Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Abschnittsstab Staufen
Ic/Abwehr-Offizier.Abwehr III Nr. 1027/41 geheim
Ortsunterkunft, den 24.04.1941
Organisation und Handhabung des Abwehrdienstes
I. Der Abwehrschutz
Der Abwehrschutz im Bereich des Abschnittsstabes Staufen wird sichergestellt durch den Abwehr-Offizier (AO) des Abschnittsstabes, die Ic der Armee-Korps bzw. der Festungsbau-Stäbe, die Ic der Divisionen und durch die Offiziere für Abwehr-Angelegenheiten (O.f.A), welche sich bei jedem Stab vom Bataillon, bzw. Abteilung an aufwärts befinden.
Als Exekutivorgan steht dem Abschnittsstab Staufen die Gruppe 560 der Geheimen Feldpolizei (G.F.P.) zur Verfügung. Diese hat ihren Sitz in Sandomierz. Jedes Armee-Korps bzw. Festungsbau-Stab erhält eine Außenstelle zugeteilt.
II. Abwehraufgaben:
1. Wahrung des vorsorglichen Geheimschutzes gemäß "Verschlusssachen-Merkblatt für mobile Truppen" (Ausgabe 1940).
2. Bearbeitung von Spionage-, Sabotage-, Korruptions- und Zersetzungsfällen:
a) soweit diese bei der unterstellten Truppe anfallen;
b) soweit neben Truppen-Angehörigen auch Zivilisten beteiligt sind, ist die Zuständigkeit der Abwehrorgane des Abschnitts-Stabes Staufen gegeben.
c) Abwehrfälle, bei welchen lediglich Zivilisten beteiligt sind, sind den bodenständigen Organisationen zur Bearbeitung zu übergeben. Soweit Sofortmaßnahmen notwendig werden, sind diese zu veranlassen; hierdurch soll jedoch die Abgabe des Falles nicht verzögert werden.
III. Zusammenarbeit
Auf eine enge und verständige Zusammenarbeit mit den bodenständigen Dienststellen - Abwehrstellen, Zolldienststellen, Dienststellen des Sicherheitsdienstes und der Gestapo ist der größte Wert zu legen.
Die G.F.P. hat mit den in ihrem Gebiet liegenden Dienststellen dieser Art sofort Fühlung aufzunehmen und eine geeignete Zusammenarbeit sicherzustellen.
IV. Aufgabe der G.F.P.
Aufgabe der G.F.P ist lediglich die Bearbeitung von Abwehrangelegenheiten. Für die Bearbeitung krimineller Vergehen ist die Feldgendarmerie zuständig
V. Meldeweg
Die Regelung des Meldeweges erfolgt gemäß Anlage 1. (Folgt)
Bei vorliegenden Spionage- und Sabotagefällen ist ein Erfolg der Bearbeitung durch die G.F.P. nur möglich, wenn diese Meldungen auf schnellstem Wege an die hierfür fachmännisch ausgebildeten Kräfte weitergeleitet werden.
Bei Meldungen von unerlaubter Entfernung und Fahnenflucht hat es sich zweckentsprechend erwiesen, die Fahndungen durch die hierfür fachmännisch ausgebildete G.F.P. durchzuführen.
Hierdurch wird einerseits die Truppe (Bataillons-Stäbe) entlastet, andererseits ist eine fachmännische Durchführung der Nachforschungen sichergestellt.
VI. Geheimschutz bei Stäben
Als Anlage 2 wird „Merkblatt über Geheimhaltung bei Stäben" beigefügt. (Anmerkung: Anlage fehlt)
VII. Weiterleitung von aufgefundenem Feindpropaganda-Material
Das Material ist umgehend an den Ic/AO, des Abschnittsstabes Staufen weiterzuleiten. Aus dem Begleitschreiben muss Zeit und Ort des Fundes ersichtlich sein.
VIII. Angabe von Verteilern
In offenen Schreiben und Verschlusssachen hat der Abdruck von Verteilern, aus welchen die teilweise oder ganze Gliederung hervorgeht, gemäß einer Verfügung des O.K.H. zu unterbleiben. Der Verteiler ist lediglich auf dem Aktenexemplar zu vermerken. Zwingen besondere Gründe zur Aufführung des Verteilers, so ist das Schreiben als “Geheime Kommandosache” zu behandeln.
Für den Abschnittsstab Staufen
Der Chef des Generalstabes
…
Quelle: germandocsinrussia
Fortsetzung folgt...
Gruß
Antje