimmer durch die Wehrkreisverwaltung anderweitig verfügt.


    Bei längerer Aufenthaltsgenehmigung ist der für die weitere Zeit zu zahlende Betrag stets 14tägig voraus an den Hauswart zu entrichten.


    Rückzahlungen bereits „vorausgezahlter Beträge sind nur auf Antrag möglich.Hierüber entscheidet die Wehrkreisverwaltung XVII in eigener Zuständigkeit.


    O.K.W., 16.4.41



    *) Das Stiftungshaus Schloss Hinterleiten in Reichenau (Niederdonau) kann diesen Sommer nicht zur Verfügung gestellt werden.


    Gruß Marga