Abwehrdienst - Organisation und Handhabung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Abschnittsstab Staufen

    Ic/Abwehr-Offizier.Abwehr III Nr. 1027/41 geheim

    Ortsunterkunft, den 24.04.1941


    Organisation und Handhabung des Abwehrdienstes


    I. Der Abwehrschutz

    Der Abwehrschutz im Bereich des Abschnittsstabes Staufen wird sichergestellt durch den Abwehr-Offizier (AO) des Abschnittsstabes, die Ic der Armee-Korps bzw. der Festungsbau-Stäbe, die Ic der Divisionen und durch die Offiziere für Abwehr-Angelegenheiten (O.f.A), welche sich bei jedem Stab vom Bataillon, bzw. Abteilung an aufwärts befinden.


    Als Exekutivorgan steht dem Abschnittsstab Staufen die Gruppe 560 der Geheimen Feldpolizei (G.F.P.) zur Verfügung. Diese hat ihren Sitz in Sandomierz. Jedes Armee-Korps bzw. Festungsbau-Stab erhält eine Außenstelle zugeteilt.


    II. Abwehraufgaben:


    1. Wahrung des vorsorglichen Geheimschutzes gemäß "Verschlusssachen-Merkblatt für mobile Truppen" (Ausgabe 1940).


    2. Bearbeitung von Spionage-, Sabotage-, Korruptions- und Zersetzungsfällen:

    a) soweit diese bei der unterstellten Truppe anfallen;

    b) soweit neben Truppen-Angehörigen auch Zivilisten beteiligt sind, ist die Zuständigkeit der Abwehrorgane des Abschnitts-Stabes Staufen gegeben.

    c) Abwehrfälle, bei welchen lediglich Zivilisten beteiligt sind, sind den bodenständigen Organisationen zur Bearbeitung zu übergeben. Soweit Sofortmaßnahmen notwendig werden, sind diese zu veranlassen; hierdurch soll jedoch die Abgabe des Falles nicht verzögert werden.


    III. Zusammenarbeit

    Auf eine enge und verständige Zusammenarbeit mit den bodenständigen Dienststellen - Abwehrstellen, Zolldienststellen, Dienststellen des Sicherheitsdienstes und der Gestapo ist der größte Wert zu legen.


    Die G.F.P. hat mit den in ihrem Gebiet liegenden Dienststellen dieser Art sofort Fühlung aufzunehmen und eine geeignete Zusammenarbeit sicherzustellen.


    IV. Aufgabe der G.F.P.

    Aufgabe der G.F.P ist lediglich die Bearbeitung von Abwehrangelegenheiten. Für die Bearbeitung krimineller Vergehen ist die Feldgendarmerie zuständig


    V. Meldeweg

    Die Regelung des Meldeweges erfolgt gemäß Anlage 1. (Folgt)

    Bei vorliegenden Spionage- und Sabotagefällen ist ein Erfolg der Bearbeitung durch die G.F.P. nur möglich, wenn diese Meldungen auf schnellstem Wege an die hierfür fachmännisch ausgebildeten Kräfte weitergeleitet werden.


    Bei Meldungen von unerlaubter Entfernung und Fahnenflucht hat es sich zweckentsprechend erwiesen, die Fahndungen durch die hierfür fachmännisch ausgebildete G.F.P. durchzuführen.


    Hierdurch wird einerseits die Truppe (Bataillons-Stäbe) entlastet, andererseits ist eine fachmännische Durchführung der Nachforschungen sichergestellt.


    VI. Geheimschutz bei Stäben

    Als Anlage 2 wird „Merkblatt über Geheimhaltung bei Stäben" beigefügt. (Anmerkung: Anlage fehlt)


    VII. Weiterleitung von aufgefundenem Feindpropaganda-Material

    Das Material ist umgehend an den Ic/AO, des Abschnittsstabes Staufen weiterzuleiten. Aus dem Begleitschreiben muss Zeit und Ort des Fundes ersichtlich sein.


