Jagdkommandos

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara T-312 R-1696


    Anlage zu Oberkommando Heeres Gruppe Nord Ia Nr. 9350/42 g. (Sp) vom 5.9.1942.


    Richtlinien für Jagdkommandos.


    1.) Um einen Verrat oder eine Warnung des Feindes von vornherein auszuschließen, marschieren die Jagdkommandos in nächtlichen Fußmärschen in ihr Aufgabengebiet hinein. Am Tage verschwinden sie unauffällig in Waldstücken abseits der Dörfer, sodass kein Einwohner von ihnen oder ihren Posten etwas wahrnehmen kann.


    2.) Im Einsatzgebiet angekommen, verhält sich das Jagdkommando genau so wie die feindlichen Banden selber.


    a) Dem Feind werden nach sorgfältiger Erkundung des Geländes überall da Fallen gestellt, wo mit seinem Auftreten zu rechnen ist, z.B. an Straßen, wo der Gegner gewohnt ist, nachts Minen zu legen. An Holzbrücken, die er immer wieder abzubrennen versucht, oder an Waldrändern, dicht an einem Dorfe, das nach Einwohnermeldungen eine Ernährungsbasis für die Banden darstellt.


    b) Die Jagdkommandos vernichten jeden in die Falle hineingelaufenen Gegner. Mit stark überlegenem Gegner wird der Kampf nicht aufgenommen. In diesem Falle sofortige Meldung an die vorgesetzte Dienststelle zur Einleitung einer größeren Unternehmung. Bis zum Eintreffen der einzusetzenden Truppe verbleibt das Jagdkommando als Spähtrupp am Feind.


    c) Eine gestellte Falle hat nur Erfolg, wenn die Jagdkommandos größte Geduld haben. Unter Umständen muss mehrere Tage und Nächte hintereinander am selben Platze ausgeharrt werden.


    d) Ist der Moment der Überraschung nicht mehr gegeben, zum Beispiel dadurch, dass zufällig Einwohner auftauchen, so ist der ausgesuchte Platz sofort aufzugeben, wenn die lästigen Zeugen nicht geräuschlos beseitigt werden können.


    e) Desgleichen ist nach einem gelungenen Überfall diese Gegend zu verlassen und in einem anderen Gebiet eine neue Aufgabe anzupacken.


    3.) Jagdkommandos sind nach Möglichkeit mit Funkgerät auszustatten. Bei weiteren Entfernungen kann Einrichtung von Zwischenstellen erforderlich werden.


    4.) Eine solche Kampfesart darf niemals überstürzt werden und erfordert viel Zeit.


    5.) In dieser Zeit muss das Jagdkommando von jeder Feldküche bzw. von jeder Requirierung unabhängig sein. Es ist ihm daher eine sorgfältig zusammengestellte eiserne Verpflegung für wenigstens 14 Tage mitzugeben.


    Diese Verpflegung muss bestehen aus:

    Büchsenfleisch, Schokolade, Rauchwaren,

    Brot, Kaffee bzw. Tee zum Selbstkochen.


    6.) Nach erfolgreichem Abschluss einer Unternehmung beziehen die Jagdkommandos Ruhequartier. In dieser Zeit sollen sie sehr gut verpflegt werden und bevorzugt mit Marketenderwaren beliefert werden.


    7.) Vor jedem Abrücken zu einem neuen Auftrag müssen die Jagdkommandos erneut ausgebildet werden. Im besonderen muss häufig scharf geschossen werden und bzw. mit scharfen Handgranaten geworfen werden. Besonders die Maschinengewehr und Maschinenpistolen - Schützen müssen durch ständiges Scharfschießen lernen, auch im Gehen und Laufen genau zu treffen.


    8.) Beim ersten Schneefall ist mit Winterübungen zu beginnen.


    9.) Alle einschlägigen Erfahrungen und Aufklärungsergebnisse sind den Jagdkommandos auf schnellstem Wege zugänglich zu machen.


    10.) Die Angehörigkeit zu einem Jagdkommando ist eine Auszeichnung.


    .......................


    Oberleutnant



    Gruß Marga