Kontrollkarten für Hilfswillige

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: Nara T - 315 R - 1209


    Division Gefechtsstand, den 22.7.1943

    98. Infanterie Division

    Ic/AO Nr.44/33


    Betr. : Einführung von Kontrollkarten für Hilfswillige.


    Untenstehende Abschrift zur Kenntnisnahme. Erläuternde Befehle folgen nach Zuweisung der Kontrollkarten mit deren Ausgabe.


    Verteiler: bis zu den Bataillonen


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    ………………………………….



    Abschrift!


    A.H. Qu., den 11.7.43

    Armeeoberkommando 17

    Ic/AO / O. Qu.


    Betr. : Einführung von Kontrollkarten für Hilfswillige.


    1.) Für Hilfswillige wird eine Kontrollkarte nach beiliegendem Muster eingeführt. Diese Kontrollkarte erhalten die Hilfswilligen mit ihrer Einstellung bei der Einheit. Bis zur Ausstellung der Kennbücher gilt die Kontrollkarte als Personalausweis. Wenn die Hilfswilligen das Kennbuch erhalten, wird die Kontrollkarte beibehalten und in das Kennbuch eingelegt. Für Hilfswillige, die bereits ein Kennbuch haben, wird zusätzlich die Kontrollkarte ausgestellt und in das Kennbuch eingelegt.


    2.) Die Kontrollkarten werden vom Armee-Oberkommando 17/ Oberquartiermeisterabteilung verteilt. Nachforderungen an Oberquartiermeisterabteilung zu richten.


    3.) Die Kontrollkarten werden nicht unterschrieben, sondern nur mit dem Feldpostnummer-Stempel der Einheit unterstempelt. In die Felder der Rückseite der Kontrollkarte werden monatlich wechselnde Kontrollzahlen mit Rotschrift eingetragen. Diese Kontrollzahlen werden mit dem Feldpostnummer-Stempel der Einheit überstempelt. Die Kontrollzahlen werden von A.O.K.17/ O.Qu. Bis zum 25. jeden Monats für den folgenden Monat bekanntgegeben. Kontrollkarten ohne Kontrollzahl und Monatsstempel sind ungültig.


    4.) Hilfswillige, die 4 Wochen nach Ausgabe der Kontrollkarten ohne Kontrollkarte angetroffen werden, sind dem nächsten Tag Dulag (Durchgangslager) zuzuführen. Bei Vorliegen besonderen Verdachtes (unerlaubte Entfernung, Fahnenflucht, Spionage usw.) sind die Hilfswilligen der nächsten Dienststelle der G.F.P. (Geheime Feldpolizei) oder Feldgendarmerie zu überstellen.


    Für das Armeeoberkommando

    Der Chef des Generalstabes

    gez.


    v. Xylander


    F.d.R.


    gez. Giernat

    Hauptmann




    Gruß Marga