Sanitätszonen & Sanitätsstädte

  • Guten Tag zusammen,


    Anbei ein Schreiben zum Thema Einrichtung von Santätszonen und Sanitätsstädten.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara T-77 R - 780


    Geheim

    F.H.Qu., den 23.12.1944 .

    Anruf Amtsgruppe Ausland 23.12.1944

    (Chef Amtsgruppe Ausland Nr. Nr. 8422/44 geh.)


    Betr.: Junkerschule Bad Tölz.


    1.) Fernschreiben Amtsgruppe Ausland I B Nr. 8195/44 geh. v. 12.12.44 lautet:


    An Kommandoamt Waffen-SS.

    Betr.: Sanitätszone.


    Es ist beabsichtigt, Bad Tölz für Sanitätszone zu erklären und den Gegner über die Schutzmacht zu notifizieren. Eine Notifizierung ist nur möglich, wenn der genannte Ort 10 km im Umkreis frei von militärischer Belegung jeder Art, auch militärischen Schulen usw., ist. Soweit hier bekannt, liegt in Bad Tölz eine Junkerschule. Es wird um Mitteilung gebeten, ob diese unter Umständen in ein Lazarett verwandelt werden kann.


    2.) Frage zur Einrichtung von Sanitätsstädten wird seit einiger Zeit beim Auswärtigen Amt mit anderen beteiligten Reichsstellen, darunter auch das Oberkommando der Wehrmacht (Amtsgruppe Ausland/Wehrmachtführungsstab), allgemein geprüft.


    3.) Zu beanstandeter Anfrage Ausland I B ist von hier folgendes zu bemerken:


    a) Fassung Voraussetzung (" Es ist beabsichtigt ") zweifellos unglücklich, da zunächst Möglichkeit nur geprüft werden soll.


    b) Anfrage unnötig, da Ablehnung auf der Hand lag. Ausland I B hielt sich indessen nicht für berechtigt, von sich aus zu entscheiden und anfragte aus übergroßer Genauigkeit, um Grundlage von wirklich zuständiger Stelle zu erhalten.


    c) Eine Forderung ist nicht gestellt worden.


    4.) Zuständiger Sachbearbeiter: Gruppenleiter Amtsgruppe Ausland I B, Oberst der Luftwaffe Oxé, ein Offzier, der sich redlich bemüht, und in ewigen Schwierigkeiten auf dem Völkerrechtsgebiet mit einigem Glück bisher erfolgreich überstand;


    befürworte deshalb wohlwollende Behandlung.


    gez. Brückner



    Gruß Marga