Nachrichtenmittel bei den Grenadier-Regimentern - Richtlinien

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    106 Infanterie-Division

    Abt. Ia/. Nr. 699/43

    Divisions-Gefechtsstand, den 22.03.1943


    Richtlinien für Einsatz der Nachrichtenmittel bei den Grenadier-Regimentern


    I. Allgemeines


    1.) Zweckentsprechender Einsatz der Nachrichten Mittel ist für die Führung der Truppe im Gefecht von ausschlaggebender Bedeutung. Hierüber darf nicht nur der Nachrichten-Offizier oder der Nachrichten-Staffelführer unterrichtet sein, sondern entsprechendes Wissen hierüber muss jeder Führer besitzen, der zur Führung einer Truppe eingesetzt ist. Das gleiche trifft auch zu für die Adjutanten als Gehilfen des Truppführers.


    2.) Ich habe verschiedentlich die Feststellung machen müssen, dass die Truppenführer die ihnen zur Verfügung stehenden Nachrichtenmittel infolge mangelnder Sachkenntnis falsch bzw. unzweckmäßig, in einigen Fällen überhaupt nicht eingesetzt haben, und deshalb auch nicht führen konnten, wie, sie mit den unterstellten Einheiten keine Verbindung hatten. Im letzteren Fall hat unter anderem aber auch der Nachrichten-Offizier versagt, weil er seinen Truppenführern nicht zeitgerecht Vorschlag für Einsatz der Nachrichtenmittel gemacht hat. - Ich muss das aufs schärfste rügen. In solchen Fällen auf Befragen vorgebrachte Entschuldigungen (Schonung von Personal, Gerät und Stromquelle, lohnte sich in diesem Falle nicht usw.) kann ich in keinem Falle gelten lassen. Die Nachrichtenmittel sind der Truppe gegeben, um eingesetzt zu werden. Ich verlange, dass diesem Grundsatz Rechnung getragen wird.


    3.) Nachstehend als Merkblatt einige Angaben zu den Nachrichtenmitteln bei den Grenadier-Regimentern (Anmerkung: Das Merkblatt fehlt)


    II. Fernsprechgerät


    4.) Soll-Ausstattung:



    Regiment

    Bataillon

    MG-Kompanie

    13. Kompanien

    Feldfernsprecher 33

    12

    6

    12

    12

    leichtes Feldkabel (km)

    8

    8

    12

    12

    schweres Feldkabel (km)

    14

    1

    -

    -

    Klappenschrank (10er)

    2

    1

    -

    -


    5. Fernsprechverbindung ist der Funkverbindung stets vorzuziehen. -


    In jedem Fall ist schweres Kabel betriebssicherer als leichtes Kabel. Ein gewandter Nachrichten-Staffelführer besorgt sich das notwendigste schwere Kabel. Auf dem Gefechtsfeld bleibt genug Kabel liegen, sodass dies keine Schwierigkeiten macht. Mitführung wird bei gutem Willen in kleinen Mengen auch stets möglich sein.


    6.) Auf gutes Verlegen der Leitungen (am zweckmäßigsten Hochbau, wenn das Feindeinsicht zulässt) ist Wert zu legen. Das lässt häufig viel zu wünschen übrig. - Auf gute Sprechdisziplin haben die Nachrichten-Offiziere ihr besonderes Augenmerk zu richten. -


    7.) Einsatz der Fernsprechverbindungen je nach Bedarf


    III. Funkgerät


    8.) Jedes Regiment ist mit 16 Tornister-Funkgeräten d ausgestattet. Diese Zahl ergibt sich aus der Summe folgender Vierergruppen:

    1 Gruppe: ..Regiment und 3 Bataillone

    3 Gruppen: Bataillon und 3 Schützen-Kompanien.


    9.) Einsatzmöglichkeiten:


    a) Regiment mit 3 Bataillonen im Einsatz

    Es kann Sternverkehr vom Regiment zu den Bataillonen eingerichtet werden (Bild 1) Sämtliche Geräte des Nachrichten-Zuges sind eingesetzt.


    Um beim Vorhandensein eines Schwerpunkt-Bataillons diesem und dem Regiment die Möglichkeit zu geben, immer miteinander in Verbindung treten zu können ohne Rücksichtnahme auf den Verkehr der andern Bataillone, kann zwischen Regiment und Schwerpunkt-Bataillone, eine Linie eingezeichnet worden. Ein zweites Bataillon wird ebenfalls auf Linie angewiesen, während auf die Funkverbindung zu einem 3. Bataillon verzichtet werden muss.


