Vermessungs-Messtrupps

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara T-315 R-1242


    Auszug aus Anlage zu General der Artillerie Nr. 998/41 (Ib) vom 29.3.41


    Anweisung für den Einsatz des le. V - Messtrupps (mot).


    1.) Der leichte Vo - Messtrupp wird eingesetzt zum Erschießen der Grundstufen gebrauchter Geschütze. Nach Allgemeinen Heeresmitteilungen vom 7.12.39 Ziffer 878 müssen die Grundstufen eines gebrauchten Geschützes neu erschossen werden, wenn beim Schießen wiederholt beobachtet wird, dass der mittlere Treffpunkt stets über das Maß der halben 50%igen Längenstreuung zu kurz liegt, obwohl Munition, Richtmittel und Bedienung einwandfrei waren.


    Die Grundstufen müssen ferner neu erschossen werden, wenn der Ladungsraum durch Instandsetzung im Rohrinneren verändert wurde (zum Beispiel Beseitigen abgebrannter oder ausgebrochener Felder und Herstellen eines Übergangskegels zum gezogenen Teil). Die Entscheidung hierüber hat die Untersuchungskommission der Einheit, die das Rohr instandgesetzt hat.


    Die Schussbelastung, gerechnet nach der Anzahl der Schüsse eines Rohres ist kein Maßstab für eine Notwendigkeit, neue Grundstufen zu ermitteln, zum Beispiel kann bei einer normalen Feuerfolge das Rohr einer le.F.H.18 noch nach mehreren tausend Schuss keinerlei Veränderung seiner Grundstufen zeigen, während dasselbe Rohr bei einer größeren Zahl rasch aufeinanderfolgender Schüsse (Schnellfeuer) bereits eine erhebliche Veränderung seiner Grundstufen zeigen kann.


    2.) Der leichte Vo - Messtrupp kann die Grundstufenermittlung von Geschützen vornehmen, die ein Kaliber zwischen 7,5 cm und 21 cm besitzen. Er kann bei Erhöhungen zwischen 0° und 5° schießen. Für Schießen mit größeren Erhöhungen ist das Gerät nicht geeignet.


    3.) Das Schießen wird von der Batterie durchgeführt, der die Geschütze angehören. Die für den Grundstufenbeschuss notwendigen Anweisungen gibt der Truppführer des leichten Vo - Messtrupps. Für Sicherheit ist ein von der Batterie zu stellender Sicherheitsoffizier verantwortlich.


    Für die Richtigkeit des Auszugs:


    .............................

    Hauptmann



    Auszug

    aus Anweisung für Vo - Messtrupps zur behelfsmäßigen Ermittlung der Grundstufen mit feldmäßig vorhandener Munition.


    a) Geschosse:

    Beim Fehlen blinder Geschosse kann mit scharfen Granaten geschossen werden. Bis 10,5 cm Kaliber einschließlich möglichst keine Stahlguß - (Stg.) - Geschosse verwenden, weil diese infolge ihrer schlechten magnetischen Eigenschaften vielfach keine Messungen ergeben.


    b) Kartuschen:

    Für Geschütze einer Feuereinheit Pulver ein- und derselben Lieferung verwenden. Kartuschen mit jüngstem Anfertigungsdatum auswählen und auf Trockenheit des Pulvers, richtige Laborierung und Vollzähligkeit der Teilkartuschen prüfen. Kartuschhülsen ein- und derselben Konstruktion verwenden. Durcheinanderschießen verschiedenen Konstruktion vergrößert die Vo - Streuung.


    Behelfsmäßiges Temperieren der Kartuschen durch 48 - stündiges Einlagern in geheiztem bzw. kühlerem Raum unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen auf annähernd 10° C.


    Grundstufenermittlung mit Pulvertemperaturen unter O bzw. über 20° C sind wegen der dabei möglichen Fehler zwecklos.


    Für die Richtigkeit des Auszugs:


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    Hauptmann



    Herzliche Grüße

    Marga