Ersatzheer-Ausbildung

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung einer Abschrift.

    Quelle: Nara T - 315 R - 1559


    H.Qu. O.K.H., den 6.11.1939


    Oberkommando des Heeres

    GenStdH / Ausb. Abt. (Ia)

    Nr. 546/39 g II. Ang.


    Geheim !


    Betr. : Verlängerung der Ausbildung im Ersatzheer.


    Der Herr Oberbefehlshaber des Heeres hat auf Vortrag entschieden, dass die Ausbildung des Ersatzes, beginnend mit der 2. Ersatzrate (etwa ab 15.11.39) bis auf weiteres auf 16 Wochen erweitert wird.


    Die Ausbildung gliedert sich in:

    1. Ausbildungsabschnitt = 1. - 8. Woche

    2. Ausbildungsabschnitt = 9. - 16. Woche.


    Die Ausbildung am 1. Ausbildungsabschnitt erfolgt wie bisher nach den Ausbildungsplänen für die Ausbildung im Ersatzheer. Dadurch ist sicherzustellen, dass der Rekrut aller Waffen bei dringendem Bedarf bereits nach 8 Wochen mit abgeschlossener Grundausbildung zum Feldheer abberufen werden kann.


    Im 2. Ausbildungsabschnitt ist die Grundausbildung der ersten 5 Wochen in folgender Richtung zu vertiefen und zu erweitern:


    1.) Alle Waffen:


    - Festigung der soldatischen Haltung und Auffassung. Erziehung zur Selbsttätigkeit im Gefecht. Hierzu vermehrte Ausbildung im Sicherungs- und Aufklärungsdienst, Kampf in Krisen- und Überraschungslagen (Art.-Feuer, Flieger, Gas, Panzer, Feindangriff gegen Rücken und Flanke).


    - Schulung im Nachtgefecht.

    - Steigerung der Marschleistung, bei Fußtruppen bis 40 km Nachtmärsche.

    - Wald und Ortsgefecht.

    - Angriff gegen einzelne Bunker.

    - Zielerkundung und Zielerkennung.

    - Gebrauch des Marschkompasses.

    - Gasabwehr und Gasspürdienst.

    - Reit -, Fahr- und Kraftfahrausbildung unter schwierigen Verhältnissen im Gelände auch bei Nacht.


    - Unterricht über "Verhalten im Kriege" (H.Dv.g.2, Abschnitt 9).


    2.) Infanterie:


    a) Waffenausbildung.

    Vertiefung der Ausbildung am M.G., Granatwerfer und Flak (Gefechtsdrill, Waffentechnik, Fertigmachen zum Schießen, Hemmungen, Waffenpflege). Dabei Ausbildung aller im 1. Abschnitt nur "unterwiesener" Rekruten.


    b) Gefechtsausbildung.

    Zusammenwirkung aller Waffen.

    - Rücksichtsloses Ausnutzen der Feuerunterstützung zu schnellem Vorgehen im Angriff.


    - Erziehung zum Kämpfer im Stoßtrupp beim Angriff gegen ständige Kampfanlagen, im Nachtgefecht, im Orts- und Waldkampf.


    - Erziehung zum Draufgänger durch gründliche Durchbildung im Nahkampf und Stoßtrupp gemäß D 102 und D 103.


    c) Schießausbildung.

    Vermehrtes Gefechtsschießen, schnelle Feuereröffnung unter Wahrung der Feuerzucht, auch nach großen Anstrengungen, Zielübungen und Schießen nur noch gegen Gefechtsziele. Im einzelnen:


    Schützenkompanie:

    - Feuerkampf mit Gewehr und M.G., besonders auch auf mittlere Entfernungen;

    - Feuerkampf gegen Baumschützen, Scharten, Flieger;

    - Schießen in der Bewegung;

    - Nahkampfübungen mit Gewehr im scharfen Schuss (D 103).


    M.G. Kompanie:

    Ausbildung als Richtschütze beim Feuerkampf im Rahmen der s.M.G.- Gruppe, Verwendung des s.M.G. als leichtes M.G. Einzelne: Ausbildung als Gewehrführer.


    J.G. und schwerer Gr. Werfer-Zug:

    Feuerleistungsübungen. (Schwerpunkt auf Feuerzucht); Schulgefechtsschießen mit J.G. und Granatwerfer.


    Panzer-Abwehrkompanie:

    Zielübungen mit Zielmunition und Schulgefechtsschießen mit Schießgerät 35 auf bewegliche Ziele.


    3. Artillerie:


    Vermehrte Spezialisten-Ausbildung und zwar: Richtkanoniere, Rechner, Fernsprecher und Funker, Auswertepersonal bei den B-Abteilungen.


    4. Pioniere:


    Ausbildung auf den Sondergebieten entsprechend Vorbildung und Anlage gemäß Ausbildungsanweisung für die Pioniere, Abschnitt C I, 3. Woche unter "Einzelne". Grundlagen der Stoßtrupp-Ausbildung; Einzelne: Ausbildung am Flammenwerfer.


    5.) Nachrichtengruppe:


    - Spezialausbildung im Fernsprech- und Fernschreibdienst getrennt für Divisions-, Korps- und Armee- Nachrichteneinheiten.


    - Förderung der Ausbildung im Funkbetrieb bis zur Verwendung als Geber und Hörer für Divisions-, Korps- und Armee-Nachrichteneinheiten sowie Panzerfunkeinheiten.


    - Ausbildung am 1.M.G. und an der M.P. (soweit Nachrichten-Ersatzeinheiten bereits mit diesen Waffen beliefert).


    - Angriff und Abwehr sind im 2. Ausbildungsabschnitt gleichmäßig zu schulen.


    - Für den 2. Ausbildungsabschnitt sind kurze Ausbildungspläne für die einzelnen Waffengattungen festzulegen. Hierbei ist gleichzeitig der Prozentsatz der auszubildenden Spezialisten festzusetzen.



    Um weitere Veranlassung wird gebeten.


    J.A.


    gez. Röhricht


    F.d.R.d.A.

    gez. Henkel

    Hauptmann i.G.



    Gruß Marga