    Sämtliche Geräte des Nachrichten-Zuges sind eingesetzt.


    b) Regiment mit 2 Bataillonen im Einsatz:

    Auch beim Einsatz von nur 2 Bataillonen ist in erster Linie Sternverkehr zu empfehlen. Mit dem vierten freibleibenden Gerät kann a) das Reserve-Bataillon mit in den Stern eingezogen werden.


    b) eine Linie Regiment-Reserve-Bataillon eingerichtet werden (Gerät der Gegenstelle stellt das Reserve-Bataillon.)


    c) ein Spähtrupp oder eine Beobachtungs-Stelle ausgerüstet werden


    Alle Geräte sind eingesetzt.


    Bei Schwerpunkt-Bildung kann das Schwerpunkt-Bataillon in Linie gebracht werden. Das 2. Bataillon wird dann ebenfalls auf Linie eingerichtet. Reserve-Bataillon ist ohne Funkverbindung zum Regiment.


    Alle Geräte sind eingesetzt.


    10.) Verbindung Bataillon - Kompanie


    Für den Einsatz der Funkgeräte innerhalb des Bataillons bestehen die gleichen Möglichkeiten.


    11.) Sonderfälle:

    • Querverkehr innerhalb der einzelnen Bataillone und Kompanien ist möglich nach Austausch der Funkunterlagen innerhalb der Staffelführer.
    • Querverkehr mit Nachbar-Bataillonen und Nachbar-Kompanien setzt ebenfalls Austausch der Unterlagen innerhalb der Regiments-Nachrichten-Offiziere bzw. Staffelführer voraus.

    Er ist gemäss H.Dv. 421/4b Ziff. 75 durchzuführen.


    12.) Leistungsfähigkeit des Geräts.


    Des Tornister-Funkgerät d hat einen Frequenzbereich von 33.800 - 38.000 kHz. (1 - 100. Grad) und eine Reichweite bei Telegraphie von 10 - 12 km und Telefonie von 4 - 5 km bei normalen Verhältnissen.


    Reichweite und Empfang sind u.a. abhängig:


    a) vom Antennengebilde:

    Bei geringer Entfernung genügt oft nur der Antennenfuß. Die Lautstärke kann durch Erhöhung oder Verminderung der Antennenstäbe reguliert werden. Bei schlechtem Empfang empfiehlt sich ebenfalls eine Erhöhung oder Verminderung der Antenne.


    b) vom Aufbauplatz:

    Niemals unter Starkstromleitung oder in der Nähe von Eisenbauten oder Blechdächern aufbauen. Kommt ein Verkehr nicht zustande, so ist sofort ein anderer Aufbauplatz zu wählen. Geringste Veränderungen können schon zum gewünschten Erfolg führen.


    c) von elektrischen Störungen:

    Vor allem Zündstörungen (Kfz.).


    13.) Schonung von Personal und Gerät


    a) kann dadurch erfolgen, dass man - wenn die taktische Lage es zulässt - nur zu bestimmten Zeiten die Verbindung aufnehmen lässt, z.B. alle 2 Stunden in den ersten 10 Minuten, also 02.00 - 02.10 Uhr, 04.00 - 04.10 Uhr usw. der Verkehr wird aufgenommen, liegt bei der Gegenstelle nichts vor, wird abgebrochen.


    b) in der Regel soll der Funkverkehr ruhen wenn Fernsprechverbindung besteht. Ist letztere zerstört, ist in jedem Fall sofort auch bei vorhandener Funkstille auf Empfang zu gehen. Dieser muss schnellstens gewährleistet sein. - Ein Befehl des Truppenführers hierzu darf nicht erst abgewartet werden.


    IV. Verschiedenes


    14.) Jeder Soldat ist zu erziehen darauf zu achten, dass die Nachrichtenverbindungen betriebssicher erhalten bleiben, weil davon häufig sehr viel abhängen kann, wenn Befehle oder Meldungen in gestörten Leitungen zu spät die empfangenden Stellen erreichen.


    Zerreisst ein Fußgänger, Reiter oder Kradfahrer pp. eine Fernsprechleitung, so ist jeder Soldat dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Leitung wieder in Ordnung gebracht wird. Kann er das nicht selbst, so muss er der nächsten Sprechstelle Bescheid geben. -


    Gegen in dieser Beziehung vorherrschende Gleichgültigkeit ist mit aller Schärfe einzuschreiten.


    15.) Ist z.B. eine Baustange bei Hochbau der Leitung umgefallen, so muss jeder Soldat mithelfen, diese wieder sachgemäß aufzustellen und darf nicht achtlos daran vorübergehen (Frage der Erziehung). - Dasselbe gilt entsprechend für Fernsprechleitungen, die unsachgemäß einen Fahrweg überqueren usw.


    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Betreffende dafür verantwortlich ist. Ein guter Soldat fühlt sich dafür mitverantwortlich.


    gez.

    Forst


    Für die Richtigkeit:

    Wahl

    Oberstleutnant im Generalstab


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: