Feldzeugmeister - Dienstanweisung

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara T-78 R-532



    Anlage 1 zu OKH/GenSTdH/Org.Abt. Nr.II/21685/43 geh.

    vom 19.11.1943



    Dienstanweisung für den Feldzeugmeister


    1. Der Feldzeugmeister steht im Oberkommando des Heeres an der Spitze des Feldzeugwesens. Für die Aufgaben im Bereich des Feldheeres untersteht er dem Chef des Generalstabes und erhält seine Weisungen durch den General Quartiermeister. Für die Aufgaben im Bereich des Ersatzheeres untersteht er dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres und unter diesem dem Chef Allgemeines Heeresamt.


    2. Für die Bearbeitung der Aufgaben im Bereich des Feldheeres steht dem Feldzeugmeister die Gruppe Feldzeugwesen und der Heeresfeldzeug-Inspizient im Stabe des General Quartiermeisters zur Verfügung. Er ist berechtigt, in Durchführung seiner für das Feldheer übertragenen Aufgaben der Gruppe Feldzeugwesen und dem Heeresfeldzeug-Inspizienten im Stabe des General Quartiermeisters Befehle zu erteilen.


    Für die Aufgaben in der Heimat verfügt er über die Feldzeug Inspektion.


    3. Der Feldzeugmeister ist für die Durchführung der vom General Quartiermeister für das Feldzeugwesen im Feldheer und der vom Chef der Heeresrüstung und vom Chef Allgemeines Heeresamt für Rüstung und Ersatzheer auf dem Fz.-Gebiet (Feldzeug-Gebiet) gegebenen Befehle und Weisungen verantwortlich.


    4. Seine Aufgaben im Einzelnen sind:


    a) Allgemeines:


    (1) Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Fz. Dienststellen des Feldheeres und des Ersatzheeres.


    (2) Auswertung der Erfahrungen des Feldheeres auf dem Gebiet des Fz. Wesens für das Ersatzheer.


    (3) Abstimmen aller Fragen des Feldzeugwesens, die sowohl Feldheer wie Ersatzheer betreffen.


    (4) Bearbeiten von Vorschlägen für die Organisation des Fz. Wesens.


    (5) Personalbearbeitung des Fz. Fachpersonals.


    (6) Erziehung, Ausbildung und Ergänzung der Offiziere im Feldzeugdienst, des Fachpersonals des Feldzeugwesens, sowie des waffentechnischen Personals. Er ist Fachvorgesetzter dieses Personals, sowie der Feldzeugtruppen im Feld- und Ersatzheer.


    Die Zuständigkeit des Feldzeugmeisters für die Besetzung der offiziersstellen im Feldzeugdienst regelt sich nach Allgemeine Heeresmitteilungen 1943 Seite 172 Nr. 252.


    b) Im Feldheer:


    (1) Herausgabe von Richtlinien und Merkblättern für die Ausbildung des Fz. Personals des Feldheeres und seine Unterrichtung über Neueinführung von Waffen, Gerät und Munition.


    (2) Herausgabe von Richtlinien für die Überprüfung der Fz. Einrichtungen des Feldheeres und ihrer Bestände, sowie für die Kontrolle und Aufsicht über die Waffen- und Gerätinstandsetzungseinheiten des Feldheeres.


    Der Feldzeugmeister hat das Recht, im Einvernehmen mit den zuständigen Kommandobehörden alle Einrichtungen des Feldheeres aufzusuchen und ihrem Dienst beizuwohnen.


    c) Im Ersatzheer:


    (1) Leitung des Fz. Dienstes im Ersatzheer und bei Fz. Truppen und -Einrichtungen des Chefs H Rüst und BdE, die außerhalb des Heimatkriegsgebietes mit Sonderaufträgen eingesetzt sind.


    (2) Bewirtschaftung des bei Fz. Dienststellen vorhandenen und aus der Neufertigung kommenden Kriegsgeräts, sowie der Munition und Sicherstellung der Ausgabebereitschaft für Nachschub und Neuaufstellungen.


    (3) Instandsetzung des vom Feldheer zurückfließenden, beschädigten Kriegsgeräts und der Beute.


    Dem Feldzeugmeister unterstehen im Ersatzheer unmittelbar:


    Feldzeug-Gruppen

    Feldzeug-Inspizient (K)

    Feldzeug-Kommandos

    Feuerwerker- und Waffenmeisterschulen.



    Gruß Marga