    VIII. Angabe von Verteilern

    In offenen Schreiben und Verschlusssachen hat der Abdruck von Verteilern, aus welchen die teilweise oder ganze Gliederung hervorgeht, gemäß einer Verfügung des O.K.H. zu unterbleiben. Der Verteiler ist lediglich auf dem Aktenexemplar zu vermerken. Zwingen besondere Gründe zur Aufführung des Verteilers, so ist das Schreiben als “Geheime Kommandosache” zu behandeln.


    Für den Abschnittsstab Staufen

    Der Chef des Generalstabes


    Quelle: germandocsinrussia


    Fortsetzung folgt...


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Fortsetzung...


    Anlage 1 zum Schreiben des Abschnittsstabes Staufen

    Ic/Abwehr-Offizier.Abwehr III Nr. 1027/41 geheim

    vom 24.04.1941


    Einheitliche Regelung des Meldeweges und der Behandlung unerlaubter Entfernungen und Fahnenflucht, Spionage, Sabotage, Korruption und Zersetzung



    Befehl!


    I. Unerlaubte Entfernungen und Fahnenflucht, sind


    1. auf dem Dienstwege vom Bataillon bzw. von der Abteilung an aufwärts unter Benutzung beiliegenden Vordrucks (Anmerkung: fehlt) an den Abschnittsstab zu melden,


    2. der Geheimen Feldpolizei unter Beifügung des Vordruckes mitzuteilen, welches alsdann die notwendigen Fahndungsmaßnahmen veranlasst.


    Bei jedem Armee-Korps bzw. Festungsbaustab befindet sich eine Außenstelle der G.F.P.; Leitung und Stammgrupppe ist bei dem Abschnittsstab. Die Mitteilung hat an die Außenstelle oder an die Leitung der G.F.P. zu erfolgen.


    II. Fälle von Spionage, Sabotage, Korruption und Zersetzung sind von der betreffenden Einheit vom Bataillon bzw. von Abteilung an aufwärts:


    1. dem Ic des Armee-Korps bzw. Festungsbau-Stabes unter Ausschaltung aller Zwischendienststellen unmittelbar sofort schriftlich zu melden unter gleichzeitiger telefonischer Vorausmeldung. Dieser hat für den sofortigen Einsatz der G.F.P. zu sorgen. Einheiten, die keinem Armee-Korps bzw. Festungsbau-Stab unterstehen, melden in gleicher Weise an die nächstgelegene Außenstelle oder an die Leitung der G.F.P.


    Besonders ernste Fälle sind dem Abwehr-Offizier des Abschnittsstabes von den Ic der Armee-Korps bzw. Festungsbau-Stäben sofort telefonisch mitzuteilen und schriftlich nachzumelden.


    2. auf dem Dienstweg vom Bataillon bzw. von Abteilung an aufwärts unter genauer Sachdarstellung dem Abschnittsstab zu melden.


    3. Die G.F.P. hat vorkommende Fälle sofort zu klären und hierüber den Abwehr-Offizier schriftlich zu berichten.


    Bei besonders ernsten Fällen hat die G.F.P. dem Abwehr-Offizier des Abschnittsstabes durch sofortige telefonische Vorausmeldung Gelegenheit zu geben, die Bearbeitung des Falles selbst zu übernehmen.


    Bestätigt sich der Verdacht, so ist der Täter von der G.F.P. dem zuständigen Kriegsgericht sofort zur Aburteilung zuzuführen. Einheimische Spione und Saboteure sind mit aller Strenge zu behandeln.


    III. Allen Dienststellen wird die sofortige Weiterleitung von Meldungen über Spionage und Sabotage zur Pflicht gemacht, damit eine zweckentsprechende Verfolgung im Interesse der Erhaltung der Schlagkraft der Gruppe gesichert bleibt.


    Für den Abschnittsstab Staufen

    Der Chef des Generalstabes


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: